Samstag, 19. August 2017

[ #gender ] Frauenrechte ohne Emma: Mütter des deutschen Grundgesetzes

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ – mit der klaren Formulierung des Artikels 3 Absatz 2 hatte das deutsche Grundgesetz 1949 Maßstäbe gesetzt. 



Im Parlamentarischen Rat, der dieses Grundgesetz vorbereitet und beschlossen hat, waren – 30 Jahre nach Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Frauen in Deutschland – nur vier Frauen vertreten.


Ohne ihr Engagement hätte es Artikel 3 in dieser Form nicht gegeben! Die Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ besteht aus 16 Tafeln, die über Helene Weber, Elisabeth Selbert, Frieda Nadig und Helene Wessel informieren und eine historische Einordnung vornehmen. Die Ausstellung ist in einer interessanten Begleitbroschüre dokumentiert. Die Publikation gibt einen Einblick in die Ausstellung "Die Mütter des Grundgesetzes". Sie kann als PDF heruntergeladen werden.

 [citizen|BürgerIn|citoyen]⇒

Keine Kommentare: