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Dienstag, 17. August 2021

[ #Disability ] "Index für Inklusion" in der Fassung für Tageseinrichtungen für Kinder


Inklusion ist die konsequente Weiterführung von Integration. Während der Begriff „Integration“ nahe legt, darunter das Hereinnehmen eines Kindes in ein bestehendes System zu verstehen, ohne das System substantiell zu verändern, geht Inklusion davon aus, dass das Recht aller Kinder auf gemeinsame Bildung und Erziehung nur durch einen umfassenden Reformprozess zu realisieren ist. 

Schulen wie Kindertagesstätten müssen so ausgestattet werden, dass sie kein Kind aussondern. Alle - Kinder, Jugendliche, Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, Verwaltung, Politik – tragen dazu bei, dass Inklusion gelingt.

Der Index ist keine Ergänzung der vielen Aktivitäten, die in Tageseinrichtungen für Kinder stattfinden, sondern ein Weg, diese nach inklusiven Maßstäben zu gestalten. Er stützt die Entwicklung von Spiel, Lernen und Partizipation, indem er zum besten Einsatz der verfügbaren Ressourcen ermutigt, Barrieren in der Einrichtung selbst verringert und eine Kultur der Zusammenarbeit aufbaut. Er fördert die aktive Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bei ihrem selbstgesteuerten Lernen und Spiel, wobei er auf ihren häuslichen Erfahrungen und Kenntnissen aufbaut. Der Index kann zu dauerhaften Verbesserungen beitragen, indem er die Entwicklung der Einrichtung skultur unterstützt und Hilfen gibt bei der Klärung von Zielen der Aktivitäten.


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Sonntag, 29. März 2020

[ #Handicap ] 10 Knigge-Tipps zum respektvollen Umgang mit behinderten Menschen


Nichtbehinderte Menschen sind im Umgang mit Menschen mit Behinderungen oftmals selbst blind, taub und unbeholfen. 

Sie reduzieren den Menschen allein auf dessen Beeinträchtigung. Plumpe Neugier, bestürztes Mitleid und bevormundende Hilfsbereitschaft sind oftmals die Folgen. Was vielleicht gut gemeint war, ist letztlich oft verletzend oder diskriminierend.
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Sonntag, 21. April 2019

[ #Disability ] Gebärdensprache macht Menschenrechte "hörbar"


Menschenrechte sind totes Recht wenn sie nicht zugänglich sind. Für viele Menschen bedeutet das eben auch oder "nur" barrierefrei. 

Humanrights.ch hat großartigerweise die Menschenrechte in Gebärdensprache online gestellt. Dort findet man Grundlagendokumente zu Menschenrechten und ihrer Umsetzung in der Schweiz in Schweizerdeutscher Gebärdensprache.
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Sonntag, 14. April 2019

[ #Disability ] Sexualität und Behinderung


Auch wenn sich die Lebensverhältnisse zunehmend verbessert haben, ist Sexualität noch immer kein selbstverständlicher Bestandteil im Leben von Menschen mit Behinderungen.

Sexualität ist ein wichtiges Thema, für alle, Behinderte wie Nichtbehinderte. Sie auszuleben gibt uns Kraft, verleiht uns Flügel, macht uns unverwundbar. Sie lässt uns Zärtlichkeit empfinden, schenkt uns Glück, weil sie uns gestattet, unsere Einsamkeit zu teilen, weil sie uns ermöglicht, Beziehungen zu festigen und Liebe zu empfangen und zu geben. Sie ist grundlegender Bestandteil unserer, jeder, Persönlichkeit, auch jedes Menschen mit geistiger Behinderung. Sie verdient Respekt und, wo dies erforderlich ist, unterstützende Begleitung.  

Eine PDF-Dokumentation zur Fachtagung im Saarland am 30. Mai 2006, Haus Scheidberg, Wallerfangen gibt einige Anregungen zum Umgang mit einem gemeinhin verdrängten oder tabuisierten Thema.


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Lohnt sich ein Download? Ein Blick in den INHALT:

Grußworte
Staatssekretär Wolfgang Schild - Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales
Franz-Rudolph Kronenberger - Landesvorsitzender der Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung, Landesverband Saarland e.V.

Vorträge
Ralf Specht, Hamburg, Institut für Sexualpädagogik (isp) - Sexualfreundlichkeit! Aber wie? - Themen, Hindernisse und Herausforderungen zum Thema “Sexualität und Behinderung”
Petra Groß, Kassel, Mensch zuerst – Netzwerk People First - Nichts über uns ohne uns! - Ansprüche, Wünsche und Forderungen von Menschen mit Behinderung zum Thema Sexualität

Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppe 1
Was, wann, wie, durch wen und wo? - Körper- und Sexualaufklärung, sowie Verhütung - Jürgen Heintzenberg, Köln, Institut für Sexualpädagogik
Arbeitsgruppe 2
Zu zweit ist vieles schöner. - Kennen lernen und Partnerschaft sowie Kinderwunsch und Elternschaft - Beate Martin, Münster, Institut für Sexualpädagogik
Arbeitsgruppe 3
Das geht doch nicht?! - Umgang mit sexuell auffälligem Verhalten - Lucyna Wronska, Berlin, Institut für Sexualpädagogik
Arbeitsgruppe 4
Darüber spricht man doch! - Arbeitsgruppe ausschließlich für Menschen mit Behinderung - Petra Groß, Kassel, Mensch zuerst – Netzwerk People First - Maria Gies, Hamburg, Institut für Sexualpädagogik

Informationen, Literaturverzeichnis, Presse-Notizen

Donnerstag, 10. August 2017

[ #Handicap ] Barrierefrei wandern in Vorarlberg

Mobilitätsbehinderte Menschen erleben im Alltag so viele Einschränkungen, dass es viele schon aufgegeben haben, an ein vergnügliches Wandern mit Rolli zu denken.

Das gilt vor allem für jene, die mit ihren Behinderungen von vorneherein nicht an sportliche Leistungen denken können, mit denen einzelne als Handbiker über hunderte Kilometer oder gar als Paralympiksieger von sich reden machen. Die große Mehrzahl ist bei Ausflügen auf kurze und möglichst asphaltierte Strecken und sehr oft auf Begleitpersonen angewiesen.

Erfahrungsgemäß ist es auch bei bescheidenen Ansprüchen nicht einfach, auf geeigneten Wegen in reizvolle Landschaften zu kommen und sich dabei einige Abwechslung zu gönnen. Nicht zu unterschätzen sind nebenbei Fragen nach rollstuhltauglichen öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkehrmöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen und Toiletten.

Vorarlberg verfügt aber auch dank seiner Rad- und Wanderwege über relativ günstige Voraussetzungen, bestehende Wege als Rollstuhlwanderwege zu nützen.

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Dienstag, 25. Juli 2017

[ #Handicap ] UN-BEHINDERTENKONVENTION Handbuch für Abgeordnete

Das Handbuch wurde von der Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten (UN-DESA), dem Amt der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) und der Interparlamentarischen Union (IPU) gemeinsam erstellt.
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[ #Inclusion ] Politik-Hotspot: Kommunaler Index für Inklusion für Organisationen und Einrichtungen

Die Idee, den Index für Schulen auf die Arbeit im Gemeinwesen anzuwenden, kommt aus dem britischen Suffolk: Dort hat man ein Handbuch entwickelt, um inklusives Handeln in allen kommunalen Bereichen umzusetzen.

Diese Initiative wurde für den deutschsprachigen Raum mit diesem Arbeitsbuch aufgegriffen, um Mitglieder aller Arten von Einrichtungen zu unterstützen, unter aktiver Beteiligung aller inklusives Handeln anzustreben und sich an dieser gemeinsamen Leitidee zu orientieren.
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Freitag, 16. Dezember 2016

[ # Wohnen ] Handbuch: Barrierefreies Wohnen

Barrierefreies Wohnen hat ab und zu noch den Beigeschmack von "behindertengerecht". 

Da denkt man an sterile Funktionsarchitektur und Hilfsmittel im Krankenhaus-Stil. Und das löst bei manchen Menschen eine Abwehrreaktion aus. Sie meinen, das hätte nichts mit ihnen zu tun. Nicht zu vergessen und gerne übersehen wird auch: Wir werden älter.
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Freitag, 5. August 2016

[ #Menschenrechte ] Multiple Diskriminierung

ENAR, das Europäische Netzwerk gegen Rassismus, fasst in einem Fact Sheet (Merkblatt/ Datenblatt) die Diskussion zu multipler Diskriminierung zusammen und weist auf nötige Verbesserungen des Rechtsrahmens hin: Jeder Mensch hat ein Geschlecht, ein (sich laufend änderndes) Alter, eine sexuelle Orientierung und eine gewisse ethnische Herkunft.

Manche haben oder erwerben auch eine Religion oder Behinderung. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass sich Benachteiligungen nicht an die sieben Diskriminierungsgründe des EU-Rechts halten.

MULTIPLE DISKRIMINIERUNG. Was ist multiple Diskriminierung? Es gibt eine umfangreiche, vor allem englische, Literatur und Diskussion zum Thema, die auf Grund der unterschiedlichen Fächer (Jus, Ethnologie, Soziologie), methodischen Ansätze und Forschungsinteressen aber sehr unterschiedliche Definitionen und Begriffe verwendet.

Der Fact Sheet nimmt eine Begriffsklärung vor:
  • Multiple Discrimination (multiple Diskriminierung) im engeren Sinn beschreibt eine Situation, in der Diskriminierung auf Grund zweier oder mehrerer Gründe unabhängig voneinander geschieht.
  • Compound discrimination (verstärkende Diskriminierung - ein prägnanter besserer Begriff wäre wünschenwert) liegt vor, wenn eine Diskriminierung auf Grund zweier Gründe vorliegt, die sich gegenseitig verstärken.
  • Intersectional discrimination (intersektionelle Diskriminierung) ist gemeint, wenn zwei oder mehrere Gründe zu einer Diskriminierung führen, die bei Vorliegen nur eines Merkmals nicht geschehen würde.
  • Multiplikationseffekt. Das Konzept der multiplen Diskriminierung zeigt klarer, wie sich bei Zugehörigkeit zu mehreren benachteiligten Gruppen ein Multiplikatoreffekt einstellen kann und dass gruppeninterne Diskriminierung dazu führen kann, dass Menschen, von Angehörigen einer Gruppe auf Grund anderer Merkmale benachteiligt werden.
Auswirkungen auf das Recht. Der Fact Sheet beschreibt eindrücklich, dass die Antidiskriminierungs-Richtlinien der EU einem "single ground approach", also der getrennten Behandlung der einzelnen Diskriminierungsgründe, anhängt. Nur Gender Mainstreaming ist ausdrücklich als gruppen- und gründeübergreifendes Prinzip genannt. Gegenmodelle gibt es zum Beispiel im kanadischen und südafrikanischen Recht.

Österreich. Besonders für Österreich sind ein klares Konzept und breit akzeptierte Begriffe rund um das Phänomen "Mehrfachdiskriminierung" wichtig. Da die Bekämpfung von Diskriminierung im österreichischen Recht auf das Gleichbehandlungsgesetz und das Behindertengleichstellungspaket aufgeteilt sind, können bei unterschiedlichen Diskriminierungsgründen verschiedene Verfahren zur Anwendung kommen. Außerdem ist Mehrfachdiskriminierung bei der Bemessung der Höhe des immateriellen Schadenersatzes zu berücksichtigen.


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Mittwoch, 13. Juli 2016

[ #Inclusion ] Kostenloser neuer PDF-Reader (nicht nur) für Sehbehinderte

Eine wichtige Innovation für sehbehinderte Menschen hat der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) in Zusammenarbeit mit der Stiftung „Zugang für alle“ und dem Dienstleister xyMedia entwickelt. Dank dem „VIP-Reader“ wird ein bisher unüberbrückbares Problem für Sehbehinderte beim Lesen und Arbeiten mit PDF-Dokumenten überwunden. Diese Innovation steht Windows-, MAC- und Linux-Anwendern kostenlos zur Verfügung.

Nun gibt es eine Lösung: Mit dem neuen VIP-PDF-Reader (VIP steht für „Visually Impaired People“) hat der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen SZB mit seinen Partnern eine assistive Technologie entwickelt, die PDFs für Sehbehinderte leichter lesbar macht. Der «VIP-Reader» filtert den Text aus einem fertigen PDF und zeigt ihn auf einer benutzerfreundlichen Fläche an. Der Text kann beliebig vergrössert und kontrastiert werden und wird automatisch umgebrochen; das bedeutet, der Text wird immer auf die Bildschirmgrösse angepasst. Die Lesereihenfolge wird korrekt angezeigt, weil Spalten chronologisch unter - statt nebeneinander - erscheinen. Bilder, Logos, Grafiken und Tabellen sind in Form von Icons an den entsprechenden Stellen vorhanden und können bildschirmfüllend in einem separaten Fenster angeschaut werden.

Barrierefreies Formatieren ist noch besser. Optimal erkennt der «VIP-Reader» barrierefreie PDF-Dokumente. Diese weisen unsichtbare Zusatzinformationen – sogenannte „Tags“ – auf. Überschriften, normale Absätze, Listen, Tabellen, Links und Bilder mit Legenden oder Alternativtexten zählen zu den wichtigsten Inhalten der Tags. Korrekt ausgetaggte, barrierefreie PDF-Dokumente stehen für Qualität und bringen grossen Nutzen für alle am PC arbeitende Anwenderinnen und Anwender. Barrierefreie PDF-Files ermöglichen das Anpassen der Ansicht an verschiedene Ausgabegeräte, beispielsweise solche mit einer Sprachausgabe oder den Kleinstbildschirmen moderner Devices wie Smartphones und Mini-Tablets.

PDF-Dokumente korrekt zu formatieren heisst daher, auch selbst einen Beitrag für ein barrierefreies Internet zu leisten! Daher bietet der SZB zusätzlich zum Download des VIP-PDF-Readers eine Handreichung, wie aus dem Quelldokument – zum Beispiel einem Word-Dokument oder einem InDesign-File – ein barrierefreies PDF-Dokument durch korrektes Formatieren einfach erstellt werden kann.

PDF-Accessibility-Checker (PAC 1.3). PAC testet PDF-Dateien rasch bezüglich Barrierefreiheit. PAC dient der Unterstützung von Experten- und Betroffenen-Tests bei der Beurteilung.

Die neue, überarbeitete Version 8/2012 zeichnet sich durch eine deutlich verbesserte Programmstabilität aus und bessere von aus Adobe InDesign erstellte PDF-Dokumente. Ausserdem wurden zahlreiche Fehler behoben, die etwa zu unerwarteten Abstürzen geführt hatten. Die PDF-Überprüfung wurde weiter verbessert, damit PAC Sie noch besser bei der Erstellung barrierefreier Dokumente unterstützen kann. PAC wird vom W3C für die Prüfung von PDF-Dokumenten nach WCAG 2.0 empfohlen (PDF Techniques for WCAG 2.0).

Prüfkriterien. PAC testet diese 14 Kriterien in PDF-Dokumenten:
Dokument als getaggt markiert
Dokumenttitel vorhanden
Dokumentsprache definiert
Zulässige Sicherheitseinstellung
Tab folgt Dokumentstruktur
Dokument konsistent gegliedert
Lesezeichen vorhanden
Zugängliche Zeichencodierungen
Inhalt vollständig getaggt
Logische Lesereihenfolge
Alternativtexte vorhanden
Korrekte Syntax von Tags/Rollen
Ausreichend Kontrast bei Text
Leerzeichen vorhanden

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