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Freitag, 10. März 2023

[ #Kultur ] Online: Handbuch "Standards der (österreichischen) Baudenkmalpflege


Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. 

Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kann die Funktion zukommen, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und somit ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz bedeutet schlußendlich auch Lebensqualität.

Nachschlagewerk. Die „Standards der Baudenkmalpflege“, herausgegeben vom Bundesdenkmalamt umfassen 416 Seiten und sind in der europäischen Denkmalpflege in dieser detaillierten Form bislang einzigartig. Das Handbuch steht als PDF-Dokument kostenfrei online. Es bietet erstmals in Österreich einen einheitlichen Orientierungsrahmen für die Bestandaufnahme und Voruntersuchungen, den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude und Altbauten sowie für deren bauliche Veränderungen.

Das Nachschlagewerk richtet sich an DenkmaleigentümerInnen, ArchitektIinnen, PlanerIinnen und allen Ausführenden in den Baugewerken, im Handwerk, in der Bauforschung sowie der Restaurierung. Natürlich ist es auch ein Handbuch für die Entscheidungsträger in der kommunalen Politik und Verwaltung.

Die Standards sind in die drei Kapitel Erfassen, Erhalten und Verändern unterteilt. Sie bieten Entscheidungshilfen für den Planungsprozess, für den denkmalgerechten Umgang mit Materialien, Bauteilen, Ausbauelementen und künstlerisch-kunsthandwerklicher Ausstattung sowie für alle Arten baulicher Veränderungen von Substanz und Erscheinungsbild: vom Dachausbau über Energiesparmaßnahmen bis zum Einbau von Sende- und Empfangsanlagen. Selbst nicht rechtswirksam, geben die Standards aber Orientierung darüber, welche Abwägungen das Bundesdenkmalamt bei Verfahren nach dem Denkmalschutzgesetz vornimmt.

Erstmals ist es damit gelungen, den Partnern der Denkmalpflege, also EigentümerInnen, Planenden, Ausführenden etc., gleichsam den denkmalpflegerischen Rahmen für die Umsetzung ihrer Pläne und Vorhaben generell und vorab darzulegen. Das als Handbuch konzipierte Werk stellt einen Meilenstein in der österreichischen Denkmalpflege dar und ist zudem eine wichtige Grundlage für eine österreichweit auf gleicher Grundlage agierende, transparente und moderne Denkmalpflege im 21. Jahrhundert.

Achtung. Wenn ein Objekt unter Denkmalschutz steht, ist vor jeder Maßnahme, die eine Veränderung bzw. Beeinflussung des Bestandes (der Substanz), der überlieferten (gewachsenen) Erscheinung oder künstlerischen Wirkung darstellen könnte, eine Bewilligung des Bundesdenkmalamtes einzuholen (§§ 4 und 5 Denkmalschutzgesetz i.d.g.F.). Dies ist nicht nur auf bauliche Sanierungs- und Adaptierungsmaßnahmen anzuwenden, sondern auch auf Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen, da diese bei unsachgemäßer Ausführung ebenso nachteilige Folgen für die Bestandserhaltung oder für das Erscheinungsbild haben können.

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ERFASSEN
A 1 BESTANDSAUFNAHME / HISTORISCHE ERHEBUNG S. 18
.1 Bauaufnahme → S. 19
.2 Bauhistorische Untersuchung → S. 26
.3 Restauratorische Untersuchung → S. 31
.4 Archäologische Untersuchung → S. 35
A 2 TECHNISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHE ERHEBUNG S. 40
.1 Baustatisch-konstruktive Untersuchung → S. 41
.2 Thermisch-energetische Untersuchung → S. 45
.3 Raumklimatische Untersuchung → S. 50
.4 Feuchtigkeit und Schadsalze – Untersuchung → S. 53
.5 Biologischer Befall – Untersuchung → S. 57
.6 Schadstoffbelastung – Untersuchung → S. 61

B ERHALTEN
B 1 ALLGEMEINE INSTANDSETZUNG S. 66
.1 Feuchtereduktion erdnaher Bauteile – Maßnahmen → S. 67
.2 Salzreduktion – Maßnahmen → S. 83
.3 Raumklimatische Maßnahmen → S. 85
.4 Biologischer Befall – Maßnahmen (Holzschädlinge, Bewuchs, Mikroorganismen) → S. 90
.5 Schadstoffreduktion – Maßnahmen → S. 100
B 2 MATERIALIEN UND OBERFLÄCHEN S. 106
.1 Allgemeine Anforderungen → S. 107
.2 Verputz / Mörtel → S. 109
.3 Stuck / Fassadengliederung → S. 115
.4 Fassung / Anstrich → S. 119
.5 Stein / Steinfassung → S. 127
.6 Ziegel (Sichtmauerwerk) → S. 133
.7 Holz → S. 139
.8 Glas / Fensterglas → S. 144
.9 Metall → S. 149
.10 Estrich / Terrazzo → S. 154
.11 Beton (Sichtbeton) → S. 158
.12 Lehm → S. 161
B 3 KONSTRUKTIVE BAUTEILE S. 168
.1 Allgemeine Anforderungen → S. 169
.2 Fundamente / Gründungen → S. 172
.3 Wände / Pfeiler / Säulen (Massivbau) → S. 176
.4 Wände (Leichtbau) → S. 180
.5 Gewölbe / Mauerbögen → S. 182
.6 Decken (Massivbau) → S. 186
.7 Decken (Leichtbau) → S. 187
.8 Stiegen / Treppen / Laubengänge / Balkone → S. 190
.9 Kamine / Schächte → S. 192
.10 Holzkonstruktionen (Dachstühle, Fachwerke) → S. 193
.11 Eisenkonstruktionen (Gusseisen, Schmiedeeisen, Stahl) → S. 196
B 4 DACHDECKUNGEN UND AUSBAUELEMENTE S. 202
.1 Allgemeine Anforderungen → S. 203
.2 Dachdeckungen → S. 204
.3 Bauspenglerei / Dachaufbauten → S. 221
.4 Fenster / Fensterläden → S. 233
.5 Türen / Tore → S. 237
.6 Geländer / Gitter → S. 240
.7 Fußbodenbeläge → S. 243
B 5 KÜNSTLERISCHE UND KUNSTHANDWERKLICHE AUSSTATTUNG S. 248

C VERÄNDERN
C 1 VERÄNDERUNGSVORHABEN S. 256
.1 Allgemeine Anforderungen an Um- / Ausbau und Erweiterung → S. 257
.2 Kellerausbau / Unterkellerung → S. 266
.3 Dachausbau / Aufstockung → S. 269
.4 Hofüberdachung → S. 274
.5 Translozierung → S. 276
.6 Ruinen / Archäologische Stätten / Schutzbauten → S. 278
.7 Historische Gärten und Freiräume → S. 287
C 2 NUTZUNGSERFORDERNISSE S. 294
.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit → S. 296
.2 Brandschutz → S. 301
.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz → S. 326
.4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit → S. 339
.5 Schallschutz → S. 351
.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz → S. 360
C 3 TECHNISCHE INFRASTRUKTUR UND SONSTIGE ANLAGEN S. 368
.1 Technische Infrastruktur → S. 369
.2 Beleuchtung → S. 381
.3 Werbeanlagen → S. 385
.4 Sonnen-, UV-, Hitze- und Kälteschutz → S. 388
.5 Sende- und Empfangsanlagen → S. 390
.6 Temporäre Installationen / Ausstellungseinbauten → S. 392

Donnerstag, 6. Oktober 2022

[ #Umwelt ] Lernen: Grüne Oasen in der Stadt

 


Ein Lernpaket für 12 - 16jährige über das Entdecken und Schaffen von grünen Rückzugsorten inmitten einer Stadt.

Weltweit lebt bereits heute jeder Zweite in einer Stadt, laut den Vereinten Nationen (UN) sollen es bis 2050 knapp zwei Drittel der Weltbevölkerung sein. Gleichzeitig verschärfen sich die Lebensumstände durch den Klimawandel — Hitzerekorde, Überschwemmungen, klimabedingte Krankheiten und Smog werden immer mehr zum Problem für die Menschen in den dicht bebauten Großstädten.
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 Stadtluft macht frei. ⇢ 

[ #Kommunalpolitik ] Checkliste: Bauvorhaben und Naturschutz

Trotz unterschiedlichster Bauvorhaben sind viele ökologische Vorgaben auf Baustellen vergleichbar. 

Diese Checkliste soll den Verantwortlichen eine Unterstützung bieten, die Vielfalt der ökologischen Herausforderungen zu berücksichtigen.

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Donnerstag, 19. August 2021

[ #praxis ] Vorarlberger Projekthandbuch - Eine Anleitung


Gemeinden sind häufig mit komplexen, neuartigen und zeitlich abgrenzbaren Aufgabenstellungen konfrontiert. 


Das in der Schriftenreihe Raumplanung erschienene "Projekthandbuch für Gemeinden" erklärt, wie ein Projekt vom Anfang bis zum Ende organisiert werden kann. Freilich sollte es der User nicht zu eng sehen:
Das Handbuch ist auch für zahlreiche Projekte in der Zivilgesellschaft oder in Unternehmen ein geeigneter Helfer.
Das Projekthandbuch soll als praxisorientierter Leitfaden verstanden werden, welcher Mitarbeiter von Gemeinden in der professionellen Planung, Durchführung und Steuerung von gemeindeinternen und -externen Projekten unterstützt. Das Handbuch enthält Vorschläge zur Gestaltung einer adäquaten Projektorganisation,einen standardisierten Projektablauf, methodische Unterstützung in Form von Planungsinstrumenten und -techniken sowie Beispiele, Formulare und Checklisten, die Verständlichkeit und Praxisbezug der einzelnen Inhalte verbessern sollen.

Es wurde darauf geachtet, die Inhalte dieses Projekthandbuches möglichst neutral zu halten, sodass sie auf Projekte verschiedenster Größe, Art und Komplexität angewendet werden können. Spezielle Formen der Projektarbeit wie beispielsweise jene im Bau- oder Informatikbereich werden jedoch explizit ausgeklammert!, da diese besonderer Vorgangsweisen der Themenbearbeitung bedürfen.

Das Projekthandbuch kann in Papierform kostenlos bei der Abteilung Raumplanung und Baurecht angefordert werden. E-Mail: raumplanung@vorarlberg.at


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Inhalt:


A Projekthandbuch
1 Zweck und Verwendung des Handbuchs
2 Warum Projektmanagement?
3 Projektbegriff
4 Projektorganisation
4 1 Rollen im Projekt
4 1 1 Auftraggeber
4 1 2 Lenkungsgremium
4 1 3 Projektleiter
4 1 4 Projektmitarbeiter
4 1 5 Externe Dienstleister
4 1 6 Projektkunden
4 1 7 Arbeitsgruppen
4 2 Besonderheiten in Gemeindeprojekten
5 Projektablauf
5 1 Vorprojektphase
5 1 1 Projektinitiierung
5 1 2 Grobplanung
5 1 3 Projektentscheidung
5 2 Projektdefinition
5 2 1 Gestaltung der Projektorganisation
5 2 2 Projektstartsitzung
5 2 3 Situationsanalyse
5 2 4 Projektzielsetzung 19
5 2 5 Projektabgrenzung und -kontext
5 2 6 Projektauftrag
5 3 Projektplanung
5 3 1 Projektstrukturplan und Arbeitspaketspezifikation
5 3 2 Meilenstein- und Terminplanung
5 3 3 Aufwandsschätzung und Ressourcenplanung
5 3 4 Kostenplanung
5 3 5 Kommunikationsplan
5 3 6 Risikoanalyse
5 4 Projektdurchführung
5 4 1 Projektcontrolling
5 4 2 Projektstatusbericht
5 4 3 Projektdokumentation
5 4 4 Implementierung der Projektergebnisse
5 5 Projektabschluss

B Formulare und Checklisten
Checkliste Vorprojektphase 44
Projektgrobplanung 45
Projektorganisation 46
Checkliste Projektstartsitzung 47
Projektzieleplan 48
Projektauftrag 49
Vorprojekt-/Nachprojektphase 50
Projektstrukturplan 51
Arbeitspaketspezifikation 52
Funktionen- und Rollendiagramm 53
Meilensteinplan 54
Projektkostenplan 55
Projekt-Kommunikationsplan 56
Risikoanalyse 57
Statusbericht 58
Sitzungsprotokoll 59
Checkliste Projektdokumentation 60

Mittwoch, 28. Juli 2021

[ #Kommunalpolitik ] Fünf Hebel für Nachhaltigkeitsprozesse auf Gemeindeebene


Nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene voranzutreiben erfordert, politische, verwaltungsinterne und gesellschaftliche Prozesse mit vielen Beteiligten und unterschiedlichen Interessen am Leitbild nachhaltiger Entwicklung auszurichten und zu verändern.
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Mittwoch, 31. März 2021

[ #Kommunalpolitik ] E-Learning: Wohlverhaltenskodex („Code of Conduct“): Wohlverhaltensregeln für den österreichischen Gemeindedienst


Nicht nur "eine Frage der Ehre": Korruption gefährdet unser soziales System und steht im Widerspruch zu einer unbestechlichen, transparenten Verwaltung. Korruption darf nicht geduldet werden. Sie ist mit Kunden- und Bürgerorientierung rechtlich und ethisch unvereinbar.

Lernprogramm zur Korruptionsvermeidung. Das Lernprogramm besteht aus vier Modulen. Die Module eins bis drei vermitteln Informationen zum Thema "Wohlverhaltensregeln" und sollen sowohl als pratkische Handlungshilfe als auch der Sensibilisierung dienen. Das Lernprogramm wurde vom steirischen Unternehmen bit media in Zusammenarbeit mit Expert/innen des Österreichischen Städtebundes entwickelt, und ist maßgeschneidert für den Einsatz in der kommunalen Verwaltung. Die als gezippte Datei downloadbare Lern-CD funktioniert ähnlich wie das multimediale Lernprogramm für Führerscheinprüflinge: In mehreren Sequenzen erfährt der Teilnehmer am Computer in Bild, Schrift und Ton wichtiges theoretisches Wissen über die Rechtslage und ethische Standards für eine saubere und unabhängige Verwaltung.

In maximal 45 Minuten Bearbeitungsdauer erarbeitet man effizient und nachhaltig die wichtigsten Grundlagen des "Code of Conduct". Kontrollfragen nach den einzelnen Modulen und ein Abschlusstest sollen dazu dienen, das Erlernte zu festigen und sein „Gefühl“ im Bereich Korruptionsvermeidung zu testen.

Lernziele. Nach Durcharbeiten dieses Lernprogrammssoll man die Bedeutung eines Verhaltenskodex für die Arbeit im Öffentlichen Dienst verstehen:.
  • Sensibilisierung für den Schaden, den Verstöße gegen die Verhaltensregeln in der Öffentlichkeit anrichten können.
  • Themen des Verhaltenskodex kennen somit kritische Situationen erkennen können.
  • Das Verhalten in korruptionsgefährdeten Situationen trainieren. 
  • Wissen um die Mitteln um Korruption zu vermeiden und zur Korruptionsprävention beizutragen.

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Donnerstag, 9. April 2020

[ #Kommunalpolitik ] Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter


Mehr als 40.000 Menschen in ganz Österreich arbeiten in ihrer Freizeit in den Gemeindevertretungen mit. 

Diese Form des zivilgesellschaftlichen und politischen Engagements ist ein Fundament, auf dem unsere Demokratie steht. Die Gemeinde als bürgernahe Selbstverwaltungskörperschaft könnte ein Modell für weit größere politische Einrichtungen sein.

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Sonntag, 16. Juni 2019

[ #Lärm ] Handbuch Silent City - Umgebungslärm, Aktionsplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung


Das kostenlose PDF-Handbuch will allen Beteiligten Hilfestellung für einen erfolgreichen und  effektiven Prozess der Lärmminderungsplanung geben. 

Weit über den Anlass hinaus sind die Informationen über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Öffentlichkeitsarbeit nicht nur interessant sondern auch nutzbar.
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Montag, 10. Juni 2019

[ #demokratie ] Kommunale Strategien gegen Rechtsextremismus


Die inhaltliche Auseinandersetzung mit rechtspopulistischen Parteien und extrem rechter Ideologie wird weitgehend vernachlässigt und in der "Mitte der Gesellschaft" kaum geführt.

Dies ist auch das Ergebnis einer Studie vom Verein für Demokratische Kultur in Berlin e.V. (VDK).

Auf eine Debatte wird von KommunalpolitikerInnen oft verzichtet, weil die Einigkeit im Umgang mit Rechtsextremismus gefährdet sein könnte, wenn Streit aufkommt. Befürchtet wird die Kontroverse um Positionen, die von Vertreter/innen demokratischer Parteien geäußert werden und die für andere als anschlussfähig an Rechtsaußen-Positionen eingeschätzt werden. Dies betrifft z.B. Themen wie Asyl und Einwanderung oder Gedenkkultur.

Die Handreichung „Vor Ort entscheidet. Kommunale Strategien gegen Rechtsextremismus“ der Friedrich-Ebert-Stiftung fasst die Ergebnisse zusammen und gibt Empfehlungen zum Umgang mit extrem rechten Mandatsträger/innen.


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Vorwort der Herausgeber       4
Vorwort des VDK     7
 1. 27 Interviews aus neun Kommunen – Design einer Forschung 9
 2. Entleerte Ächtung – eine Bestandsaufnahme  14
 3. Lokale Kooperationen und Bündnisse     18
 4. Eine gemeinsame Problemdefinition erarbeiten      22
 5. Proteste gegen extrem rechte Großveranstaltungen     28
 6. Die Bearbeitung der Repräsentationskrise von Rechtsaußen  30
 7. Vorausschauende Bearbeitung lokaler Problemlagen    33
 8. Der Umgang mit extrem rechten Mandatsträger/innen in den Gremien  36
 9. Die Ächtung der extremen Rechten öffentlich begründen  40
 10. Formaljuristische Umgangsformen      46
 11. Parteiübergreifenden Austausch organisieren, Zuständigkeiten klären   48
 12. Externe Perspektiven einbeziehen      50
 13. Der persönliche Umgang     52
 14. Abstimmungsverhalten und die Brüchigkeit des demokratischen Konsens  54
 15. Ein Ausblick     56
Zusammenfassung: Handlungsempfehlungen für den kommunalpolitischen Umgang mit Rechtsextremismus 59
Über die Autor/innen        64

Montag, 6. Mai 2019

[ #Kommunalpolitik ] Lokale Handlungsfelder nachhaltiger Familienpolitik


Städte und Regionen, in denen Familien sich wohl fühlen, sind für die Zukunft besser gewappnet. 

Der  deutsche Monitor Familienforschung, Ausgabe 20 "Lokale Handlungsfelder nachhaltiger Familienpolitik" zeigt die Aufgaben und Möglichkeiten lokaler Familienpolitik in einer Zeit auf, in der Familienfreundlichkeit als positiver Standortfaktor für Kommunen zunehmend wichtig wird.
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Donnerstag, 7. März 2019

[ #Kommunalpolitik ] Die verfassungsrechtliche Position der Gemeinden in Vorarlberg


Die einzelne Gemeinde hat nach Österreichischen Bundesverfassung und auch nach den Landesverfassungen keinen Bestandschutz. 

Zwar ist die Gemeinde als Institution bundesverfassungsrechtlich vor der Abschaffung – an  die ohnehin niemand denkt – geschützt, der Bestand der einzelnen Gemeinde ist jedoch maßgeblich vom Willen des einfachen Gesetzgebers abhängig.


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Mittwoch, 11. Juli 2018

[ #Kommunalpolitik ] Kommunale Sozialpolitik unter den Bedingungen leerer Kassen


Die Aufgabe klassischer kommunaler Sozialpolitik lässt sich komprimiert mit "AAA" umschreiben.

A No.1 Wir müssen die Bedingungen des AUFWACHSENS möglichst freundlich zu konzipieren. Das sind die Fragen der Kinder- und Familienpolitik, der Jugend und die Bildungsfragen.

A No.2 Wir können der ARMUT entgegenwirken. Zahlreiche kommunale Maßnahmen können Armut verhindern. Es geht nicht nur um Linderung, es geht um Verhinderung.

A No. 3 Wir müssen das ALTER ehren! Wie gestalten wir den demographischen Wandel. Das kommunale Zuhause der Seniorengeneration muss so gestaltet sein, wie es anständige Kinder ihren Eltern schulden.
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Donnerstag, 5. April 2018

[ #Recht ] Gemeinde: Verantwortlichkeit bei Amtsmissbrauch und Korruption


Vor allem für Amts- und Mandatsträger aus Politik und öffentlicher Verwaltung, soll dieser Band klare Anhaltspunkte schaffen, wie man sich in Ausübung seiner Funktion zu verhalten hat. 

Das Antikorruptionsgesetz war und ist Gegenstand vieler öffentlicher Diskussionen. Immer wieder erscheinen Berichte, auch internationale Vergleiche, die Österreichs Status dokumentieren und bewerten, wie anfällig oder resistent die österreichischen Behörden für Korruption sind. An akuter Bedeutung hat dieses Themenfeld durch einige Prozesse der letzten Monate gegen prominente ehemalige Amtsträger und Lobbyisten gewonnen. Die öffentliche Aufmerksamkeit gegenüber solchen Delikten ist deutlich gestiegen, was umgekehrt vielfach auch zu falschen Verdächtigungen führen kann.

Mit Jahresbeginn 2013 ist die dritte Novelle des Korruptionsstrafrechts innerhalb von nur drei Jahren in Kraft getreten, Anlass genug, einen Band der RFG-Schriftenreihe aus dem Jahr 2009 erneut und mit wichtigen Aktualisierungen wieder aufzulegen.

Dieser Band der RFG-Schriftenreihe soll dazu beitragen, dass sich nicht nur Österreichs Ranking wieder verbessert, sondern verfolgt auch das Ziel, den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken, eine wirksame Verfolgung von wirtschaftlicher, behördlicher und politischer Korruption zu ermöglichen, und vor allem den Entscheidungsträgern Rechtssicherheit zu geben.

RFG - Schriftenreihe. Die Schriftenreihe "RFG - Rechts-und Finanzierungspraxis der Gemeinden" ist speziell für die Gemeinden ein Informationsangebot, das Wissenschaft und Praxis gleichermaßen vereint.

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– Umfassende Neubearbeitung: mit Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 – Stand 1.1.2013
– Vorteilsannahme und „Anfüttern“ von Amtsträgern: neue Verbote
– „Gebührlicher“ Vorteil und „kleine Fütterungsfreistellung“: Wo ist die Grenze des Erlaubten?
– Das LobbyG: Lösung eines Problems oder bloße Beschwichtigung der Gemüter?

1. Einleitung ( „Prolog“ der Autorin) 5
2. Missbrauch der Amtsgewalt – das Verbrechen des „Amtsmissbrauchs“  8
2.1 Wissentlicher Missbrauch der Befugnis durch einen „Beamten“ mit Schädigungsvorsatz  8
2.2 „Beamter“  9
2.3 Privatpersonen in Beamtenfunktion 10
2.4 Kenntnis des Täters von ihrer Beamtenfunktion   11
2.5 Die Bedeutung von Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung bei
Amtsdelikten  12
2.6 Exkurs: Strafschärfung bei Begehung einer strafbaren Handlung unter Ausnützung einer Amtsstellung (§ 313 StGB)   14
2.7 „In Vollziehung der Gesetze“ 15
2.8 „Vollziehung“ am Beispiel von Einzelfällen 15
2.9 Gutgläubiger Entscheidungsträger – strafbarer Nichtbeamter   17
2.10 Schädigungsvorsatz   17
2.11 Amtsmissbrauch auf Weisung des Vorgesetzten  20
2.12 Begehen durch Unterlassen  21
3. Verletzung des Amtsgeheimnisses  23
4. Missbrauch der Amtsgewalt, ohne einen Hoheitsakt zu setzen – Untreue  25
4.1 Wissentlicher Missbrauch der Befugnis durch einen Machthaber mit Schädigungsvorsatz 25
4.2 „Machthaber“  25
4.3 Untreue und Korruption  27
5. Die Korruptionstatbestände 28
5.1 „Bestechlichkeit“ und „Vorteilsannahme“  28
5.1.1 „Amtsträger“  30
5.1.1.1 Mitglieder verfassungsmäßiger Vertretungskörper 30
5.1.1.2 Organe öffentlich-rechtlicher Körperschaften  31
5.1.1.3 „Sonstige“ Befugte  31
5.1.1.4 Organe/Bedienstete von Rechtsträgern ausgegliederter Verwaltungstätigkeit 32
5.1.2 Bestechlichkeit 32
5.1.2.1 „Unrechtmäßiger Vorteil“  33
5.1.2.2 Wert des Vorteils und Wertqualifikation   34
5.1.3 Vorteilsannahme  35
5.1.3.1 Fordern jedweden Vorteils 35
5.1.3.2 Annahme bzw Sich-Versprechen Lassen eine „ungebührlichen Vorteils  35
5.1.3.3 Der „nicht ungebührliche“ Vorteil   36
5.1.4 Missbrauch der Amtsgewalt oder Bestechlichkeit?  37
5.2 Kehrseite der Bestechlichkeit, Strafbarkeit des Gebers – Bestechung und „Vorteilszuwendung“  38
5.3 Anfütterungsverbot 38
5.4 Und wenn es schon passiert ist – der Weg aus der Strafbarkeit  40
5.5 Lobbyisten und Einflussnahme auf Amtsträger  41
5.6 Privatbestechung   43
6. Unternehmensstrafrecht – Strafrechtliche Verantwortlichkeit  der Gemeinde  46
6.1 Allgemeine Erläuterung zum VbVG 46
6.2 „Bestrafung“ des Verbandes 47
6.3 Wer steht für den „Verband“ vor Gericht?   48
6.4 Wann wird ein „Verband“ vom Staatsanwalt verfolgt?  48
6.5 Welches Gericht ist zuständig?   49
6.6 Die Gemeinde oder ausgegliederte Rechtsträger als „strafbarer Verband“  49
6.6.1 Taten des Entscheidungsträgers zu Gunsten des Verbands  50
6.6.2 „Pflichtenverletzung“  50
6.6.3 Bemessung des Tagessatzes – Geldbußensystem (§ 4 Abs 4 VbVG) 52
7. Die Besonderheiten des Strafverfahrens im Überblick  53
7.1 Zuständigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft 53
7.2 Beginn eines Strafverfahrens und Verfahren in erster Instanz   53
7.2.1 „Anzeige“ und Einleitung eines Ermittlungsverfahren  53
7.2.2 Beendigung des Verfahrens durch Diversion   54
7.2.3 Anklage  54
7.2.4 Anfechtung eines Strafurteils  55
7.2.5 Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht 57
7.2.6 Das Verfahren am Beispiel eines „Amtsmissbrauchs“  58
8. Übersicht der Gerichte und staatsanwaltschaftlichen Behörden im Instanzenzug  60

Donnerstag, 22. Februar 2018

[ #Kommunalpolitik ] Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Bürgermeisters



In der Schriftenreihe RFG - Rechts-und Finanzierungspraxis der Gemeinden beschäftigt sich Band I des Jahrganges 2007 mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Bürgermeisters. Der Band ist als PDF-Download kostenlos zu haben.

Amtsgeschäft. Wenn ein "Beamter" ein Amtsgeschäft in Vollziehung der Gesetze, dh im Rahmen der Hoheitsverwaltung missbräuchlich vornimmt und dabei einen anderen an seinen Rechten schädigt, so stellt dies einen "Amtsmissbrauch" im strafrechtlichen Sinn (§ 302 StGB) dar. Strafbar in diesem Sinne ist auch, wer einen Beamten dazu zu bewegen versucht (Anstiftung), einen solchen Missbrauch zu setzen oder derjenige, der sich irgendwie an einer solchen Handlung beteiligt. In diesem Sinne nimmt ein Bürgermeister ein Amtsgeschäft in Vollziehung der Bauordnung des Landes vor, wenn er Bauarbeiten vor deren Bewilligung, die er für fraglich hält, duldet. Lässt er dies mit dem Vorsatz zu, Land und Gemeinde in ihren Rechten auf Einhaltung der Verfahrensvorschriften sowie der Bestimmungen der Bauordnung, des Baugesetzes und des Raumordnungsgesetzes zu schädigen, macht er sich des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig.

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Donnerstag, 25. Januar 2018

[ #Kommunalpolitik ] Free eBook: Umweltrecht für österreichische Gemeinden


Mehr als nur ein kostenloser Ratgeber, ein lobenswerter und zukunftsweisender Beitrag des österreichischen Gemeindebundes zu einer offenen Verwaltung.
  • Die Gemeinden kommen in Erfüllung ihrer Aufgaben sehr oft mit dem Umweltrecht in Berührung. Sei es in ihrer Rolle als Verordnungsgeber in der Raumplanung oder als Baubehörden erster und zweiter Instanz.
  • Vor allem auch in den Bereichen der Daseinsvorsorge wie der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung oder der Müllabfuhr sind die Vorschriften des Umweltrechts das Maß kommunalen Handelns.
  • Das Umweltrecht wiederum berührt viele andere Rechtsgebiete, vom Naturschutz, dem Baurecht, Wasserrecht, Abfallrecht, über Planungsrecht oder auch Betriebsanlagenrecht.
  • Auch private Rechtsgebiete wie etwa das Nachbarrecht zählen dazu.
Publikation Österreichischer Gemeindebund. Im Jahr 2004 hat der Gemeindebund erstmals eine RFG-Schriftenreihe zu diesem weiten Themenfeld veröffentlicht. Dieselben Autoren konnten auch für die Neuauflage dieses Doppelbandes gewinnen können. In der Zwischenzeit hat sich bekanntlich einiges an Neuerungen und Veränderungen ergeben.

Der Doppelband setzt einen Maßstab in Vollständigkeit und Übersichtlichkeit und auch die Theorie wird auch in diesem Band mit sehr praxisnahen Beispielen real greifbar gemacht. Die verdienstvolle Publikation leistet nicht nur wichtige Dienste für die Mitarbeiter/innen in den Gemeindeämtern sondern ist auch ein Beitrag zu öffentlichem Verwaltungshandeln. So ermöglicht die Publikation auch den interessierten Bürgern, betroffenen Parteien und politischen Mandataren einen Einblick in das Entscheidungs- und Verfahrenshandeln des Selbstverwaltungskörpers Gemeinde.

Die Broschüre leistet:
  • Alle wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen auf einen Blick
  • Komplexe Regelwerke und Verfahren Schritt für Schritt erklärt
  • Plus: Mit zahlreichen Fallbeispielen für die konkrete Umsetzung in der Praxis
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Lohnt sich ein Download? Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis zeigt die Fülle des Angebots auf einen Blick: 
Vorwort der Herausgeber 1
Abkürzungsverzeichnis 7
III. Bedeutung des Umweltrechts für Gemeinden 11
III. Praktische Fälle 15
III. Grundbegriffe/Überblick über Rechtsgebiete 18
1. Prinzipien 18
2. Die verschiedenen Rechtsgebiete des Umweltrechts im Überblick 20
3. Wichtige Begriffe des Umweltrechts 21
IV. Raumordnung/Baurecht 23
Weiterführende Literatur zum Baurecht23
1. Fall/Problem 24
a) Fall 1 24
b) Einführende Bemerkungen 24
2. Überblick über immissionsrelevante Bestimmungen der Länder 25
a) Der Nachbarbegriff in den Bauordnungen 26
b) Kategorien von Bauvorhaben/Verfahrensarten 28
c) Anzeigeverfahren. 28
aa) Anzeigeverfahren ohne Zustimmung 29
bb) Anzeigeverfahren mit Zustimmung der Nachbarn 29
cc) Die Erledigung von Bauanzeigen 30
d) Vereinfachte Baubewilligungsverfahren 30
e) Die Nachbarrechte in den Bauordnungen 32
f) Die Bauverhandlung 36
g) Formalparteistellungen der Umweltanwaltschaft und der Standortgemeinde. 36
h) Baupolizeiliches Auftragsverfahren 36
3. Lösung Fall 1 37
IV. Betriebsanlagenrecht 39
A) Gewerbeordnung 39
1. Fall/Problem 39
a) Fälle  39
b) Einführende Bemerkungen 40
2. Umweltrelevante Bestimmungen der Gewerbeordnung 41
a) Definition der gewerblichen Betriebsanlage 41
b) Genehmigungspflicht 42
c) Normalanlagen. 42
aa) Genehmigungspflicht bei abstrakter Gefährdungseignung. 42
bb) Geschützter Personenkreis. 44
cc) Die Einwirkungsarten 44
dd) Schutzgüter des § 74 Abs 2 GewO 44
aaa) Gesundheitsgefährdung. 44
bbb) Belästigung 46
ccc) Gefährdung des Eigentums 46
ee) Die Betriebsanlagengenehmigung 47
aaa) Stand der Technik (§ 71 a GewO) 48
bbb) Die Vermeidung von Gefährdungen 48
ccc) Die Beschränkung von Belästigungen auf ein zumutbares
ccc) Maß 49
ddd) Luftschadstoffe (§ 77 Abs 3 GewO) 50
eee) Abfälle (§ 77 Abs 4 GewO). 50
fff) Rolle der Sachverständigen (SV)/Aufgabenverteilung 50
ggg) Auflagen 51
ff) Ordentliches Genehmigungsverfahren 52
aaa) Parteistellung/Präklusion 52
bbb) Recht der Gemeinde: Anhörungsrecht/Parteirechte 53
ccc) Stellung der Bürgerinitiative im gewerbebehördlichen Verfahren. 53
ddd) Genehmigungskonzentration (§ 356 b GewO) 54
eee) Wirkung des Betriebsanlagengenehmigungsbescheids 54
gg) Nachträgliche Auflagen (§ 79 GewO) 54
hh) Sanierung 58
ii) Änderung der Betriebsanlage 59
jj) Regelmäßige Prüfung (§ 82 b GewO). 60
kk) Einstweilige Zwangs- und Sicherungsmaßnahmen (§ 360 GewO) 60
d) IPPC-Betriebsanlagenrecht. 60
aa) Verfahrensrechtliche Besonderheiten 61
bb) Materiell-rechtliche Besonderheiten 61
cc) Änderung von IPPC-Anlagen (§ 81 a GewO) 62
dd) Sonderregelungen über die periodische Prüfung bei IPPC-
dd) Anlagen 62
e) Seveso II-Anlagen 62
f) Vereinfachtes Verfahren (§ 359 b GewO) 63
3. Lösung Fälle 2 und 3 64
B) Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000. 65
1. Fall/Problem 66
b) Problem 66
2. Das Regelungsregime der Umweltverträglichkeitsprüfung 68
a) Zweck 68
b) Anwendungsbereich 68
c) Verfahren bei der Einzelfallprüfung (§ 3 Abs 4 UVP-G). 69
d) Verfahrenstypen nach UVP-G 2000 69
e) Kumulation 70
f) Anlagenänderung. 70
g) Verfahrenskonzentration (§ 3 Abs 3 UVP-G) 72
h) Einzelheiten des UVP-Verfahrens: §§ 1 ff UVP-G 73
aa) Prüfungsgegenstand 73
bb) Integrierte Öffentlichkeit 74
cc) Verfahrensablauf 75
e) Das vereinfachte Verfahren 81
f) Abnahmeprüfung und Nachkontrolle 82
g) Ablauf eines UVP-Verfahrens (Rohschema) 82
3. Lösung Fall 4. 83
VI. Wasserrecht/WRRL/Wasserverbände 85
Literatur mit weiterführenden Nachweisen 85
1. Fall – Problem 85
2. Regelung 85
a) Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz 85
b) Geltungsbereich 86
c) Grundlegende Begriffe  86
d) WRG-Novellen 2003 und 2011 87
e) Anlagen zur Lagerung und Leitung wassergefährdender Stoffe (§ 31 a
e) WRG) 88
f) Schutz von Wasserversorgungsanlagen (Wasserschutzgebiete) (§ 34 WRG) 88
g) Hilfeleistung in Notfällen (§ 49 WRG). 88
h) Hochwasserrisikoplanung 89
i) Wassergenossenschaften und Wasserverbände 89
j) Gemeinnützige Wasserversorgungsanlagen. 91
k) Parteistellung der Gemeinde 91
l) Gewässerbeschau 92
VII. Abfallrecht: Abfallwirtschaftsgesetz 2002/Deponieverordnung/Altlasten-
VII. Sanierungsgesetz. 94
Literatur 94
1. Fall – Problem 94
2. Regelung 94
a) Regelungsziel 94
b) Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz 95
c) Rechtsgrundlagen 95
d) Abfallbegriff 97
e) Aufgaben der Gemeinden 97
aa) Information und Beratung der Bevölkerung 97
bb) Beschaffungswesen. 98
cc) Förderungen 99
dd) Sammlung und Abfuhr von Abfällen 99
aaa) „Öffentliche Müllabfuhr“ 99
bbb) Altstoffsammlung. 101
ccc) Problemstoffsammlung 102
ddd) Entfernung widerrechtlicher Abfallablagerungen 102
eee) Abfallsammlung an allgemein zugänglichen Plätzen 103
f) Subsidiäre Haftung der Gemeinde für Behandlungsaufträge 103
g) Finanzierung des kommunalen Abfallmanagements. 103
h) Deponie-Verordnung 103
i) Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) 105
3. Lösung Fall 6. 105
VIII. Bergrecht 107
Literatur 107
1. Fall – Problem 107
2. Regelung 107
a) Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz 107
b) Geltungsbereich 107
c) Genehmigung von Gewinnungsbetriebsplänen (§ 116 MinroG) 108
d) Obertägiges Gewinnen grundeigener mineralischer Rohstoffe. 108
aa) Gewinnungsbetriebsplan. 108
bb) Schutzzonenregelung (§ 82 MinroG) 110
e) „Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde“ (§ 220 MinroG) 110
3. Lösung Fall 7. 111
IX. Privates Nachbarrecht 113
Literatur 113
1. Fälle/Probleme 113
2. Regelung 114
a) Unterlassungsanspruch 114
b) Ausgleichsanspruch. 116
3. Lösungen Fälle 8 – 10 116
X. Amtshaftung 118
Literatur 118
1. Fall/Problem 118
2. Regelung 118
3. Lösung Fall 11  119

Dienstag, 19. Dezember 2017

[ #Kommunalpolitik ] Naturschutz und Artenschutz: Ideen für Gemeinden, Betriebe und Private


Ein tolles, geradezu lexikalisches Informationsangebot.

Auf der vom "UMG Umweltbüro Grabher" eingerichteten Website "Naturtipps - Naturschutz und Artenschutz in der Praxis" finden sich Ideen, Tipps und Anregungen für die praktische Naturschutzarbeit.
Vorarlberger-Bloghaus-Service. Dies ist nur der Hinweis auf einen Beitrag eines hier verlinkten Weblogs, einer Website oder eines Downloads. Mehr erfährt man, wenn man den untenstehenden Links folgt! Nütze auch den Link „[Google Search] ⇒ “. Er liefert allenfalls einen aktuelleren Link im Falle einer Verwaisung und/oder auch zusätzliche oder aktuellere Infos!

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Donnerstag, 7. Dezember 2017

[ #Kommunalpolitik ] Was tun: Genossenschaften als kommunale und bürgernahe Wirtschaftsform?


Genossenschaften eröffnen den Bürgern in den Gemeinden neue Chancen. Gerade gegen die Folgen des Privatisierungswahnes könnten Genossenschaften die "andere" Privatisierung darstellen, Bürgerbeteiligung statt Bürgerausschluss.

Freiwillige kommunale Dienstleistungen und Infrastruktur können erhalten und bürgernah weitergeführt werden. Kommunale Pflichtaufgaben lassen sich interessengerechter und demokratischer gestalten. Dienstleistungen und Infrastrukturangebote können durch die Mitgliedschaft von Bürgern, Vereinen und örtlichen Unternehmen auf eine breite und solide wirtschaftliche Basis gestellt werden. Dabei ist das Genossenschaftsmodell ist nicht die Lösung für die Finanzprobleme der Gemeinden schlechthin. Es wäre aber ein Versuch die zukünftige Handlungsfähigkeit zu sichern und die Errungenschaften der Selbstverwaltung zu bewahren und stärken. Es wäre vielleicht auch ein Schritt in die Bürgergesellschaft. nicht nur der anstehenden Finanzkrise, die auch die Gemeinden und ihre soziale Infrastruktur über kurz oder lang in voller Härte treffen muss, könnte damit getrotzt werden, Genossenschaften weisen den Weg zu einem am Gemeinsinn orientierten Wirtschaften!
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Donnerstag, 30. November 2017

[ #Kommunalpolitik ] Gerechte Umwelt in Kommunen fördert soziale Chancengleichheit

Zahlreiche Studien zeigen zum Beispiel, dass ärmere Menschen häufig in einer stärker belasteten Umwelt leben und daraus oft erhebliche soziale sowie gesundheitlich bedingte Folgekosten entstehen. 

Umweltpolitik kann helfen, Armutsrisiken zu bekämpfen und sollte in Zukunft verstärkt als präventive Sozialpolitik verstanden werden. Zugleich muss die Umweltpolitik darauf achten, dass sie sozialverträglich ist, das heißt keine unzumutbaren Belastungen bei Haushalten mit geringen Einkommen erzeugt.
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