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Dienstag, 17. August 2021

[ #Disability ] "Index für Inklusion" in der Fassung für Tageseinrichtungen für Kinder


Inklusion ist die konsequente Weiterführung von Integration. Während der Begriff „Integration“ nahe legt, darunter das Hereinnehmen eines Kindes in ein bestehendes System zu verstehen, ohne das System substantiell zu verändern, geht Inklusion davon aus, dass das Recht aller Kinder auf gemeinsame Bildung und Erziehung nur durch einen umfassenden Reformprozess zu realisieren ist. 

Schulen wie Kindertagesstätten müssen so ausgestattet werden, dass sie kein Kind aussondern. Alle - Kinder, Jugendliche, Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, Verwaltung, Politik – tragen dazu bei, dass Inklusion gelingt.

Der Index ist keine Ergänzung der vielen Aktivitäten, die in Tageseinrichtungen für Kinder stattfinden, sondern ein Weg, diese nach inklusiven Maßstäben zu gestalten. Er stützt die Entwicklung von Spiel, Lernen und Partizipation, indem er zum besten Einsatz der verfügbaren Ressourcen ermutigt, Barrieren in der Einrichtung selbst verringert und eine Kultur der Zusammenarbeit aufbaut. Er fördert die aktive Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bei ihrem selbstgesteuerten Lernen und Spiel, wobei er auf ihren häuslichen Erfahrungen und Kenntnissen aufbaut. Der Index kann zu dauerhaften Verbesserungen beitragen, indem er die Entwicklung der Einrichtung skultur unterstützt und Hilfen gibt bei der Klärung von Zielen der Aktivitäten.


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Donnerstag, 29. April 2021

[ #Disability ] Leitfaden: Barrierefreiheit im Straßenbau - Design für Alle


Nordrhein-Westfalen hat einen Leitfaden zur Barrierefreiheit im Straßenbau aufgelegt.

Abgesehen von den regionalen Rechtsvorschriften kann der Leitfaden auch überall anderswo ein nützlicher Helfer für Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung sein.

Der öffentliche Straßenraum soll für alle Bürgerinnen und Bürger möglichst barrierefrei gestaltet sein. Dabei spielen auch die Belange von Menschen mit Behinderungen eine wichtige Rolle. Im Detail ist dieser Anspruch nicht immer leicht umzusetzen: Für sehbehinderte oder blinde Menschen gelten andere Anforderungen als für motorisch eingeschränkte Menschen. Gleichzeitig sollen auch die Belange nicht Behinderter berücksichtigt werden.

Grundsatz. Im Sinne des „Design for all“ soll der Verkehrsraum den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer genügen. Daher sind auch die Belange aller mobilitätseingeschränkten Menschen gleichberechtigt zu berücksichtigen, zu denen neben den behinderten Menschen (mobilitätsbehindert im engeren Sinne) auch die Menschen mit reisebedingter und altersbedingter Mobilitätsbehinderung (im weiteren Sinne)  zählen.


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Ein Blick auf das Inhaltsverzeichnis:

1 Vorwort 5 2 Rechts- und Arbeitsgrundlagen 7 2.1 Rechtsgrundlagen 7 2.2 Normungen, Richtlinien, Regelwerke 8 2.3 Abwägung zur barrierefreien Straßenraumgestaltung 9 2.3.1 Grundsatz 9 2.3.2 Innerorts 10 2.3.2.1 Umfassende Barrierefreiheit (Musterskizzen „I“) 10 2.3.3 Außerorts 10 2.3.3.1 Umfassende Barrierefreiheit (Musterskizzen „B“) 10 2.3.3.2 Bedingte Barrierefreiheit (Musterskizzen „A“) 10 3 Rolle von Straßen.NRW 11 3.1 Veranlassung 11 3.2 Kontakt zu anderen Behörden/Behindertenvertretern 11 3.2.1 Umgang mit Standards Anderer 11 3.2.2 Dokumentation 12 3.3 Sicherheitsaudit 12 4 Materialien, Begriffsbestimmungen und allgemeine Regelungen 13 4.1 Materialien/Einzelelemente 13 4.1.1 Rippenplatten 13 4.1.2 Noppenplatten 14 4.1.3 Markierung 15 4.1.4 Borde an Querungsstellen 15 4.2 Begriffsbestimmung und allgemeine Regelungen 17 4.2.1 Bodenindikator 17 4.2.1.1 Leitlinie (Leitlinie) 17 4.2.1.2 Leitstreifen (Leitstreifen) 18 4.2.1.3 Begleitstreifen (Begleitstreifen) 18 4.2.1.4 Aufmerksamkeitsfeld (Abzweigefeld) 19 4.2.1.5 Aufmerksamkeitsstreifen (Auffindestreifen)20 4.2.1.6 Richtungsfeld (Richtungsfeld) 20 4.2.1.7 Sperrfeld (Sperrfeld) 21 4.2.1.8 Distanzstreifen (-) 22 4.2.1.9 Auffangstreifen (Auffindestreifen) 22 4.2.1.10 Auffangfeld (-) 23 4.2.1.11 Einstiegsfeld (-) 23 4.2.1.12 Begrenzungsstreifen (-) 24 4.2.1.13 Doppelquerung (Querung mit differenzierter Bordhöhe) 25 4.2.1.14 Gemeinsame Querung (Fußgängerfurt und Fußgängerüberweg mit 3 cm Bordhöhe) 25 5 Prinzipien der barrierefreien Planung 27 5.1 Prinzip 27 5.2 Zielkonflikt 29 6 Technische Gestaltung 30 6.1 Längsverkehr 30 6.2 Querungsbereiche 32 6.2.1 Innerorts 33 6.2.1.1 Umfassende Barrierefreiheit (Querungsbreite $ 2,50 m) 33 6.2.1.2 Umfassende Barrierefreiheit (Querungsbreite < 2,50 m) 36 6.2.2 Außerorts 37 6.2.2.1 Bedingte Barrierefreiheit (unabhängig von der Querungsbreite) 37 6.2.2.2 Umfassende Barrierefreiheit (Querungsbreite $ 2,50 m) 37 6.2.2.3 Umfassende Barrierefreiheit (Querungsbreite < 2,50 m). 38 6.2.2.4 Umfassende Barrierefreiheit im Zuge parallel laufender Rad-/Gehwege 38 6.2.3 Tabellarische und grafische Zusammenfassung barrierefreier Querungsstellen 39 6.3 Komplexe Knoten/Dreiecksinseln 41 6.4 Lichtsignalanlagen (LSA) 42 6.4.1 Lage von Signalmasten 42 6.4.2 Akustische Signalgeber 42 6.4.3 Taktile Signalgeber 42 6.4.4 Anforderungstaster 43 6.4.5 Freigabezeit und und Räumgeschwindigkeit 43 6.5 Bushaltestellen (Bucht/Kap) 44 6.6 Kreisverkehrsplatz 46 6.7 Radwege 48 6.8 Gleisanlagen/Bahnübergänge 50 6.9 Raststätten und P+R-Plätze 51 6.10 Notrufsäulen 51 6.11 Treppen 52 6.12 Rampen 53 6.13 Einbautoleranzen/Reinigung 54 7 Musterskizzen zur technischen Gestaltung 55 7.1 Inhaltsverzeichnis der Musterskizzen (Systematik und Beispielsammlung)

Sonntag, 29. März 2020

[ #Handicap ] 10 Knigge-Tipps zum respektvollen Umgang mit behinderten Menschen


Nichtbehinderte Menschen sind im Umgang mit Menschen mit Behinderungen oftmals selbst blind, taub und unbeholfen. 

Sie reduzieren den Menschen allein auf dessen Beeinträchtigung. Plumpe Neugier, bestürztes Mitleid und bevormundende Hilfsbereitschaft sind oftmals die Folgen. Was vielleicht gut gemeint war, ist letztlich oft verletzend oder diskriminierend.
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Freitag, 1. November 2019

[ #Disability ] Ratgeber "Orientierungshilfe für barrierefreie Naturangebote"


Wie können Naturangebote (Wanderwege, Aussichtswarten, Badestege etc) barrierefrei gestaltet werden?

Eine Informationsbroschüre welche sich an Entscheidungsträger im Tourismus und an Landschaftsplaner und Regionalentwickler richtet. In der Broschüre werden der Freizeitwirtschaft und dem Tourismus Orientierungshilfen, wie Naturangebote (z.B. Wanderwege in Nationalparks, Aussichtswarten, Badestege etc) barrierefrei gestaltet werden können gegeben.
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Freitag, 7. Juni 2019

[ #Disability ] Online-Handbuch: Inklusion als Menschenrecht


Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. 

Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt.
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Sonntag, 21. April 2019

[ #Disability ] Gebärdensprache macht Menschenrechte "hörbar"


Menschenrechte sind totes Recht wenn sie nicht zugänglich sind. Für viele Menschen bedeutet das eben auch oder "nur" barrierefrei. 

Humanrights.ch hat großartigerweise die Menschenrechte in Gebärdensprache online gestellt. Dort findet man Grundlagendokumente zu Menschenrechten und ihrer Umsetzung in der Schweiz in Schweizerdeutscher Gebärdensprache.
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Sonntag, 14. April 2019

[ #Disability ] Sexualität und Behinderung


Auch wenn sich die Lebensverhältnisse zunehmend verbessert haben, ist Sexualität noch immer kein selbstverständlicher Bestandteil im Leben von Menschen mit Behinderungen.

Sexualität ist ein wichtiges Thema, für alle, Behinderte wie Nichtbehinderte. Sie auszuleben gibt uns Kraft, verleiht uns Flügel, macht uns unverwundbar. Sie lässt uns Zärtlichkeit empfinden, schenkt uns Glück, weil sie uns gestattet, unsere Einsamkeit zu teilen, weil sie uns ermöglicht, Beziehungen zu festigen und Liebe zu empfangen und zu geben. Sie ist grundlegender Bestandteil unserer, jeder, Persönlichkeit, auch jedes Menschen mit geistiger Behinderung. Sie verdient Respekt und, wo dies erforderlich ist, unterstützende Begleitung.  

Eine PDF-Dokumentation zur Fachtagung im Saarland am 30. Mai 2006, Haus Scheidberg, Wallerfangen gibt einige Anregungen zum Umgang mit einem gemeinhin verdrängten oder tabuisierten Thema.


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Lohnt sich ein Download? Ein Blick in den INHALT:

Grußworte
Staatssekretär Wolfgang Schild - Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales
Franz-Rudolph Kronenberger - Landesvorsitzender der Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung, Landesverband Saarland e.V.

Vorträge
Ralf Specht, Hamburg, Institut für Sexualpädagogik (isp) - Sexualfreundlichkeit! Aber wie? - Themen, Hindernisse und Herausforderungen zum Thema “Sexualität und Behinderung”
Petra Groß, Kassel, Mensch zuerst – Netzwerk People First - Nichts über uns ohne uns! - Ansprüche, Wünsche und Forderungen von Menschen mit Behinderung zum Thema Sexualität

Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppe 1
Was, wann, wie, durch wen und wo? - Körper- und Sexualaufklärung, sowie Verhütung - Jürgen Heintzenberg, Köln, Institut für Sexualpädagogik
Arbeitsgruppe 2
Zu zweit ist vieles schöner. - Kennen lernen und Partnerschaft sowie Kinderwunsch und Elternschaft - Beate Martin, Münster, Institut für Sexualpädagogik
Arbeitsgruppe 3
Das geht doch nicht?! - Umgang mit sexuell auffälligem Verhalten - Lucyna Wronska, Berlin, Institut für Sexualpädagogik
Arbeitsgruppe 4
Darüber spricht man doch! - Arbeitsgruppe ausschließlich für Menschen mit Behinderung - Petra Groß, Kassel, Mensch zuerst – Netzwerk People First - Maria Gies, Hamburg, Institut für Sexualpädagogik

Informationen, Literaturverzeichnis, Presse-Notizen

Mittwoch, 6. Dezember 2017

[ # arbeit&wirtschaft ] Leitfaden "Vielfalt und Chancengleichheit im Betrieb"

Die Auseinandersetzung mit der personellen Vielfalt im eigenen Unternehmen ist für UnternehmerInnen und BetriebrätInnen nicht nur wichtig um potentiellen Konflikten vorzubeugen: Der richtige Umgang mit Diversität bringt dem Unternehmen sowohl betriebsintern als auch am Markt klare Vorteile.

Durch eine strukturierte Auseinandersetzung mit der in der heutigen Gesellschaft abgebildeten Diversität können Unternehmen beispielsweise ideal auf die Bedürfnisse und Wünsche ihrer unterschiedlichen Anspruchsgruppen eingehen.

Ein Konsortium aus Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM), der Forschungsplattform „Human Rights in the European Context,“ dem Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern, ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, respACT – austrian business council for sustainable development und der GPA-djp – Gewerkschaft der Privatangestellten – Druck – Journalismus – Papier hat es sich zum Ziel gemacht, die Themen Vielfalt und Chancengleichheit stärker in österreichischen Betrieben zu verankern. Katrin Wladasch und Barbara Liegl vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschrechte haben einen Leitfaden für den Umgang mit Vielfalt und die Herstellung von Chancengleichheit in österreichischen Unternehmen im Zuge des gleichnamigen Projekts herausgegeben.

Der Leitfaden steht zum Download bereit.


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Inhalt zur schnellen Vororientierung
  • Einleitung ... 5
  • Begrifflichkeiten und Konzepte ... 7
  • Vielfalt anerkennen 7
  • Nicht diskriminieren 9
  • Barrieren abbauen und positive Maßnahmen setzen 9
  • Chancengleichheit herstellen 10
  • Partizipation gewährleisten 10
  • Motivation und der Business Case für Diversity ... 13
  • Gesetze und Sanktionen 13
  • Das Unternehmensimage 14
  • Vielfalt als Wirtschaftsfaktor 14
  • Der Mehrwert von Diversität und Inklusion Management 15
  • Vielfalt und Chancengleichheit als Teil einer CSR Strategie ... 21
  • Vielfalt und Chancengleichheit im Betrieb ... 25
  • Vision entwickeln und Bewusstsein für Veränderung schaffen 25
  • Standortbestimmung 26
  • Datenschutz 33
  • Einen Rahmen schaffen 34
  • ÖNORM-Leitfaden für Diversity Management 34
  • Die „Charta der Vielfalt“ in der Bundesrepublik Deutschland 36
  • Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und Leitbilder 38
  • Organisationsstruktur, -kultur und -politik 40
  • Organisationsstruktur 40
  • Die Organisation im Außenverhältnis 43
  • Die Organisation als ArbeitgeberIn 43
  • Die Organisation als VertragspartnerIn 44
  • Werkzeuge für das Managen von Veränderungsprozessen ... 47
  • Ziele festlegen 47
  • Die Projektentwicklung 47
  • Managing Diversity – Beispiel für einen Prozessbeginn 50
  • Change Management aus ArbeitnehmerInnensicht – ein Beitrag aus Gewerkschaftssicht 52
  • Maßnahmen 56
  • Sicherung chancengleicher Aufnahme 56
  • Formblatt – diskriminierungsfreies Recruiting 57
  • Sicherung der chancengerechten Eingliederung in den Betrieb 58
  • Sicherung der Gleichbehandlung im Betrieb 58
  • Die Bedeutung von Trainings zum Thema Vielfalt und Chancengleichheit in Unternehmen 60
  • Rechtlicher Rahmen ... 61
  • Gesetzliche Grundlagen 61
  • Diskriminierungsgründe 62
  • Anwendungsbereich 62
  • Diskriminierungsformen 64
  • Verfahren 65
  • Schwerpunkte 66
  • Entgelt 68
  • Beruflicher Aufstieg und Beförderung 69
  • Belästigung 70
  • Sonstige Arbeitsbedingungen, Aus- und Weiterbildung, Umschulung 71
  • Beendigung 71
  • Positive Maßnahmen 72
  • Wie machen wir Erfolg messbar? ... 73
  • Die Diversity Score Card 76
  • Herausforderungen und Erfolgsfaktoren ... 81
  • Herausforderungen bei der Implementierung von Vielfalt und Chancengleichheit im Unternehmen 81
  • Ressourcenpool ... 87
  • Ansprechstellen 87
  • Arbeitsassistenz 89
  • Barrierefreiheit 90
  • Förderungen bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen 90
  • Weiterbildungsmöglichkeiten für BetriebsrätInnen 91
  • Informationsbroschüren 92
  • Glossar ... 95
  • Literatur und Linktipps ... 101

Freitag, 16. Dezember 2016

[ # Wohnen ] Handbuch: Barrierefreies Wohnen

Barrierefreies Wohnen hat ab und zu noch den Beigeschmack von "behindertengerecht". 

Da denkt man an sterile Funktionsarchitektur und Hilfsmittel im Krankenhaus-Stil. Und das löst bei manchen Menschen eine Abwehrreaktion aus. Sie meinen, das hätte nichts mit ihnen zu tun. Nicht zu vergessen und gerne übersehen wird auch: Wir werden älter.
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Mittwoch, 30. September 2015

[ #Disability ] Behindert - Über die Enteignung von Körper und Bewußtsein

Behinderung ist gemacht!

Ernst Klee stellt mit diesem online lesbaren Buch (Open Access) alle sogenannten Fachleute in Frage, die den Behinderten zu einem Defizit-Wesen und Minus-Menschen degradieren. Behindertenarbeit wird erstmals positiv beschrieben als Gemeinschaft im gemeinsamen Handeln, Trauern, Feier, in Offenheit, Vertrautsein, Angenommensein.
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