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Dienstag, 11. Juli 2023

[ #citoyen ] Rhetorik: Zum Beispiel . .."I have a dream" - Martin Luther King


Die Rede von Martin Luther King vom 28. August 1963 in Washington D.C. vor mehr als 250.000 Menschen wird zu den Meisterwerken der Rhetorik gezählt. 

Er "träumte" von einer Welt, in der alle Menschen die gleichen Rechte haben, unabhängig von ihrer Hautfarbe oder Religion: Martin Luther King - "I have a dream".
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Mittwoch, 26. April 2023

[ #geschichte ] Handbuch Kultur & Geschichte der Roma


[FreE-Book] Rombase Pädagogik ist eine Handreichung für LehrerInnen, Roma-MediatorInnen und alle anderen Interessierten an Geschichte und Kultur der Roma - einer Europäischen Nation ohne eigenen Staat. Das Handbuch bietet in Form von Impulsartikeln einen Überblick über die Inhalte der Kulturdokumentation.

Ergänzt durch die Anregungen zur didaktischen Umsetzung Roma-spezifischer Themenbereiche, die Materialiensammlung sowie weiterführende Literatur und Links ermöglicht Rombase-Pädagogik einen einfachen Einstieg in die Thematik und unterstützt zugleich die sinnvolle Umsetzung der Inhalte.
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Donnerstag, 2. März 2023

[ #Menschenrechte ] Handbuch der Menschenrechtsarbeit


Die Bedeutung und die Bedingungen der Menschenrechtsarbeit haben sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Nun liegt die 7. Auflage  in dem stattlichen Umfang von 428 Seiten kostenlos zum Download vor. 

Der Menschenrechtsschutz steht vor großen und vielfältigen Herausforderungen, die mit den Stichworten Terror und Terrorismusbekämpfung, Staatszerfall und Gewaltökonomien, Globalisierung und Armut sowie der vielfach eingeforderten menschenrechtlichen Verantwortung des Privatsektors nur unzureichend benannt werden. Selbst längst etablierte Menschenrechtsnormen wie das absolute Folterverbot sind nicht davor gefeit, angetastet zu werden. Die Menschenrechte müssen daher immer wieder verteidigt werden, und ihre Wahrung hängt davon ab, dass sie ständig und nachdrücklich eingefordert werden. Die Achtung, der Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte sind und bleiben eine Daueraufgabe.
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Donnerstag, 11. August 2022

[ #Menschenrechte ] Handbuch zum vorurteilsbewussten Unterrichten an Volksschulen


Kompetenz im Umgang mit Vorurteilen - Eine PDF-Publikation des Sir Peter Ustinov Institutes.

Das Sir Peter Ustinov Institut hat anerkannte Fachleute eingeladen, als Arbeitshilfe für Erziehende die Wirkungsweise von Vorurteilen zu beschreiben und Gegenstrategien aufzuzeigen. Das Ergebnis liegt nun in dieser Broschüre „Kompetenz im Umgang mit Vorurteilen“ vor. Sie wird, so hoffen die Initiatoren, vorurteilsbewusste Erziehung erleichtern und mit neuem Leben erfüllen.
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Dienstag, 5. Oktober 2021

[ #Recht ] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland


Die Verfassung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland ist das Grundgesetz. 

Es gibt den Rahmen für das gesellschaftliche Zusammenleben vor; wichtige Leitsätze sind darin verankert: die Würde des Menschen, die Grund- und Bürgerrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Diese Ausgabe ist mit einem Vorwort des Bundestagspräsidenten versehen und enthält das vollständige, unkommentierte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.


Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, dass das am 8. Mai des Jahres1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Abs. 3 im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


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Inhalt:
Präambel 13
I. Die Grundrechte 14
Art. 1 [Menschenwürde – Menschenrechte –
Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte] 15
Art. 2 [Persönliche Freiheitsrechte] 15
Art. 3 [Gleichheit vor dem Gesetz] 15
Art. 4 [Glaubens- und Gewissensfreiheit] 16
Art. 5 [Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft] 16
Art. 6 [Ehe – Familie – Kinder] 16
Art. 7 [Schulwesen] 17
Art. 8 [Versammlungsfreiheit] 18
Art. 9 [Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit] 18
Art. 10 [Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis] 18
Art. 11 [Freizügigkeit] 19
Art. 12 [Berufsfreiheit] 19
Art. 12a [Militärische und zivile Dienstpflichten] 20
Art. 13 [Unverletzlichkeit der Wohnung] 21
Art. 14 [Eigentum – Erbrecht – Enteignung] 22
Art. 15 [Vergesellschaftung] 23
Art. 16 [Staatsangehörigkeit – Auslieferung] 23
Art. 16a [Asylrecht] 23
Art. 17 [Petitionsrecht] 25
Art. 17a [Einschränkung der Grundrechte in besonderen Fällen] 25
Art. 18 [Grundrechtsverwirkung] 25
Art. 19 [Einschränkung von Grundrechten – Rechtsweg] 26
II. Der Bund und die Länder 27
Art. 20 [Verfassungsgrundsätze – Widerstandsrecht] 28
Art. 20a [Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere] 28
Art. 21 [Parteien] 28
Art. 22 [Bundeshauptstadt – Bundesflagge] 29
Art. 23 [Europäische Union – Grundrechtsschutz – Subsidiaritätsprinzip] 29
Art. 24 [Übertragung von Hoheitsrechten – Kollektives Sicherheitssystem] 31
Art. 25 [Vorrang des Völkerrechts] 31
Art. 26 [Friedenssicherung] 31
Art. 27 [Handelsflotte] 32
Art. 28 [Landesverfassungen – Selbstverwaltung der Gemeinden] 32
Art. 29 [Neugliederung des Bundesgebietes] 32
Art. 30 [Hoheitsrechte der Länder] 35
Art. 31 [Vorrang des Bundesrechts] 35
Art. 32 [Auswärtige Beziehungen] 35
Art. 33 [Gleichstellung als Staatsbürger – Öffentlicher Dienst] 35
Art. 34 [Haftung bei Amtspflichtverletzung] 36
Art. 35 [Rechts-, Amts- und Katastrophenhilfe] 36
Art. 36 [Bundesbeamte] 37
Art. 37 [Bundeszwang] 37
III. Der Bundestag 38
Art. 38 [Wahl] 39
Art. 39 [Wahlperiode – Zusammentritt – Einberufung] 39
Art. 40 [Präsidium – Geschäftsordnung] 39
Art. 41 [Wahlprüfung] 40
Art. 42 [Öffentliche Sitzungen – Mehrheitsbeschlüsse] 40
Art. 43 [Zitier-, Zutritts- und Anhörungsrecht] 40
Art. 44 [Untersuchungsausschüsse] 41
Art. 45 [Ausschuß »Europäische Union«] 41
Art. 45a [Ausschüsse für Auswärtiges und für Verteidigung] 41
Art. 45b [Wehrbeauftragter] 42
Art. 45c [Petitionsausschuß] 42
Art. 45d [Parlamentarisches Kontrollgremium] 42
Art. 46 [lndemnität und Immunität der Abgeordneten] 42
Art. 47 [Zeugnisverweigerungsrecht] 43
Art. 48 [Kandidatur – Mandatsschutz – Entschädigung] 43
Art. 49 (aufgehoben) 43
IV. Der Bundesrat 44
Art. 50 [Aufgabe] 45
Art. 51 [Zusammensetzung – Stimmgewicht] 45
Art. 52 [Präsident – Beschlüsse – Geschäftsordnung] 45
Art. 53 [Teilnahme der Mitglieder der Bundesregierung] 46
IVa. Gemeinsamer Ausschuß 47
Art. 53a [Zusammensetzung – Geschäftsordnung] 48
V. Der Bundespräsident 49
Art. 54 [Wahl – Amtsdauer] 50
Art. 55 [Unvereinbarkeiten] 50
Art. 56 [Amtseid] 51
Art. 57 [Vertretung] 51
Art. 58 [Gegenzeichnung] 51
Art. 59 [Völkerrechtliche Vertretung des Bundes] 51
Art. 59a (aufgehoben) 52
Art. 60 [Beamtenernennung – Begnadigungsrecht – Immunität] 52
Art. 61 [Anklage vor dem Bundesverfassungsgericht] 52
VI. Die Bundesregierung 53
Art. 62 [Zusammensetzung] 54
Art. 63 [Wahl des Bundeskanzlers] 54
Art. 64 [Ernennung und Entlassung der Bundesminister – Amtseid] 54
Art. 65 [Richtlinienkompetenz, Ressort- und Kollegialprinzip] 55
Art. 65a [Befehls- und Kommandogewalt] 55
Art. 66 [Unvereinbarkeiten] 55
Art. 67 [Mißtrauensvotum] 55
Art. 68 [Vertrauensfrage] 56
Art. 69 [Stellvertreter des Bundeskanzlers – Amtsdauer] 56
VII. Die Gesetzgebung des Bundes 57
Art. 70 [Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern] 58
Art. 71 [Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes] 58
Art. 72 [Konkurrierende Gesetzgebung] 58
Art. 73 [Gebiete der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes] 59
Art. 74 [Gebiete der konkurrierenden Gesetzgebung] 61
Art. 74a (weggefallen) 63
Art. 75 (weggefallen) 63
Art. 76 [Gesetzesvorlagen] 63
Art. 77 [Gang der Gesetzgebung – Vermittlungsausschuß] 64
Art. 78 [Zustandekommen der Gesetze] 66
Art. 79 [Änderung des Grundgesetzes] 66
Art. 80 [Erlaß von Rechtsverordnungen] 66
Art. 80a [Spannungsfall] 67
Art. 81 [Gesetzgebungsnotstand] 68
Art. 82 [Ausfertigung – Verkündung – Inkrafttreten] 69
VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze
und die Bundesverwaltung 70
Art. 83 [Ausführung durch die Länder] 71
Art. 84 [Landeseigene Verwaltung – Bundesaufsicht] 71
Art. 85 [Auftragsverwaltung] 72
Art. 86 [Bundeseigene Verwaltung] 73
Art. 87 [Sachgebiete] 73
Art. 87a [Streitkräfte] 74
Art. 87b [Bundeswehr- und Verteidigungsverwaltung] 75
Art. 87c [Erzeugung und Nutzung der Kernenergie] 75
Art. 87d [Luftverkehrsverwaltung] 76
Art. 87e [Eisenbahnverkehrsverwaltung] 76
Art. 87f [Postwesen und Telekommunikation] 77
Art. 88 [Bundesbank – Europäische Zentralbank] 77
Art. 89 [Bundeswasserstraßen – Schiffahrtverwaltung] 78
Art. 90 [Bundesstraßen] 78
Art. 91 [Innerer Notstand] 78
VIIIa. Gemeinschaftsaufgaben,
Verwaltungszusammenarbeit 80
Art. 91a [Mitwirkung des Bundes – Kostenverteilung] 81
Art. 91b [Bildungsplanung und Förderung der Forschung] 81
Art. 91c [Informationstechnische Systeme] 82
Art. 91d [Leistungsvergleich] 82
Art. 91e [Zusammenwirken hinsichtlich der Grundsicherung
für Arbeitsuchende] 83
IX. Die Rechtsprechung 84
Art. 92 [Organe der rechtsprechenden Gewalt] 85
Art. 93 [Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts] 85
Art. 94 [Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts] 86
Art. 95 [Oberste Gerichtshöfe] 87
Art. 96 [Bundesgerichte] 87
Art. 97 [Richterliche Unabhängigkeit] 88
Art. 98 [Rechtsstellung der Richter – Richteranklage] 89
Art. 99 [Verfassungsstreit innerhalb eines Landes] 89
Art. 100 [Konkrete Normenkontrolle] 89
Art. 101 [Unzulässigkeit von Ausnahmegerichten] 90
Art. 102 [Abschaffung der Todesstrafe] 90
Art. 103 [Grundrechte vor Gericht] 90
Art. 104 [Freiheitsentziehung] 91
X. Das Finanzwesen 92
Art. 104a [Ausgabenzuständigkeit – Finanzwesen – Haftung] 93
Art. 104b [Finanzhilfen für Investitionen] 94
Art. 105 [Zuständigkeitsverteilung in der Steuergesetzgebung] 94
Art. 106 [Verteilung des Steueraufkommens und des Ertrages
der Finanzmonopole] 95
Art. 106a [Steueranteil für öffentlichen Personennahverkehr] 98
Art. 106b [Länderanteil an der Kraftfahrzeugsteuer] 98
Art. 107 [Steuerertragsverteilung – Länderfinanzausgleich –
Ergänzungszuweisungen] 99
Art. 108 [Bundes- und Landesfinanzverwaltung –
Finanzgerichtsbarkeit] 100
Art. 109 [Haushaltswirtschaft in Bund und Ländern] 101
Art. 109a [Haushaltsnotlagen] 102
Art. 110 [Haushaltsplan] 103
Art. 111 [Haushaltsvorgriff] 103
Art. 112 [Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben] 104
Art. 113 [Erhöhung der Ausgaben] 104
Art. 114 [Rechnungslegung – Rechnungsprüfung] 105
Art. 115 [Grenzen der Kreditaufnahme] 105
Xa. Verteidigungsfall 107
Art. 115a [Feststellung des Verteidigungsfalls] 108
Art. 115b [Kommandogewalt des Bundeskanzlers] 109
Art. 115c [Erweiterung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes] 109
Art. 115d [Dringliche Gesetzesvorlagen] 109
Art. 115e [Gemeinsamer Ausschuß] 110
Art. 115f [Einsatz des Bundesgrenzschutzes –
Erweiterte Weisungsbefugnis] 110
Art. 115g [Bundesverfassungsgericht] 111
Art. 115h [Ablaufende Wahlperioden und Amtszeiten] 111
Art. 115i [Maßnahmenbefugnis der Landesregierungen] 112
Art. 115k [Rang und Geltungsdauer von Notstandsbestimmungen] 112
Art. 115l [Aufhebung außerordentlicher Maßnahmen – Friedensschluß] 113
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen 114
Art. 116 [Begriff »Deutscher« – Wiedereinbürgerung] 115
Art. 117 [Aussetzung des Inkrafttretens zweier Grundrechte] 115
Art. 118 [Neugliederung von Baden und Württemberg] 115
Art. 118a [Neugliederung von Berlin und Brandenburg] 116
Art. 119 [Flüchtlinge und Vertriebene] 116
Art. 120 [Besatzungskosten – Kriegsfolgelasten] 116
Art. 120a [Lastenausgleich] 117
Art. 121 [Begriff »Mehrheit der Mitglieder«] 117
Art. 122 [Zeitpunkt der Überleitung der Gesetzgebung] 117
Art. 123 [Fortgelten bisherigen Rechts] 118
Art. 124 [Fortgeltendes Recht der ausschließlichen Gesetzgebung] 118
Art. 125 [Fortgeltendes Recht der konkurrierenden Gesetzgebung] 118
Art. 125a [Fortgelten von Bundesrecht – Ersetzung durch Landesrecht] 118
Art. 125b [Fortgelten von Rahmengesetzen – Abweichungsbefugnis
der Länder] 119
Art. 125c [Fortgelten von Recht aus dem Bereich der
Gemeinschaftsaufgaben] 120
Art. 126 [Entscheidung über Fortgelten von Recht als Bundesrecht] 120
Art. 127 [Rechtsangleichung in der französischen Zone und in Berlin] 120
Art. 128 [Fortgeltende Weisungsrechte] 121
Art. 129 [Ermächtigungen in fortgeltendem Recht] 121
Art. 130 [Übernahme bestehender Verwaltungseinrichtungen] 121
Art. 131 [Ehemalige Angehörige des öffentlichen Dienstes] 122
Art. 132 [Pensionierung von Beamten] 122
Art. 133 [Rechtsnachfolge der Verwaltung des Vereinigten
Wirtschaftsgebietes] 123
Art. 134 [Überleitung des Reichsvermögens] 123
Art. 135 [Vermögensregelung bei Wechsel der Landeszugehörigkeit] 124
Art. 135a [Alte Verbindlichkeiten] 125
Art. 136 [Erster Zusammentritt des Bundesrates] 126
Art. 137 [Wählbarkeit von öffentlich Bediensteten] 126
Art. 138 [Süddeutsches Notariat] 127
Art. 139 [Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung] 127
Art. 140 [Recht der Religionsgemeinschaften] 127
Art. 141 [»Bremer Klausel«] 127
Art. 142 [Vorbehalt zu Gunsten landesrechtlicher Grundrechte] 127
Art. 142a (aufgehoben) 127
Art. 143 [Geltungsdauer von Abweichungen] 128
Art. 143a [Ausschließliche Gesetzgebung bei Bundeseisenbahnen] 128
Art. 143b [Umwandlung der Deutschen Bundespost] 129
Art. 143c [Kompensationsbeträge für den Wegfall der
Gemeinschaftsaufgaben] 129
Art. 143d [Übergangsvorschriften im Rahmen der
Konsolidierungshilfen] 130
Art. 144 [Annahme des Grundgesetzes – Berlin] 131
Art. 145 [Inkrafttreten des Grundgesetzes] 132
Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes] 132
Auszug aus der deutschen Verfassung
vom 11.August 1919
(Weimarer Verfassung) 133
Religion und Religionsgesellschaften 134
Art. 136 134
Art. 137 134
Art. 138 135
Art. 139 135
Art. 141 135
Änderungen des Grundgesetzes 136

Dienstag, 17. August 2021

[ #Disability ] "Index für Inklusion" in der Fassung für Tageseinrichtungen für Kinder


Inklusion ist die konsequente Weiterführung von Integration. Während der Begriff „Integration“ nahe legt, darunter das Hereinnehmen eines Kindes in ein bestehendes System zu verstehen, ohne das System substantiell zu verändern, geht Inklusion davon aus, dass das Recht aller Kinder auf gemeinsame Bildung und Erziehung nur durch einen umfassenden Reformprozess zu realisieren ist. 

Schulen wie Kindertagesstätten müssen so ausgestattet werden, dass sie kein Kind aussondern. Alle - Kinder, Jugendliche, Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, Verwaltung, Politik – tragen dazu bei, dass Inklusion gelingt.

Der Index ist keine Ergänzung der vielen Aktivitäten, die in Tageseinrichtungen für Kinder stattfinden, sondern ein Weg, diese nach inklusiven Maßstäben zu gestalten. Er stützt die Entwicklung von Spiel, Lernen und Partizipation, indem er zum besten Einsatz der verfügbaren Ressourcen ermutigt, Barrieren in der Einrichtung selbst verringert und eine Kultur der Zusammenarbeit aufbaut. Er fördert die aktive Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bei ihrem selbstgesteuerten Lernen und Spiel, wobei er auf ihren häuslichen Erfahrungen und Kenntnissen aufbaut. Der Index kann zu dauerhaften Verbesserungen beitragen, indem er die Entwicklung der Einrichtung skultur unterstützt und Hilfen gibt bei der Klärung von Zielen der Aktivitäten.


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Freitag, 6. August 2021

[ #Armut ] Betteln in Österreich

Bettlerin-Skulptur, Santo Spirito Hospital, Rom

Die aktuelle beschämende Vorarlberger Bekämpfung eines angeblichen  "Bettlerunwesens" soll hier mit zwei Materialien versachlicht und von Mythen befreit werden. 

Die ausschließlich ordnungspolitisch motivierten Maßnahmen Vorarlbergs stehen Haltungen engagierter Bürger und der Zivilgesellschaft gegenüber, die humanitäre Gesichtspunkte hervorheben und mit menschenrechtlichen Erwägungen argumentieren, welche die Lebens- und Bedarfslagen dieser Notreisenden ernst zu nehmen.
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Dienstag, 5. Mai 2020

[ #Religionsfreiheit ] Pädagogischer Leitfaden zur Bekämpfung von Diskriminierung und Intoleranz gegenüber Muslimen


Der vorliegende Leitfaden wurde gemeinsam vom OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (OSZE/BDIMR), dem Europarat und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) in Absprache mit einem breiten Spektrum von Interessengruppen entwickelt.
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Mittwoch, 22. April 2020

[ #Menschenrechte ] Charta der Grundrechte der Europäischen Union


Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union kodifiziert Grund- und Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Union. 

Mit der Charta sind die EU-Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlichen Form niedergelegt. Sie orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention, den mitgliedstaatlichen Verfassungen und internationalen Menschenrechtsdokumenten, aber auch an der Rechtsprechung der europäischen Gerichtshöfe.
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Sonntag, 27. Oktober 2019

[ #Globalisierung] Für eine menschenrechtliche Regulierung der globalen Wirtschaft


Stellungnahme der Treaty Alliance Deutschland zum überarbeiteten Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten („Revised Draft“)

Im Juni 2014 erteilte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe das Mandat (Resolution 26/9), ein völkerrechtliches Abkommen zur Regulierung der Aktivitäten transnationaler und anderer Unternehmen zu erarbeiten. Hintergrund ist der unzureichende Schutz von Menschenrechten in der globalen Wirtschaft. Auf Grundlage intensiver Konsultationen mit Regierungen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft hat der ecuadorianische Vorsitzende Emilio Rafael Izquierdo Miño im Juli 2019 einen konsolidierten Entwurf dieses Abkommens veröffentlicht („Revised Draft“). Während der fünften Tagung der Arbeitsgruppe vom 14. bis 18. Oktober 2019 in Genf wird dieser die Grundlage für „substantielle Verhandlungen“ sein.

Der Revised Draft präzisiert den im Juli 2018 veröffentlichten Entwurf („Zero Draft“) und hat in vielen Punkten an Stringenz und Klarheit gewonnen. Er orientiert sich explizit und konzeptionell eng an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) und dem Konzept der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Er legt einen besonderen Fokus auf einen verbesserten Zugang zu Recht und Abhilfe von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärkt damit die dritte Säule der UNLP. Der Abkommensentwurf kommt den von der Europäischen Union (EU) und der Bundesregierung geäußerten Anliegen weit entgegen. So ist der Geltungsbereich des neuen Vertragsentwurfs nicht mehr auf transnationale Unternehmen oder Geschäfte mit transnationalem Charakter beschränkt. Er enthält auch keine direkten völkerrechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen. Die Haftungsregeln im Fall von Menschenrechtsverstößen sind klar umrissen und mit Augenmaß formuliert.

Vor diesem Hintergrund sollten die EU und die Bundesregierung sich fortan aktiv und konstruktiv an den Verhandlungen um die Inhalte des Abkommens beteiligen. In einem ersten Schritt sollten sie zur anstehenden Verhandlungsrunde der zuständigen UN-Arbeitsgruppe am 14. bis 18. Oktober 2019 schriftlich Stellung zum vorliegenden Vertragsentwurf nehmen. Die Treaty Alliance Deutschland empfiehlt der Bundesregierung und der EU, dabei die in ihrer neuen Stellungnahme formulierten Kommentare und Verbesserungsvorschläge aufzugreifen.

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Sonntag, 16. Juni 2019

[ #Diskriminierung ] Hasskriminalität- Vorurteilskriminalität


Hasskriminalität ist eine Form von Gewaltkriminalität, die gegen eine Person oder gegen eine Sache wegen der Rasse, der Religion, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der politischen oder der sexuellen Orientierung, des Alters oder der geistigen oder körperlichen Behinderung dieser Person oder des Eigentümers oder Besitzers dieser Sache gerichtet ist. 

Besonders der Bereich rechtsradikal motivierter Gewalttaten steht seit einigen Jahren im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit.
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[ #Kinderpolitik ] UNICEF-Grundschulpaket „Du hast Rechte!“


Das kostenlose UNICEF-Grundschulpaket unterstützt Lehrkräfte bei der Einführung der Kinderrechte. Alle Materialien können auch einzeln bestellt und eingesetzt werden.
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Freitag, 7. Juni 2019

[ #Disability ] Online-Handbuch: Inklusion als Menschenrecht


Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. 

Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt.
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Mittwoch, 15. Mai 2019

[ #Pressefreiheit ] Europäische Charta für Pressefreiheit


Die Charta wurde am 25. Mai 2009 von 48 europäischen Journalisten aus 19 Ländern unterzeichnet, um die Presse vor staatlichen Interventionen zu schützen und sicherzustellen, dass die Journalisten Zugang zu Informationsquellen haben.

In der Charta werden zentrale Werte formuliert, die die Behörden beim Umgang mit Journalisten beachten sollten.
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Sonntag, 21. April 2019

[ #Disability ] Gebärdensprache macht Menschenrechte "hörbar"


Menschenrechte sind totes Recht wenn sie nicht zugänglich sind. Für viele Menschen bedeutet das eben auch oder "nur" barrierefrei. 

Humanrights.ch hat großartigerweise die Menschenrechte in Gebärdensprache online gestellt. Dort findet man Grundlagendokumente zu Menschenrechten und ihrer Umsetzung in der Schweiz in Schweizerdeutscher Gebärdensprache.
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Donnerstag, 21. März 2019

[ #Menschenrechte ] Kostenloser Download: Daliluna - Arabisches Handbuch zur Menschenrechtsbildung


Daliluna ist das erste arabischsprachige Handbuch für die Ausbildung von Menschenrechts-Trainern und -Trainerinnen. 

Das Handbuch führt in die Methoden der Menschenrechtsbildung ein, stellt Bausteine für die Planung, Durchführung und Evaluierung von Trainingskursen zusammen und bietet theoretisches Hintergrundwissen zu in der arabischen Welt wichtigen Menschenrechtsthemen wie Diskriminierung, Geschlechtergerechtigkeit, Folterverbot und Todesstrafe.
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Dienstag, 12. März 2019

[ #Zivilgesellschaft ] Online lesen: Empört Euch!


[Free eBook] Auf den ersten Blick scheint der Aufruf von Stéphane Hessel an die ohnehin zur Empörung neigenden Franzosen gerichtet zu sein. 

Bei näherer Betrachtung erkennt man jedoch: es ist ein Aufruf an alle Menschen dieses Planeten – gerichtet an alle Menschen, die generationsübergreifend, verantwortungsbewusst denken und handeln wollen.

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Freitag, 8. März 2019

[ #Menschenrechte ] Homophobie und Sexismus


Homophobie und Sexismus drücken sich u. a. in Witzen, abwertenden Sprüchen und abwehrender Haltung, im Extremfall in Gewalt aus. Der physischen Gewalt geht in der Regel die verbale Gewalt voraus.
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Mittwoch, 27. Juni 2018

[ #EUROPA ] Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Minderheiten brauchen Schutz!

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist ein multilaterales Abkommen im Rahmen des Europarates. Ziel dieses Abkommens ist es, geschichtlich gewachsene Regional- oder Minderheitensprachen als gemeinsames europäisches Erbe zu schützen und den kulturellen Reichtum Europas zu fördern.
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Dienstag, 29. Mai 2018

[ #SozialeSicherheit ] Broschüre: Erwachsenenschutzgesetz (früher: "Sachwalterschaft")


Der Poker rund um das Erwachsenenschutzgesetz ist glücklicherweise beendet. 

Das Gesetz tritt mit 1.Juli 2018 in Kraft. Die Finanzierung für die Jahre 2018 und 2019 ist gesichert. Die bis dahin geltenden Regelungen über das Sachwalterrecht werden mit dieser Reform völlig neu gestaltet.

Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG). Das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) stellt Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Mittelpunkt. Wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist und ihr ein Nachteil droht, weil sie manche ihrer Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann, kann sie für diese Angelegenheiten eine gesetzliche Vertretung wählen oder bekommen. Um das zu erreichen, gibt es vier verschiedene Möglichkeiten der Vertretung, die jeweils von der Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit abhängen.  Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Entstehung des neuen Gesetzes beeinflusst.

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Lohnt sich ein Download? Ein schneller Blick auf den Inhalt der Broschüre über das Erwachsenenschutzrecht sagt mehr: 

INHALTSVERZEICHNIS
AALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ERWACHSENENVERTRETUNG  6
1Was ist Erwachsenenvertretung?   7
2Unterstützung vor Vertretung   7
3Geschichte der Erwachsenenvertretung  8
4Wo ist das Erwachsenenschutzrecht geregelt?  10
BWAS ÄNDERT SICH, WENN JEMAND EINEN GESETZLICHEN VERTRETER/EINE
GESETZLICHE VERTRETERIN HAT?   11
1Selbstbestimmung trotz Stellvertretung  12
2Geschäftsfähigkeit   12
3Einwilligung in medizinische Behandlungen  13
4Heirat & Partnerschaft   13
5Elterliche Rechte   14
6Wohnen und Umziehen   14
7Testierfähigkeit   15
8Wahlrecht   15
CWAS SIND DIE AUFGABEN EINES ERWACHSENENVERTRETERS/EINER
ERWACHSENENVERTRETERIN?   16
1Selbstbestimmung trotz Stellvertretung  17
2Nachweis der Vertretung und Umgang mit Urkunden  18
3Kontakt und Austausch mit der vertretenen Person  19
4Auskunfts- und Verschwiegenheitspflicht  19
5Bemühung um Betreuung   20
aAllgemeine Bemühungspflicht  20
bRechtsschutz in Heimen   20
cRechtsschutz in der Psychiatrie  21
6Einkommens- und Vermögensverwaltung  22
7Berichtspflichten und Rechnungslegung  24
aLebenssituationsbericht   24
bPflegschaftsrechnung   24
cGerichtliche Genehmigung   25
DVORSORGEVOLLMACHT   26
1Was ist eine Vorsorgevollmacht?   27
2Wer kann Vorsorgebevollmächtigte/r sein?  27
3Wie wird eine Vorsorgevollmacht errichtet?  27
4Wofür ist der/die Vorsorgebevollmächtigte zuständig?  28
5Wann beginnt die Vorsorgevollmacht und wann endet sie?  28
6Was kostet eine Vorsorgevollmacht?  29
EGEWÄHLTE ERWACHSENENVERTRETUNG  30
1Was ist die gewählte Erwachsenenvertretung? Für welche Fälle ist sie gedacht? 31
2Wer kann gewählter/gewählte Erwachsenenvertreter/in sein?  31
3Wie wird eine gewählte Erwachsenenvertretung errichtet?  31
4Wofür ist der/die gewählte Erwachsenenvertreter/in zuständig?  32
5Wann beginnt die gewählte Erwachsenenvertretung und wann endet sie? 32
6Was kostet eine gewählte Erwachsenenvertretung?  33
FGESETZLICHE ERWACHSENENVERTRETUNG  34
1Was ist die gesetzliche Erwachsenenvertretung?  35
2Wer kann gesetzlicher/gesetzliche Erwachsenenvertreter/in sein?  35
3Wie wird eine gesetzliche Erwachsenenvertretung errichtet?  36
4Wofür ist der gesetzliche Erwachsenenvertreter/die gesetzliche
Erwachsenenvertreterin zuständig?  36
5Wann beginnt die gesetzliche Erwachsenenvertretung und wann endet sie? 37
6Was kostet eine gesetzliche Erwachsenenvertretung?  37
GGERICHTLICHE ERWACHSENENVERTRETUNG  39
1Was ist die gerichtliche Erwachsenenvertretung?  40
2Wer kann gerichtlicher/gerichtliche Erwachsenenvertreter/in sein?  40
3Wie kommt es zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung? Wie läuft das
gerichtliche Verfahren ab?   41
aAbklärung (Clearing) durch den Erwachsenenschutzverein  41
bPersönliches Gespräch mit dem/der Betroffenen (Erstanhörung) 42
cVertreter/in für das Verfahren (Rechtsbeistand)  42
dEinstweilige Erwachsenenvertretung  42
eSachverständigengutachten   42
fMündliche Verhandlung   43
gGerichtliche Entscheidung (Beschluss)  43
hGenehmigungsvorbehalt   44
iAngehörige   44
4Wofür ist der/die gerichtliche Erwachsenenvertreter/in zuständig?  45
5Wann beginnt die Vertretung, wann endet sie?  45
6Was kostet eine gerichtliche Erwachsenenvertretung?  46
aVerfahrenskosten   46
bPflegschaftsrechnung   46
cAufwandersatz   47
dEntschädigung   47
eEntgelt   47
HDAS A–Z DES ERWACHSENENSCHUTZRECHTS  49
IWICHTIGE ADRESSEN   56
JANHANG: MUSTER   59
1Antrittsbericht / Lebenssituationsbericht  60
2Rechnungslegung   70