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Dienstag, 29. Mai 2018

[ #SozialeSicherheit ] Informationsbroschüre Heimaufenthaltsgesetz



Heimaufenthaltsgesetz - Information über den Umgang mit Freiheitsbeschränkungen in Altenheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und Krankenanstalten.

Unter dem Titel „Heimaufenthaltsgesetz – Information über Bewohnerrechte" ist 2005 die Broschüre der Bewohnervertretung erstmals erschienen. Für in der Pflege Tätige werden das HeimAufG und die Auswirkungen auf die Praxis in den Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen beschrieben.

Aus dem Inhalt:
  • Rechte für Bewohnerinnen und Patientinnen, die Bewohnervertreterin
  • Die persönliche Freiheit und das Heimaufenthaltsgesetz
  • Geltungsbereich des Heimaufenthaltsgesetzes
  • Freiheitsbeschränkung
  • Zulässigkeit der Freiheitsbeschränkung
  • Anordnung und Vornahme einer Freiheitsbeschränkung
  • Dokumentationspflichten
  • Aufklärungs- und Verständigungspflichten – Meldepflichten
  • Selbst gewählte und gesetzliche Vertreterinnen
  • Rechte und Pflichten der Bewohnervertreterin
  • Gerichtliches Überprüfungsverfahren
  • Amtshaftung
  • Wer sind die Bewohnervertreterinnen?


 [citizen|BürgerIn|citoyen]⇒

Samstag, 21. Januar 2017

[ #Migration ] "Gäste, die blieben" - Ein Blick in Lebenslagen von älteren Migranten

Eine Bachelor-Thesis von Gülsemin Kocak an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg setzt sich damit auseinander, dass ältere Migrantinnen und Migranten kaum Kontakt zu der deutschstämmigen Bevölkerung haben. 

Sie fühlen sich in der gegenwärtigen Gesellschaft fremd und fühlen sich meist abgelehnt und ausgegrenzt. Zudem verhindern sprachliche Barrieren die außerethnische Kommunikation - dies wird durch die Verschiedenheit der Lebenswelten und ihrer Norm- und Wertesysteme verstärkt. Somit erfolgt ein Rückzug in die eigene ethnische Gruppe. Die Arbeit ist kostenfrei online.

Zusammenfassung. Aufgrund des demographischen Wandels nimmt die Zahl der älteren Migranten zu und sie gehören zu der am schnellsten wachsenden Bevölkerungsgruppe, dennoch ist ihre Zukunft und ihr Verbleiben im Alter bisher kaum in der Sozial- und Rentenpolitik beachtet worden.

Diese Entwicklung zeigt, dass diese Bevölkerungsgruppe bei den Planungen von zukünftigen sozialen Diensten stärker berücksichtigt werden muss. Die neuen Handlungsanforderungen ergeben sich auch durch die Betrachtung der Lebenslagen. Im Gegensatz zu gleichaltrigen Einheimischen sind die älteren Migranten in Lebenslagendimensionen wie z.B. Bildung, Einkommen und der Wohnverhältnisse schlechter gestellt. Die Inanspruchnahme von sozialen Diensten durch ältere Migranten hängt von der Lebenslage ab und wird durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst. Die älteren Migranten sind nicht als eine homogene Gruppe zu betrachten, weil sie sich in ihren Lebenslagen stark unterscheiden können.

Für die älteren Migranten ist der Zugang zu den sozialen Diensten mit Schwierigkeiten verbunden. Es bestehen Zugangsbarrieren, die die Inanspruchnahme von sozialen Diensten erschweren oder sogar gänzlich verhindern. Die Zugangsbarrieren können auf Seiten der älteren Migranten bestehen oder auf Seiten der Einrichtungen. Diese beeinflussen sich wechselseitig. Zu den Zugangsbarrieren auf Seiten der älteren Migranten gehören u.a. mangelnde Sprachkenntnisse, Verständigungsprobleme, Informationsdefizite und unterschiedliche kulturelle Konzepte von Problemlösungsstrategien. Damit eine vollständige soziale Versorgung von älteren Migranten gewährleistet werden kann, müssen die vorhandenen Zugangsbarrieren entdeckt und mit geeigneten Maßnahmen abgebaut werden. Dabei müssen die schlechten Arbeitsverhältnisse der älteren  Migranten aus ihrer Gastarbeiterzeit berücksichtigt werden, da diese ihre Lebenslage im Alter nachhaltig geprägt hat.

Die Zielgruppe der Sozialpolitik sind diejenigen Personengruppen, die ihre Hilfe am meisten benötigen.  Zur Erreichung dieses Ziels, müssen die Personen in prekären Lebenslagen unterstützt werden, weil gerade bei ihnen die Vorraussetzungen und Mittel fehlen, die zu einer Inanspruchnahme nötig sind. Die interkulturelle Öffnung der sozialen Dienste und die Qualifizierung der Sozialarbeiter, sowie die Orientierung an den Bedürfnissen der älteren Migranten sind für den Abbau von Zugangsbarrieren erforderlich. Es sind Strategien nötig, die sich an den Lebens- und Alltagswelten der Migranten orientieren und deren besonderer Situation Rechnung tragen.

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Dienstag, 17. Juni 2014

[ #Kommunalpolitik ] Studie: Clusterwohnen im Alter

Eine fünfjährige Begleitstudie, die von ImmoQ Zürich von 2008-2013 durchgeführt wurde, geht dem bewegten Entstehungsprozess des Projekts nach und liefert wichtige Erkenntnisse für die bauliche Planung, die Prozessgestaltung und für den selbstverwalteten Betrieb von hausgemeinschaftlich organisierten Wohnformen im Alter.

Während viele Mieter einer Genossenschaftswohnung hauptsächlich am günstigen Mietzins und weniger am genossenschaftlichen Leben interessiert sind, wünschten sich die zukünftigen Bewohnerinnen der WG Kanzlei-Seen ein Gemeinschaftsleben, das über geselliges Beisammensein mit den Nachbarn hinausgeht. Das Herzstück des Projekts ist die Idee, mit anderen Leuten zusammenzuleben.

Der Schlussbericht zeigt in kompakter Form charakteristische Entwicklungsstufen, Erfolgsvoraussetzungen und Schwierigkeiten im Verlauf der Realisierung dieses innovativen Wohnprojekts auf und möchte damit Personen, die an der Wohnform «Cluster» interessiert sind, Anregungen für eine erfolgreiche eigene Planung von der ersten Idee bis zum Einzug und darüber hinaus geben.

Die GESEWO, Genossenschaft für selbstverwaltetes Wohnen, hat ein neuartiges Wohnprojekt für ältere Menschen realisiert. Es ist auf einem Grundstück realisiert worden, welches bereits im Besitz der GESEWO war. Für das Projekt wurde ein neuer Holzbau in Minergie-P-eco-Bauweise erstellt. Ein Spitexstützpunkt liegt in 200 m Entfernung zum Haus und das Konzept der gegenseitigen Hilfe in der WG wird über die Bestimmungen des Hausvereins geregelt.

Es ist eine Wohngemeinschaft für ca. 20 Menschen ab 50 Jahren in 16 Wohneinheiten. Die BewohnerInnen haben sich zu einem Hausverein zusammengeschlossen, welcher auch das Raumprogramm mitverantwortet. Das Konzept rechnete mit Individualwohnräumen von ca. 40 bis  65 m2 und ca. 30 m2 Sozialraum pro Person, wobei jede Wohnung über eine eigene Nasszelle und die Möglichkeit einer kleinen Küchenzeile im Wohnraum verfügt.

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Lohnt sich ein Download? Ein Blick auf den Inhalt:
1 Einleitung  4
 1.1 Das Begleitforschungsprojekt Hausgemeinschaft 50plus 4
 1.2 Methodisches Vorgehen 5
 1.3 Aufbau des Berichts 6
2 DIe Genossenschaft Gesewo 7 2.1 Organisation der Gesewo 7
 2.2 Der Hausverein 8
 2.3 Selbstverwaltung 9
 2.4 Vermietung 10
 2.5 Finanzierungsmodell für neue Häuser 11
3 Entstehungsgeschicht und Projektverlauf 12
 3.1 Kauf Häuser bis Gründung Hausverein (2006–2007) 12
 3.2 Wettbewerb und Zustimmung zum Projekt «WG 50plus» (2007–2008) 13
 3.3 Von der Wohngemeinschaft 50plus zur Hausgemeinschaft 50plus Kanzlei-Seen (2009–2010) 14
 3.4 Das Gebäude 15
 3.5 Bezug und Leben in der Siedlung (2011–2013) 19
 3.6 Neuausrichtung «Clusterwohnen mit Wohnwirtin» (2013–2014) 20
4 Die Menschen im Haus Kanzlei-Seen 22
 4.1 Hintergrund und Motivation der Hausvereinsmitglieder 22
 4.2 Vor dem Einzug: Erwartungen an die neue Wohnform 24
 4.3 Einige soziodemographische Merkmale der Bewohnerschaft 26
 4.4 Das Leben in der Hausgemeinschaft 27
5 Partizipation im Planungsprozess 31
 5.1 Organisation des Mitwirkungsprozesses 32
 5.2 Aufwand der Architekten für den Mitwirkungsprozess 33
 5.3 Fazit der Beteiligten 34
6 Kritische Beurteilung des Projektverlaufs 36
7 Zusammenfassung und Empfehlungen 46
 7.1 Zusammenfassung 46
 7.2 Empfehlungen 48

Montag, 28. April 2014

[ #Migration ] Demenz-Report D-A-CH: Zuwanderung oder dement?

Nach dem 65. Lebensjahr steigt die Wahrscheinlichkeit, an Alzheimer oder einer anderen Form von Demenz zu erkranken.

Die Alterung der Gesellschaft bringt es deshalb mit sich, dass der Anteil der Menschen mit Demenz an der Gesamtbevölkerung steigt.


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Mittwoch, 19. Dezember 2012

Arbeits- und Schulungsmaterialien für Aus- und Fortbildung zur Pflege-Charta verfügbar

Die Pflege-Charta bietet Betroffenen, Angehörigen und ehrenamtlich oder beruflich Pflegenden praxisnahe und verständliche Ausführungen zu den Rechten hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Um die Charta praxisnah zu verankern, wurden mit Praktikern Schulungs- und Fortbildungsmaterialien erarbeitet.

Die nun verfügbaren Schulungs- und Fortbildungsmaterialien unterstützen den notwendigen Dialog zu diesem Thema bei der Aus- und Fortbildung von Pflegekräften.

Fünf frei kombinierbare Schulungsmodule können online auf www.pflege-charta-arbeitshilfe.de abgerufen werden:

Modul 1
Die deutsche Pflege-Charta
Maßstab für würdevolle Pflege
Modul 2
Würdevoll pflegen – Impulse für die Praxis
Standpunkte finden mit der Pflege-Charta – Sichtweisen und Handeln hinterfragen
Modul 3
Umsetzung der Pflege-Charta
Einsatzfelder und Instrumente/Methoden
Modul 4
Rahmenbedingungen für würdevolle Pflege gestalten
Handlungshilfen für Führungskräfte in der Pflege
Modul 5
Literatur
Ausgewählte Publikationen zum Herunterladen

[citizen | bürgerInnen | citoyen] LINK ➨ 
Arbeits- und Schulungsmaterialien zur Pflege-Charta für die Pflegepraxis
16.12.11 [Letzte Aktualisierung  20.12.12] Das Vorarlberger Bloghaus  verlinkt interessante Weblogs.

Sonntag, 5. August 2012

Häusliche Gewalt gegen ältere Menschen - An wen kann ich mich in Vorarlberg wenden?

Ein häufig auch wissentlich "übersehenes" Problem, weil nicht sein kann was nicht sein darf: Häusliche Gewalt gegen ältere Menschen. 

Laut Weltgesundheitsorganisation werden in westlichen Ländern zwischen einem und zehn Prozent aller älteren Menschen Opfer innerfamiliärer Gewalt. Die Dunkelziffer ist hoch. Zusammenleben ist eben nicht immer einfach. Oft tun Menschen auch etwas in der besten Absicht und „vergreifen“ sich dabei doch manchmal „gewaltig“.

Innerfamiliäre Gewalt gegen ältere Menschen
  • Finanzielle Ausbeutung: Dem älteren Menschen wird Geld/Eigentum entwendet oder vorenthalten, oder er/sie wird dazu gedrängt, dieses anderen „freiwillig“ zu überlassen.
  • Einschränkung des freien Willens: Der ältere Mensch darf nicht selbst über seinen Aufenthaltsort oder seinen Tagesablauf bestimmen. Seine Wohnung wird ohne Einverständnis von den Angehörigen aufgelassen. 
  • Seelische Gewalt: Der ältere Mensch wird bedroht, beschimpft, verlacht, verspottet oder mit Schweigen und Isolation „bestraft“.
  • Körperliche Gewalt: Der ältere Mensch wird hart angefasst, geschlagen, festgebunden oder medikamentös „ruhiggestellt“. Auch sexueller Missbrauch zählt dazu.
  • Vernachlässigung: Dem älteren Menschen wird die benötigte und zugesicherte Pflege und Zuwendung vorenthalten oder verwehrt.

[citizen | bürgerInnen | citoyen] LINK ➨  

Download der Broschüre: Häusliche Gewalt gegen ältere Menschen - An wen kann ich mich in Vorarlberg wenden? - Eine Informationsschrift für von Gewalt betroffene ältere Menschen sowie Angehörige, Bekannte, FreundInnen, NachbarInnen …
7.9.11   [Letzte Aktualisierung  5.8.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.