Dienstag, 29. Mai 2018

[ #SozialeSicherheit ] Broschüre: Erwachsenenschutzgesetz (früher: "Sachwalterschaft")


Der Poker rund um das Erwachsenenschutzgesetz ist glücklicherweise beendet. 

Das Gesetz tritt mit 1.Juli 2018 in Kraft. Die Finanzierung für die Jahre 2018 und 2019 ist gesichert. Die bis dahin geltenden Regelungen über das Sachwalterrecht werden mit dieser Reform völlig neu gestaltet.

Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG). Das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) stellt Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Mittelpunkt. Wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist und ihr ein Nachteil droht, weil sie manche ihrer Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann, kann sie für diese Angelegenheiten eine gesetzliche Vertretung wählen oder bekommen. Um das zu erreichen, gibt es vier verschiedene Möglichkeiten der Vertretung, die jeweils von der Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit abhängen.  Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Entstehung des neuen Gesetzes beeinflusst.

 [citizen|BürgerIn|citoyen]⇒
Lohnt sich ein Download? Ein schneller Blick auf den Inhalt der Broschüre über das Erwachsenenschutzrecht sagt mehr: 

INHALTSVERZEICHNIS
AALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ERWACHSENENVERTRETUNG  6
1Was ist Erwachsenenvertretung?   7
2Unterstützung vor Vertretung   7
3Geschichte der Erwachsenenvertretung  8
4Wo ist das Erwachsenenschutzrecht geregelt?  10
BWAS ÄNDERT SICH, WENN JEMAND EINEN GESETZLICHEN VERTRETER/EINE
GESETZLICHE VERTRETERIN HAT?   11
1Selbstbestimmung trotz Stellvertretung  12
2Geschäftsfähigkeit   12
3Einwilligung in medizinische Behandlungen  13
4Heirat & Partnerschaft   13
5Elterliche Rechte   14
6Wohnen und Umziehen   14
7Testierfähigkeit   15
8Wahlrecht   15
CWAS SIND DIE AUFGABEN EINES ERWACHSENENVERTRETERS/EINER
ERWACHSENENVERTRETERIN?   16
1Selbstbestimmung trotz Stellvertretung  17
2Nachweis der Vertretung und Umgang mit Urkunden  18
3Kontakt und Austausch mit der vertretenen Person  19
4Auskunfts- und Verschwiegenheitspflicht  19
5Bemühung um Betreuung   20
aAllgemeine Bemühungspflicht  20
bRechtsschutz in Heimen   20
cRechtsschutz in der Psychiatrie  21
6Einkommens- und Vermögensverwaltung  22
7Berichtspflichten und Rechnungslegung  24
aLebenssituationsbericht   24
bPflegschaftsrechnung   24
cGerichtliche Genehmigung   25
DVORSORGEVOLLMACHT   26
1Was ist eine Vorsorgevollmacht?   27
2Wer kann Vorsorgebevollmächtigte/r sein?  27
3Wie wird eine Vorsorgevollmacht errichtet?  27
4Wofür ist der/die Vorsorgebevollmächtigte zuständig?  28
5Wann beginnt die Vorsorgevollmacht und wann endet sie?  28
6Was kostet eine Vorsorgevollmacht?  29
EGEWÄHLTE ERWACHSENENVERTRETUNG  30
1Was ist die gewählte Erwachsenenvertretung? Für welche Fälle ist sie gedacht? 31
2Wer kann gewählter/gewählte Erwachsenenvertreter/in sein?  31
3Wie wird eine gewählte Erwachsenenvertretung errichtet?  31
4Wofür ist der/die gewählte Erwachsenenvertreter/in zuständig?  32
5Wann beginnt die gewählte Erwachsenenvertretung und wann endet sie? 32
6Was kostet eine gewählte Erwachsenenvertretung?  33
FGESETZLICHE ERWACHSENENVERTRETUNG  34
1Was ist die gesetzliche Erwachsenenvertretung?  35
2Wer kann gesetzlicher/gesetzliche Erwachsenenvertreter/in sein?  35
3Wie wird eine gesetzliche Erwachsenenvertretung errichtet?  36
4Wofür ist der gesetzliche Erwachsenenvertreter/die gesetzliche
Erwachsenenvertreterin zuständig?  36
5Wann beginnt die gesetzliche Erwachsenenvertretung und wann endet sie? 37
6Was kostet eine gesetzliche Erwachsenenvertretung?  37
GGERICHTLICHE ERWACHSENENVERTRETUNG  39
1Was ist die gerichtliche Erwachsenenvertretung?  40
2Wer kann gerichtlicher/gerichtliche Erwachsenenvertreter/in sein?  40
3Wie kommt es zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung? Wie läuft das
gerichtliche Verfahren ab?   41
aAbklärung (Clearing) durch den Erwachsenenschutzverein  41
bPersönliches Gespräch mit dem/der Betroffenen (Erstanhörung) 42
cVertreter/in für das Verfahren (Rechtsbeistand)  42
dEinstweilige Erwachsenenvertretung  42
eSachverständigengutachten   42
fMündliche Verhandlung   43
gGerichtliche Entscheidung (Beschluss)  43
hGenehmigungsvorbehalt   44
iAngehörige   44
4Wofür ist der/die gerichtliche Erwachsenenvertreter/in zuständig?  45
5Wann beginnt die Vertretung, wann endet sie?  45
6Was kostet eine gerichtliche Erwachsenenvertretung?  46
aVerfahrenskosten   46
bPflegschaftsrechnung   46
cAufwandersatz   47
dEntschädigung   47
eEntgelt   47
HDAS A–Z DES ERWACHSENENSCHUTZRECHTS  49
IWICHTIGE ADRESSEN   56
JANHANG: MUSTER   59
1Antrittsbericht / Lebenssituationsbericht  60
2Rechnungslegung   70




Keine Kommentare: