Der Poker rund um das Erwachsenenschutzgesetz ist glücklicherweise beendet.
Das Gesetz tritt mit 1.Juli 2018 in Kraft. Die Finanzierung für die Jahre 2018 und 2019 ist gesichert. Die bis dahin geltenden Regelungen über das Sachwalterrecht werden mit dieser Reform völlig neu gestaltet.
Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG). Das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) stellt Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Mittelpunkt. Wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist und ihr ein Nachteil droht, weil sie manche ihrer Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann, kann sie für diese Angelegenheiten eine gesetzliche Vertretung wählen oder bekommen. Um das zu erreichen, gibt es vier verschiedene Möglichkeiten der Vertretung, die jeweils von der Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit abhängen. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Entstehung des neuen Gesetzes beeinflusst.
- Broschüre Erwachsenenschutzrecht
- Broschüre in englischer Sprache
- Broschüre in einfacher Sprache
- Broschüre in einfacher Sprache: Gewählte Erwachsenenvertretung
- [Google Search] ⇒ Broschüre: Erwachsenenschutzgesetz (früher: "Sachwalterschaft")
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- Beachte dort auch weitere Informationen zum Thema unter "Nachschlagen A-Z".
- 30.5.18 [Letzte Aktualisierung, online seit 5.7.11]
Lohnt sich ein Download? Ein schneller Blick auf den Inhalt der Broschüre über das Erwachsenenschutzrecht sagt mehr:
INHALTSVERZEICHNIS
AALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ERWACHSENENVERTRETUNG 6
1Was ist Erwachsenenvertretung? 7
2Unterstützung vor Vertretung 7
3Geschichte der Erwachsenenvertretung 8
4Wo ist das Erwachsenenschutzrecht geregelt? 10
BWAS ÄNDERT SICH, WENN JEMAND EINEN GESETZLICHEN VERTRETER/EINE
GESETZLICHE VERTRETERIN HAT? 11
1Selbstbestimmung trotz Stellvertretung 12
2Geschäftsfähigkeit 12
3Einwilligung in medizinische Behandlungen 13
4Heirat & Partnerschaft 13
5Elterliche Rechte 14
6Wohnen und Umziehen 14
7Testierfähigkeit 15
8Wahlrecht 15
CWAS SIND DIE AUFGABEN EINES ERWACHSENENVERTRETERS/EINER
ERWACHSENENVERTRETERIN? 16
1Selbstbestimmung trotz Stellvertretung 17
2Nachweis der Vertretung und Umgang mit Urkunden 18
3Kontakt und Austausch mit der vertretenen Person 19
4Auskunfts- und Verschwiegenheitspflicht 19
5Bemühung um Betreuung 20
aAllgemeine Bemühungspflicht 20
bRechtsschutz in Heimen 20
cRechtsschutz in der Psychiatrie 21
6Einkommens- und Vermögensverwaltung 22
7Berichtspflichten und Rechnungslegung 24
aLebenssituationsbericht 24
bPflegschaftsrechnung 24
cGerichtliche Genehmigung 25
DVORSORGEVOLLMACHT 26
1Was ist eine Vorsorgevollmacht? 27
2Wer kann Vorsorgebevollmächtigte/r sein? 27
3Wie wird eine Vorsorgevollmacht errichtet? 27
4Wofür ist der/die Vorsorgebevollmächtigte zuständig? 28
5Wann beginnt die Vorsorgevollmacht und wann endet sie? 28
6Was kostet eine Vorsorgevollmacht? 29
EGEWÄHLTE ERWACHSENENVERTRETUNG 30
1Was ist die gewählte Erwachsenenvertretung? Für welche Fälle ist sie gedacht? 31
2Wer kann gewählter/gewählte Erwachsenenvertreter/in sein? 31
3Wie wird eine gewählte Erwachsenenvertretung errichtet? 31
4Wofür ist der/die gewählte Erwachsenenvertreter/in zuständig? 32
5Wann beginnt die gewählte Erwachsenenvertretung und wann endet sie? 32
6Was kostet eine gewählte Erwachsenenvertretung? 33
FGESETZLICHE ERWACHSENENVERTRETUNG 34
1Was ist die gesetzliche Erwachsenenvertretung? 35
2Wer kann gesetzlicher/gesetzliche Erwachsenenvertreter/in sein? 35
3Wie wird eine gesetzliche Erwachsenenvertretung errichtet? 36
4Wofür ist der gesetzliche Erwachsenenvertreter/die gesetzliche
Erwachsenenvertreterin zuständig? 36
5Wann beginnt die gesetzliche Erwachsenenvertretung und wann endet sie? 37
6Was kostet eine gesetzliche Erwachsenenvertretung? 37
GGERICHTLICHE ERWACHSENENVERTRETUNG 39
1Was ist die gerichtliche Erwachsenenvertretung? 40
2Wer kann gerichtlicher/gerichtliche Erwachsenenvertreter/in sein? 40
3Wie kommt es zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung? Wie läuft das
gerichtliche Verfahren ab? 41
aAbklärung (Clearing) durch den Erwachsenenschutzverein 41
bPersönliches Gespräch mit dem/der Betroffenen (Erstanhörung) 42
cVertreter/in für das Verfahren (Rechtsbeistand) 42
dEinstweilige Erwachsenenvertretung 42
eSachverständigengutachten 42
fMündliche Verhandlung 43
gGerichtliche Entscheidung (Beschluss) 43
hGenehmigungsvorbehalt 44
iAngehörige 44
4Wofür ist der/die gerichtliche Erwachsenenvertreter/in zuständig? 45
5Wann beginnt die Vertretung, wann endet sie? 45
6Was kostet eine gerichtliche Erwachsenenvertretung? 46
aVerfahrenskosten 46
bPflegschaftsrechnung 46
cAufwandersatz 47
dEntschädigung 47
eEntgelt 47
HDAS A–Z DES ERWACHSENENSCHUTZRECHTS 49
IWICHTIGE ADRESSEN 56
JANHANG: MUSTER 59
1Antrittsbericht / Lebenssituationsbericht 60
2Rechnungslegung 70
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