Freitag, 5. August 2016

[ #Menschenrechte ] Multiple Diskriminierung

ENAR, das Europäische Netzwerk gegen Rassismus, fasst in einem Fact Sheet (Merkblatt/ Datenblatt) die Diskussion zu multipler Diskriminierung zusammen und weist auf nötige Verbesserungen des Rechtsrahmens hin: Jeder Mensch hat ein Geschlecht, ein (sich laufend änderndes) Alter, eine sexuelle Orientierung und eine gewisse ethnische Herkunft.

Manche haben oder erwerben auch eine Religion oder Behinderung. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass sich Benachteiligungen nicht an die sieben Diskriminierungsgründe des EU-Rechts halten.

MULTIPLE DISKRIMINIERUNG. Was ist multiple Diskriminierung? Es gibt eine umfangreiche, vor allem englische, Literatur und Diskussion zum Thema, die auf Grund der unterschiedlichen Fächer (Jus, Ethnologie, Soziologie), methodischen Ansätze und Forschungsinteressen aber sehr unterschiedliche Definitionen und Begriffe verwendet.

Der Fact Sheet nimmt eine Begriffsklärung vor:
  • Multiple Discrimination (multiple Diskriminierung) im engeren Sinn beschreibt eine Situation, in der Diskriminierung auf Grund zweier oder mehrerer Gründe unabhängig voneinander geschieht.
  • Compound discrimination (verstärkende Diskriminierung - ein prägnanter besserer Begriff wäre wünschenwert) liegt vor, wenn eine Diskriminierung auf Grund zweier Gründe vorliegt, die sich gegenseitig verstärken.
  • Intersectional discrimination (intersektionelle Diskriminierung) ist gemeint, wenn zwei oder mehrere Gründe zu einer Diskriminierung führen, die bei Vorliegen nur eines Merkmals nicht geschehen würde.
  • Multiplikationseffekt. Das Konzept der multiplen Diskriminierung zeigt klarer, wie sich bei Zugehörigkeit zu mehreren benachteiligten Gruppen ein Multiplikatoreffekt einstellen kann und dass gruppeninterne Diskriminierung dazu führen kann, dass Menschen, von Angehörigen einer Gruppe auf Grund anderer Merkmale benachteiligt werden.
Auswirkungen auf das Recht. Der Fact Sheet beschreibt eindrücklich, dass die Antidiskriminierungs-Richtlinien der EU einem "single ground approach", also der getrennten Behandlung der einzelnen Diskriminierungsgründe, anhängt. Nur Gender Mainstreaming ist ausdrücklich als gruppen- und gründeübergreifendes Prinzip genannt. Gegenmodelle gibt es zum Beispiel im kanadischen und südafrikanischen Recht.

Österreich. Besonders für Österreich sind ein klares Konzept und breit akzeptierte Begriffe rund um das Phänomen "Mehrfachdiskriminierung" wichtig. Da die Bekämpfung von Diskriminierung im österreichischen Recht auf das Gleichbehandlungsgesetz und das Behindertengleichstellungspaket aufgeteilt sind, können bei unterschiedlichen Diskriminierungsgründen verschiedene Verfahren zur Anwendung kommen. Außerdem ist Mehrfachdiskriminierung bei der Bemessung der Höhe des immateriellen Schadenersatzes zu berücksichtigen.


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