Das Ried, das bis heute als Lebensraum für außerordentlich gefährdete Arten erhalten worden ist, darf nicht einer Verkehrsvariante geopfert werden. Lebensraumtypen wie Pfeifengraswiesen, Hochstaudenfluren und Kalkreiche Niedermoore – alle im Anhang II der FFH-Richtlinie der Europäischen Union angeführt – kennzeichnen dieses Europaschutzgebiet.
Riedvariante Z. Die Z – Variante würde unmittelbar am Naturschutzgebiet Birken-Schwarzes Zeug, zugleich Europaschutzgebiet, vorbeiführen, das eine Reihe von Schutzgütern der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie aufweist wie Glanzstendel (Heimische Orchidee), Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Wachtelkönig oder Brachvogel. Hier sind Beeinträchtigungen des Schutzgebietes beim Bau und auch langfristig zu erwarten. In Gleggen, ebenfalls Teil des Natura 2000-Gebietes, quert die Trasse das Brutgebiet des Wachtelkönigs. Beim Bau ist hier mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen.
Es ist daher sehr fraglich, ob diese Variante einer Verträglichkeitsprüfung, die auf jeden Fall erforderlich werden wird, standhalten kann. Wahrscheinlicher ist, dass das Festhalten an der Variante Z eine tragbare und realistische Lösung für alle Beteiligen wieder für einige Jahre verzögern wird.
Mehr bei den Vorarlberger Naturfreunden:
Vorarlberger Naturschutzorganisationen gegen die Riedvariante Z
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen