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Mittwoch, 12. Juni 2019

[ #Inclusion ] Inklusive Bildung: Die UN-Konvention und ihre Folgen


(eBook/PDF) Unter dem Begriff "Inklusion" gibt es seit Jahren einen neuen qualitativen Aspekt in der Bildungspolitik. 

Es geht dabei zunächst nicht um vordergründige Maßnahmen, sondern um ein neues Denken. Denn die UN-Konvention mit den dazu gehörigen operativen Ergänzungen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verlangt nach grundsätzlichen und nachhaltigen Überlegungen.

Das Netzwerk Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung hat in einer Veranstaltung am 17. Mai 2010 in Berlin die praktischen und theoretischen Aspekte der Inklusion diskutiert. 


Eine Publikation (kostenloser Download siehe weiter unten) dokumentiert die im Rahmen der Veranstaltung vorgetragenen Positionen.

Am 13. Dezember 2006 wurde von der UN-Vollversammlung die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet (auch Behindertenrechtskonvention genannt, kurz: BRK). Am 26. September 2008 wurde die "Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Behindertenrechtskonvention (BK)" von Österreich ratifiziert. Mit der Unterschrift auf dieser ersten Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts verpflichtet sich Österreich, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Sie bedeutet einen entscheidenden Schritt in Richtung Gemeinsames Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen. Sie stellt eine neue Menschenrechtsgrundlage dar.

Die BRK umfasst alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens; die für uns entscheidenden Forderungen sind:
  • Es muss ein inklusives Bildungssystem hergestellt werden
  • Es muss ein inklusiver, offener und für ALLE Menschen mit Behinderungen zugänglicher Arbeitsmarkt entstehen
  • Diagnoseinstrumente dürfen lediglich der Feststellung individueller Bedarfe dienen, jedoch nicht der Aussonderung zwecks angeblich besserer Förderung in Sonderinstitutionen.
  • Es müssen geeignete Vorkehrungen zur Inklusion / zur Nichtaussonderung von Menschen mit Behinderungen getroffen werden.
  • Die Vertretungsverbände sind an der Umsetzung der Konvention zu beteiligen.
INHALT zur Vororientierung:
  • Einführung Rolf Wernstedt
  • Convention on the Rights of Persons with Disabilities
  • Zehn Punkte
  • Die gesetzlichen Grundlagen inklusiver Bildung Marianne Hirschberg
  • Zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland Karin Evers-Meyer
  • Inclusive Education in Europe Ingrid Körner
  • Zwischen Integration und Inklusion: Die Situation in Deutschland Ute Erdsiek-Rave
  • Die Folgen der UN-Konvention und die Vorteile inklusiver Bildung aus Elternsicht Camilla Dawletschin-Linder
  • Chancen und Herausforderungen bei der Umsetzung der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderungen. Aus Erfahrung und Forschung lernen Ulf Preuss-Lausitz
  • Notwendige Bedingungen bei der Umsetzung von Inklusion Andreas Hinz
  • Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem – Das Beispiel Bremen Cornelia von Ilsemann
  • Inklusive Bildung – kann sie glücken? Aus 14jähriger Praxis im Berliner Wedding Karin Babbe
  • Waldhofschule Templin – Eine Schule für alle.
  • Von der Integration auf dem Weg zur inklusiven Schule Wilfried W. Steiner

 [citizen|BürgerIn|citoyen]⇒ 

Mittwoch, 27. März 2013

Online Ratgeber: Begünstigte Behinderte

Gehören Sie oder jemand aus dem Kreis Ihrer Angehörigen dem Personenkreis der begünstigten Behinderten an?

Möchten Sie wissen, wie man diesen Status erhalten kann und welche Unterlagen man dafür benötigt?

Mit Hilfe des Online Ratgebers können Sie selbst prüfen, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Sie brauchen nur die zutreffenden Antworten auszuwählen. Der Online Ratgeber soll als Hilfestellung dienen, kann aber über den Ausgang eines Verfahrens auf Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten keine Aussage treffen.

Am Ende dieser Online Beratung erhält man ein spezifisch verfasste Informationsblatt.

[citizen | bürgerInnen | citoyen]  ⇒

Montag, 4. Juni 2012

Menschenrechte in Gebärdensprache

Bildunterschrift hinzufügen
Humanrights.ch hat Menschenrechte in Gebärdensprache online gestellt. Dort findet man Grundlagendokumente zu Menschenrechten und ihrer Umsetzung in der Schweiz in Schweizerdeutscher Gebärdensprache.

Warum in Gebärdensprache? 

Der Zugang zu Informationen im Internet ist für Gehörlose eingeschränkt, da die Informationen hauptsächlich in schriftlicher Form verbreitet werden. Die schriftliche Darstellung stellt eine Barriere für einen Grossteil der Gehörlosen dar, denn die Laut- und Schriftsprache ist nicht ihre Muttersprache und wird insbesondere bei komplexen Themen nur schwer verstanden.

Die Videos wurden in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Gehörlosenbund (SGB) und Focus-5 TV produziert. Die Produktion wurde vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) finanziell unterstützt.
  1. Die Sprachenfreiheit
  2. Die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz
  3. Häufig gestellte Fragen
  4. Menschenrechte im Rahmen des Europarats
  5. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
  6. Menschenrechtsabkommen der UNO: Einstieg 
  7. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
  8. Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I)
  9. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Pakt II)
  10. Antirassismuskonvention
  11. Antifolterkonvention
  12. Frauenrechtskonvention
  13. Kinderrechtskonvention
  14. Behindertenrechtskonvention 
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Sonntag, 20. Mai 2012

Zero Project Report 2012: Die Rechte von Menschen mit Behinderung

Der aktuelle Zero Project Report wurde anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2011 veröffentlicht. Der Report wird zukünftig regelmäßig erscheinen und fasst alle aktuellen Resultate des Zero Projects zusammen: 
  • Stand der Umsetzung der UN-Konvention in 36 Ländern und in neun österreichischen Bundesländern anhand von 21 Sozialindikatoren
  • 27 Good Practice-Beispiele aus 15 Ländern – nominiert, ausgewählt und geprüft von einem internationalen Netzwerk von Experten des Behindertenbereichs
  • Acht Good Policies aus sieben Ländern – nominiert von Experten der Behindertenpolitik aus aller Welt, untersucht vom World Future Council und ausgewählt von einem internationalen wissenschaftlichen Beirat
Das Zero Project ist ein Projekt der Essl Foundation, welches die Rechte von Menschen mit Behinderung auf eine neue und innovative Art international vertritt. Das Zero Project basiert auf der „Essl Social Index Pilot Studie“, die 2010 veröffentlicht wurde. Auf Basis der Erkenntnisse und Resultate aus diesem Pilotprojekt wurde das Zero Project 2011 deutlich erweitert: Plattformen werden geschaffen, um Modelle zu verbreiten und weiterzuentwickeln, die das tägliche Leben und die Rechtslage von Menschen mit Behinderung spürbar verbessern. Der Zero Project Report ist die schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse der laufenden Forschungsarbeit. Er wird zukünftig jährlich oder alle zwei Jahre veröffentlicht.

[citizen | bürgerInnen | citoyen] LINK ➨ 

Freitag, 20. April 2012

Inklusion – auch für "böse" Jungs?

Die Strukturen unseres selektiven Schulsystems verstärken die Verhaltensauffälligkeiten und Lernprobleme benachteiligter Kinder und Jugendlicher. Die Makrostrukturen bedingen mit ihrer hierarchischen Gliederung verschiedener Schularten bestimmte, das Lernen behindernde Mikrostrukturen. Zu nennen sind hier insbesondere der interindividuelle Leistungsvergleich durch Ziffernnoten, das Sitzenbleiben und die Abschiebung von Schülern in gesellschaftlich weniger geachtete Schulformen.

Open Access

Die "Zeitschrift für Inklusion" ist eine Fachzeitschrift mit dem Fokus integrativer Pädagogik und Inklusion. Integrative Pädagogik beschäftigt sich mit dem gemeinsamen Leben, Lernen und Arbeiten von behinderten und nichtbehinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in allen Lebensbereichen. Inklusion ist die Vision von einem gesellschaftlichen Zusammenleben, in der stigmatisierende Dichotomien wie z. B. "behindert / nichtbehindert" bedeutungslos werden. Darüber hinaus befasst sich Inklusion mit der internationalen Perspektive und mit der Frage einer Weiterentwicklung von integrativer Pädagogik.

Diese Online-Zeitschrift stellt ihren Inhalt als Open Access frei zur Verfügung nach dem Prinzip, dass Öffentlichkeit der Forschung einem weltweiten Wissensaustausch zugute kommt.

Zeitschrift für Inklusion Nr. 1 (2011)

Inhaltsverzeichnis
  • Ilka Hoffmann - Inklusion – auch für "böse" Jungs?
  • Astrid Jakob Helga Gschwandtner - Gender Mainstreaming als wesentlicher Aspekt einer inklusiven Pädagogik
  • Heike Raab - Inklusive Gender?: Gender, Inklusion und Disability Studies
  • Rebecca Maskos - Frauen mit Lernschwierigkeiten stärken. Zur Lebenssituation von Frauen in Werkstätten und Wohnheimen der Behindertenhilfe und zum inklusiven Projekt „Frauenbeauftragte in Einrichtungen“
  • Marc Thielen - „Bist du behindert Mann?“ – Überlegungen zu Geschlecht und Geschlechterinszenierungen in sonder- und integrationspädagogischen Kontexten aus einer intersektionalen Perspektive
  • Barbara Thiessen - Verletzte Körper: Intersektionelle Anmerkungen zu Geschlecht und Behinderung
  • Annedore Prengel - Ziele einer „geschlechterdemokratischen“ Pädagogik im inklusiven Kindergarten

eSource:

Mittwoch, 28. März 2012

Alt und behindert – behindert und alt

Die Schweizer Zeitschrift "agile – Behinderung und Politik" erscheint vierteljährlich in elektronischer Form auf www.agile.ch. Eben ist die Ausgabe 4/10 online gegangen und kann als PDF heruntergeladen werden. Der Schwerpunkt dieser Ausgabe ist "Alt und behindert", also ein Thema, mit dem man sich ncht nur in der Schweiz zu befassen hat.

Inhalt desSchwerpunktes "Alt und behindert – behindert und alt"
  • Hindernisse könnten Alte und Behinderte verbinden - Von Eva Aeschimann
  • Alt und behindert werden – Behindert alt werden - Von Annette Paltzer
  • Ist Überalterung für unseren Verband ein Thema? - Von Urs Kaiser
  • «Altern ist nichts für Weichlinge» - Von Maria Gessler
  • Altersdepression oder Depression im Alter? - Von John P. Kummer
  • Schwierigere Freizeitgestaltung für einen Blinden - Von Roger Cosandey
  • Soziale Sicherheit für Menschen mit Behinderung im Alter - Von Thomas Bickel

AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz. AGILE ist seit bald sechzig Jahren der Dachverband der Behinderten-Selbsthilfeorganisationen in der Schweiz. Bei seinen 41 Mitgliedorganisationen handelt es sich um Verbände oder Gruppierungen verschiedener Grösse, welche Behinderteninteressen vertreten und im Wesentlichen von Behinderten selbst geführt werden. Diese Selbsthilfeorganisationen repräsentieren Menschen aller Behinderungsgruppen und ihre Angehörigen.

Als Zusammenschluss im Dachverband wirkt die Behinderten-Selbsthilfe als eine politische Kraft. Im Bereich Gleichstellung setzt sich der Dachverband für das Recht der Menschen mit Behinderung ein, ihr Leben selber zu bestimmen und Teil unserer Gesellschaft zu sein. Weiter engagiert sich AGILE vor allem in den Bereichen Sozialversicherungen, Sozial- und Finanzpolitik, Erwerbsarbeit, berufliche Integration, Bildung und Verkehrsfragen. Das Zentralsekretariat von AGILE ist in Bern, es wird von Betroffenen geleitet.

eSource:
AGILE Ausgabe 4/10
14.1.11/18.3.12/