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Warum in Gebärdensprache?
Der Zugang zu Informationen im Internet ist für Gehörlose eingeschränkt, da die Informationen hauptsächlich in schriftlicher Form verbreitet werden. Die schriftliche Darstellung stellt eine Barriere für einen Grossteil der Gehörlosen dar, denn die Laut- und Schriftsprache ist nicht ihre Muttersprache und wird insbesondere bei komplexen Themen nur schwer verstanden.
Die Videos wurden in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Gehörlosenbund (SGB) und Focus-5 TV produziert. Die Produktion wurde vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) finanziell unterstützt.
- Die Sprachenfreiheit
- Die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz
- Häufig gestellte Fragen
- Menschenrechte im Rahmen des Europarats
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
- Menschenrechtsabkommen der UNO: Einstieg
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I)
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Pakt II)
- Antirassismuskonvention
- Antifolterkonvention
- Frauenrechtskonvention
- Kinderrechtskonvention
- Behindertenrechtskonvention
- Menschenrechte in Gebärdensprache 15.7.11 [Letzte Aktualisierung 4.6.12]
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