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Donnerstag, 10. Oktober 2013

Toolbox: Instrumente zur Erfassung psychischer Belastungen im Betrieb

Psychische Belastung versteht sich als die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. 

Von der psychischen Belastung ist die psychische Beanspruchung zu unterscheiden. Letztere ist wohl jedem Arbeitsleben immanent und die Menschen haben dagegen unterschiedliche Bewältigungsstrategien. Im Zentrum der Arbeitsschutzüberlegungen stehen jene Belastungen, die in ihren negativen Ausprägungen als psychische Fehlbeanspruchung erkannt werden.

Der kontinuierlicher Anstieg von seelischen Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben, sowie die Verbindung mit verschiedenen körperlichen Erkrankungen werden durch zahlreiche Studien belegt. Nicht nur Mediziner und Unternehmer sind hier gefordert, auch Gewerkschafter, Betriebsräte, Personalvertreter, die Gesamtheit der Interessensvertreter auf Seiten der Arbeitnehmer. Gerade hier können die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten gesetzlicher und betrieblicher Interessensvertreter viel und dauerhaft für die Arbeitnehmer bewirken.

Die (deutsche) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat dazu eine Toolbox im Intrnet eingerichtet. Die Toolbox soll es erleichtern, das Ausmaß psychischer Belastungen an den verschiedenen Arbeitplätzen in einem Betrieb einzuschätzen. Aus dieser Einschätzung kann und soll dann auch ein entsprechender  Handlungsbedarf abgeleitet werden.

Deutsches Recht - Österreichische Anwendung. Auch wenn logischerweise eine Bezugnahme auf deutsche Arbeitsrechtsvorschriften erfolgt, so sollte eine analoge Anwendung der Toolbox im Prinzip auch in Österreich möglich sein. Damit stellt sich die Toolbox als ein wichtiges und hilfreiches Instrument auch für die Mitbestimmung und die Gesundheitsprophylaxe in österreichischen Betrieben dar.Die Toolbox steht auf den Websiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Inanspruchnahme zur Verfügung. Für den/die Einsteiger in die Problematik lohnt es sich, die Vortragsunterlagen von Dr. Gabriele Richter von der BAuA wenigstens am PC durchzublättern. Sie ergeben eine übersichtliche und rasche Einführung in diese nicht ganz leichte Thematik.

[citizen|bürgerInnen|citoyen]⇒

Montag, 7. Mai 2012

Leitfaden für eine frauen- und männergerechte Beratung in der Suchtarbeit

Unter Suchtfachleuten ist es unbestritten, dass jede und jeder Suchtmittelabhängige eine eigene Geschichte hat und ihren/seinen eigenen Weg aus der Sucht finden muss. 

Die Aufgabe der Suchtfachleute besteht darin, diese Menschen bei der Suche nach ihrem je "richtigen" Weg zu unterstützen und sie ein Stück zu begleiten. Wenn sie dabei erfolgreich sein wollen, müssen sie sich mit den individuellen Hintergründen, situativen Gegebenheiten, Persönlichkeiten, Stärken und Schwächen der Betroffenen auseinandersetzen; das heißt, den "Diversitäten".

Die im Auftrag des Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfasste Metaevaluation zur Wirksamkeit gendersensibler Suchtarbeit von Socialdesign (2010) fasst dies pointiert, kurz und knapp zusammen:
"Gendersensibles Arbeiten begünstigt das Erreichen der Zielgruppen, schafft bessere Bedingungen für Veränderungsprozesse, unterstützt dadurch Verhaltens- und Einstellungsveränderungen und fördert die Zufriedenheit der Klientinnen und Klienten. Dies wird erreicht mittels konsequenter Orientierung an den Bedürfnissen der Klientinnen und Klienten, einschliesslich Überlebenshilfe, gezieltem Empowerment sowie einer gendergerechten Gestaltung der therapeutischen Angebote."
Diese Erkenntnisse aus Praxis und Forschung haben das BAG bewegt, dem Thema frauen- und männergerechte Suchtarbeit im Rahmen des umfassenderen Themas "Umgang mit Diversität" besondere Beachtung zu schenken.

Mit dem vorliegenden Leitfaden für eine frauen- und männergerechte Beratung in der Suchtarbeit möchten wir diesem Bestreben einen konkreten Ausdruck verleihen und zu einer nachhaltigen Verankerung einer gendergerechten Suchtarbeit beitragen.

[CITIZEN|BÜRGER|-INNEN|CITOYEN] LINK ➨
Leitfaden für eine frauen- und männergerechte Beratung in der Suchtarbeit, PDF., April 2012

Editorial 3
Frauengerechte Beratung 4
1 Einleitung 5
2 Weibliche Sozialisation und Sucht 6
3 Zugänge zu Frauen in der Beratung 11
4 Rahmenbedingungen für gendergerechte
Beratung 14
5 Literatur und Links 16
Männergerechte Beratung 17
1 Einleitung 18
2 Männliche Sozialisation und Sucht 20
3 Zugänge zu Männern in der Beratung 24
4 Rahmenbedingungen für gendergerechte
Beratung 26
5 Literatur und Links 28
Impressum
© Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Herausgeber: Bundesamt für Gesundheit
April 2012
Gesamtredaktion: Marie-Louise Ernst, Beauftragte
des BAG
für die Förderung gendergerechter
Suchtarbeit, Kaufdorf
Gestaltung und

Dienstag, 10. April 2012

Dolmetschen im Gesundheitswesen: Ethische Pflicht – ökonomische Notwendigkeit

In Vorarlberg werden Dolmetschleistungen in den Krankhäusern den  MigrantInnen verwehrt. Der ÖVP-Landesstatthalter Wallner folgt damit der menschenverachtenden FPÖ-Demagogie mit einer menschenrechtsverweigernden  Politik auf dem Fuße.

Anders etwa in Salzburg oder der Schweiz. Dort wird sogar daraus ökonomischer Nutzen gezogen. In vielen interkulturellen Studien konnte inzwischen ein vielschichtiger, komplexer  Zusammenhang zwischen Migration und Gesundheit nachgewiesen werden. Sie alle weisen darauf hin, dass durch mangelnde Verständigung eine gute Behandlung gefährdet ist. So zeigen etwa Ergebnisse im Bereich der Schmerztherapie, dass PatientInnen mit Migrationshintergrund Gefahr laufen, unzureichende Schmerztherapie zu erhalten. „Durch den Einfluss von Sprachproblemen auf die Gesundheit entstehen erhebliche Kosten für das Gesundheitssystem. Transkulturelle Kompetenz im Krankenhaus ist für uns ein gesundheitspolitischer Auftrag, dem die Gesundheitseinrichtungen gerecht werden müssen. Eine optimale medizinische Behandlung zu gewährleisten steht an oberster Stelle unserer Bemühungen.“ sagt etwa Salzburgs Soziallandesrätin Erika Scharer.

Migration ist ein globales Phänomen. Weltweit werden ungefähr 200 Mio.  Menschen als MigrantInnen gezählt. In Österreich sind ca. 10 Prozent der Bevölkerung  ausländischer Herkunft. Der Großteil der Menschen mit Migrationshintergrund lebt in Städten und Stadtregionen, wie sie auch das Vorarlberger Rheintal und der Walgau darstellen. Der Anteil der Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit und/oder ausländischem Geburtsort ist im Bundesland Vorarlberg damit regional unterschiedlich hoch.  Der AusländerInnenanteil liegt in Vorarlberg im Landesdurchschnitt bei rund 13 Prozent. Vorarlberg hat damit nach Wien (20 Prozent) den zweithöchsten AusländerInnenanteil und liegt über dem österreichischen Durchschnitt (10,4Prozent). Die Stagnation der letzten Jahre ist weniger auf den negativen Wanderungssaldo, sondern vor allem auf die vorgängig hohen Einbürgerungszahlen zurückzuführen.

Schweiz: Ethische Pflicht – ökonomische Notwendigkeit. Wenn Sprachbarrieren überbrückt werden, senkt dies Gesundheitskosten. Um dieses viel benutzte Argument für Interkulturelles Übersetzten wissenschaftlich zu belegen, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Vorstudie «Kosten und Nutzen des interkulturellen Übersetzens im Gesundheitswesen» in Auftrag gegeben. Verständigungsprobleme haben im Gesundheitswesen weitreichende negative Folgen, die durch interkulturelle Übersetzer oder Übersetzerinnen verhindert werden könnten. Ihr Einsatz im Gesundheitswesen ist nicht nur aus medizinischen Gründen, sondern auch aus ethischen Gründen (z. B. Chancengleichheit beim Zugang zu medizinischen Leistungen) und juristischen Gründen (z. B. Aufklärungspflicht vor medizinischen Eingriffen) erforderlich. Doch auch ökonomische Argumente sprechen dafür.
Fouad Mathari, ein Zahnarzt aus dem westlichen Iran, erlebte nach abenteuerlicher Flucht in die Schweiz eine weitere Odyssee: Während sechs Jahren irrte er von Arzt zu Arzt, um seinen schwindenden Gehörsinn und den nervtötenden Tinnitus zu behandeln, bis er – dank einer interkulturellen Übersetzerin – endlich operiert wurde. Heute ist sein Gehör tadellos, er fühlt sich wieder als vollwertiger Mensch.
Effizienzgewinn. Auf der Nutzenseite des Dolmetschservices steht klar der Effizienzgewinn. Dieser ist insbesondere dann wahrscheinlich, wenn Verständigungsprobleme zu einer medizinischen Überversorgung der allophonen PatientInnen führen. Beispiele dafür sind unnötige Spitaleinweisungen oder Diagnoseuntersuchungen, die durch Unsicherheit und mangelndes Verständnis zwischen Arzt bzw. Ärztin und Patient bzw. Patientin entstehen. Den indirekten Nutzen des Interkulturellen Übersetzens sehen die Autoren in der besseren Gesundheit, respektive im Verhindern negativer Krankheitsverläufe und der entsprechenden Kosten. Sei es, dass dank des Übersetzens vermehrt rechtzeitig eine adäquate Behandlung eingeleitet werden kann oder sei es, dass die Patienten bzw. Patientinnen Sinn und Ablauf der Therapie besser verstehen, diese besser befolgen und somit schneller genesen.

Globale Migration – lokale Lösungen im Gesundheitswesen.

Der Dokumentarfilm "Verstehen kann heilen", der im Inselspital Bern gedreht wurde, zeigt beispielhaft den konkreten Umgang von drei Kliniken des Berner Inselspitals mit der Diversität von PatientInnen sowie Mitarbeitenden. Er zeigt auf, wie viel die Inanspruchnahme interkultureller ÜbersetzerInnen zur Genesung der PatientInnen beitragen kann (im Film werden zwei MigrantInnen während ihrer Therapie begleitet).

In einem dazu erschienen Handbuch hat es eine Checkliste zu "Dolmetschen und Übersetzen" (Seiten 63 - 70): Hier finden sich Anregungen betreffend Einsatz und Sicherung der Verfügbarkeit von interkulturellen ÜbersetzerInnen. Das Handbuch inkl. DVD erhält man gratis bei: H+ Die Spitäler der Schweiz, Geschäftsstelle, Lorrainestr. 4A, 3013 Bern, geschaeftsstelle@hplus.ch

 Link ➨    

Donnerstag, 5. April 2012

Weltkommission für Drogenpolitik: Krieg gegen Drogen gescheitert


Kostenloser Download: Bericht der Weltkommission für Drogenpolitik in deutscher Übersetzung.

Zahlreiche Persönlichkeiten vertreten in diesem Bericht die Ansicht, dass der weltweite Kampf gegen die Drogen gescheitert ist. Der einzige Ausweg sei die Entkriminalisierung von Cannabis.

Der Bericht empfiehlt unter anderem eine «Entkriminalisierung sowie ein Ende der Marginalisierung und Stigmatisierung von Drogenkonsumenten, die Andere nicht schädigen». Gleichzeitig wird eine «humanere» Herangehensweise, bei der Drogenabhängige vielmehr als Patienten und Patientinnen statt als Kriminelle zu betrachten seien, gefordert. Der von den Vereinigten Staaten deklarierte "Krieg gegen die Drogen", der vor allem in die Produktionsländer transplantiert wurde, feiert seinen vierzigsten Geburtstag. Er hat auch Einlass gefunden in die Politik des UNO-Büros gegen Drogen und Kriminalität.

Global Commission on Drug Policy. Die Weltkommission für Drogenpolitik wurde im Januar 2011 in Genf ins Leben gerufen. In der Kommission sitzen die ehemaligen Präsidenten Fernando Henrique Cardoso (Brasilien), César Gaviria (Kolumbien), Ernesto Zedillo (Mexiko), Ex-Bundespräsidentin Ruth Dreifuss (Schweiz), der ehemalige UNO-Generalsekretär Kofi Annan, der ehemalige amerikanische Staatssekretär George Shultz, sowie der ehemalige US-Notenbankchef Paul Volcker. Die Kommission bezweckt, auf internationaler Ebene eine fundierte, wissenschaftlich abgestützte Diskussion über wirksame, humane Möglichkeiten zur Verminderung des Schadens auszulösen, der Menschen und Gesellschaften durch Drogen zugefügt wird.

 Link ➨ 

  1. Kostenloser Download: Bericht der Weltkommission für Drogenpolitik in deutscher Übersetzung.
  2. Kostenloser Download in anderen Sprachen: Englisch, Französisch,  Spanisch, Portugiesisch, Russisch.
  3. Die Wiener Erklärung
  4. EU-Drogenbericht 2011: Konsum synthetischer Drogen nimmt rasant zu
  5. Weltdrogenbericht 2011: Die Chemie macht Sorgen
  6. Lebensmittelkontrolle für synthetische Drogen?
  7. Eurobarometer: Europas Jugend zum Thema Drogen

Samstag, 10. März 2012

ILO-Arbeitsstandard über HIV/AIDS am Arbeitsplatz

Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen haben auf der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf einen internationalen Arbeitsstandard über HIV/AIDS verabschiedet. Bei der Empfehlung betreffend HIV und AIDS in der Welt der Arbeit handelt es sich um das erste internationale Instrument zur Umsetzung von Menschenrechten, in dem es um den Beitrag der Arbeitswelt zu HIV-Prävention, -Behandlung und Unterstützung auch für die Angehörigen geht. Ebenfalls enthalten ist die Bekämpfung von Diskriminierung Betroffener.

Internationale Arbeitskonferenz verabschiedet Empfehlung. Die Empfehlung betont auch die Bedeutung von Beschäftigung beziehungsweise einkommensschaffenden Maßnahmen für HIV-Infizierte, nicht zuletzt zur Sicherstellung der laufenden Behandlung. Sie ruft Regierungen dazu auf, in Zusammenarbeit mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen der Arbeitsplatz als wesentliches Element in den Strategien zur Bekämpfung von HIV/AIDS zu begreifen, da so der Zugang zu Prävention und Behandlung erleichtert werden könne. Niemand dürfe zudem aufgrund seines HIV-Status oder seiner Herkunft aus bestimmten Risikogruppen diskriminiert werden. Zugleich müsse der Datenschutz für betroffene Arbeiter und ihre Familien gewährleistet sein, wobei HIV-Tests nicht verpflichtend gemacht werden dürften.

Empfehlungen sind Arbeitsstandards, die anders als Übereinkommen nicht von den ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden müssen, um wirksam zu werden. Doch müssen sie laut ILO-Verfassung den nationalen Parlamenten vorgelegt werden, wo darüber diskutiert werden soll, wie die Empfehlungen durch entsprechende Gesetze und andere Maßnahmen politisch umgesetzt werden können. Die neue Empfehlung ist eine Verstärkung des 2001 beschlossenen praxisorientierten Leitfadens über HIV/AIDS in der Arbeitswelt.

Darüber hinaus verabschiedete die Internationale Arbeitskonferenz, das oberste Gremium der ILO, eine Resolution zur Umsetzung der Empfehlung. Darin wird der ILO-Verwaltungsrat aufgefordert, einen globalen Aktionsplan aufzustellen, der regelmäßige Berichte der ILO-Mitgliedsstaaten beinhalten soll, und zusätzliche Ressourcen dafür zur Verfügung zu stellen.

Zur schnellen Orientierung: Inhalt des Leitfadens

Vorwort
1. Ziele
2. Anwendung
3. Geltungsbereich und im Leitfaden verwendete Begriffe
2
3.1. Geltungsbereich
3.2. Im Leidfaden verwendete Begriffe
4. Grundprinzipien

4.1. Anerkennung von HIV/Aids als Arbeitsplatzproblem . . . . . 4
4.2. Nicht-Diskriminierung
4.3. Gleichstellung der Geschlechter
4.4. Gesundes Arbeitsumfeld
4.5. Sozialer Dialog
4.6. Reihenuntersuchungen zum Zweck des Ausschlusses
von der Beschäftigung oder der Arbeit
4.7. Datenschutz
4.8. Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses
4.9. Prävention
4.10. Betreuung und Unterstützung
5. Allgemeine Rechte und Aufgaben
5.1. Regierungen und ihre zuständigen Behörden
5.2. Arbeitgeber und ihre Organisationen
5.3. Arbeitnehmer und ihre Organisationen
6. Prävention durch Information und Aufklärung
6.1. Informationskampagnen
6.2. Aufklärungsprogramme
6.3. Geschlechtsspezifisch ausgerichtete Programme
6.4. Kopplung mit Gesundheitsförderungsprogrammen
6.5. Praktische Maßnahmen zur Förderung von
Verhaltensänderungen
6.6. Programme auf Gemeinschaftsebene
7. Ausbildung
7.1. Ausbildung für Manager, Führungskräfte und Mitarbeiter
der Personalabteilung
7.2. Ausbildung für Ausbilder aus dem Kollegenkreis
7.3. Ausbildung für Arbeitnehmervertreter
7.4. Aussbildung für Arbeitsschutzbeauftragte
7.5. Ausbildung für Arbeitsaufsichtsinspektoren
7.6. Ausbildung für Arbeitnehmer, die mit menschlichem
Blut und anderen Körperflüssigkeiten in Berührung
kommen
8. HIV-Untersuchungen
8.1. Verbot bei Einstellung und Beschäftigung
8.2. Verbot für Versicherungszwecke
8.3. Epidemiologische Überwachung
8.4. Freiwillige Untersuchungen
8.5. Untersuchung und Behandlung nach einem
berufsbedingten Kontakt
9. Betreuung und Unterstützung
9.1. Gleiche Behandlung wie bei anderen schweren
Erkrankungen
9.2. Beratung
9.3. Betriebsärztliche und andere Gesundheitsdienste
9.4. Kopplung mit Selbsthilfe- und Basisgruppen
9.5. Sozialleistunsgen
9.6. Soziale Sicherheit
9.7. Privatsphäre und Datenschutz
9.8. Arbeitnehmer- und Familienhilfsprogramme
Anhänge
I. Grundlegende Fakten über die Epidemie und ihre
Auswirkungen
II. Infektionsbekämpfung am Arbeitsplatz
III. Eine Prüfliste für die Planung und Umsetzung einer
innerbetrieblichen HIV/Aids-Strategie


Mehr:

  1. Empfehlung betreffend HIV/AIDS in der Welt der Arbeit - engl. (pdf, 1597 Kb)
  2. Leitfaden über HIV/AIDS in der Arbeitswelt - DEUTSCH (pdf, 640 Kb)
  3. Resolution concerning the promotion and the implementation of the Recommendation on HIV and AIDS and the world of work, 2010 - engl. (pdf 76 Kb)
19.6.10/10.3.12/