Der deutsche Bund für Soziale Verteidigung [BSV] hat ein neues Infoblatt aufgelegt: "Vier Fallen des politischen Handelns oder: warum stimmen Abgeordnete Militäreinsätzen zu?". Der Text ist aber weit über diesen friedenspolitischen ansatz hinaus für die Reflexion politischer Entscheidungen nützlich.
Der Text entstand als Vortrag für den BSV-Bundesausschuss im November 2011. Er stammt von Kathrin Vogler, jetzt Bundestagsabgeordnete für DIE LINKE und Obfrau im Unterausschuss „Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit“, früher Geschäftsführerin des BSV.
Das kostenlose Infoblatt benennt vier Fallen bzw. Antworten auf die Frage der Überschrift:
- Erstens setzen PolitikerInnen die Bundeswehr ein, weil es sie gibt ("Verfügbarkeitsfalle").
- Zweitens stellt eine Ablehnung militärischen Eingreifens ein leichtes Opfer auf dem Altar der Regierungsfähigkeit dar ("innere Bündnisfalle") und es bestehen durch die bisherigen Bundesregierungen eingegangene Verpflichtungen gegenüber UN, EU oder NATO ("äußere Bündnisfalle").
- Drittens glauben Abgeordnete umso eher an die inhaltlichen Begründungen von Auslandseinsätzen, je häufiger sie sie selbst gegen ihre ursprüngliche Überzeugung wiederholen müssen ("Glaubensfalle").
- Und viertens verlässt sich die gesamte Fraktion oft auf die inhaltlichen Vorgaben der jeweiligen FachpolitikerInnen in der Fraktion ("Verlässlichkeitsfalle").
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Vier Fallen politischen Handelns
29.4.12/
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