Am 30.10.1961 schloss die Bundesrepublik Deutschland mit der Regierung der Türkischen Republik ein Abkommen über die „Anwerbung und Vermittlung ausländischer Arbeitnehmer“ ab. In Österreich ist die Entwicklung weitgehend parallel verlaufen.
Die Anwerbeabkommen mit der Türkei und anderen Ländern zielten zunächst auf die Gewinnung von Arbeitskräften ab. Heute sprechen wir von einer Zuwanderungsgesellschaft. Mit den Etappen der Debatten um Zuwanderung, um Integration und um kulturelle Vielfalt befasst sich dieses Dossier.
Link ➨
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen