Dienstag, 5. April 2011

Demokratischer Vorarlberger Landtag: Nur eine juristische Fiktion?


Der Vorarlberger Landtag ist heute als demokratische Einrichtung eine juristische Fiktion. Das Mitwirkungsrecht ist auf die (Nicht-)Teilnahme an einem Wahltag reduziert. Ein Landtag, der nicht einmal in der Lage ist seine Budgetbeschlüsse öffentlich zu machen, der sich einen (Rechnungs-)Hof halten muss, weil er nicht mehr kontrollieren will und einen Volksanwalt beschäftigen muss, weil er selber nicht mehr mit den Bürgern redet, hat nichts mit einer entwickelten Demokratie zu tun. Der Politikwissenschafter Hubert Sickinger hat dieser Politik in dem Handbuch zur Politik in Österreich einen Namen gegeben: Politische Korruption.

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Die juristische Fiktion eines demokratischen Vorarlberger Landtages!

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