Freitag, 22. Dezember 2017

[ #Antirassismus ] Strategische Prozessführung gegen Diskriminierung

Die Beispiele aus der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung zeigen, dass es bei strategisch angelegten Klagen nicht ausschließlich um das Interesse des individuellen Mandanten geht.

Mit der „AntiRassismus-Richtlinie“ der Europäischen Union und der daraus folgende Entwicklung nationalen Rechts ist die Strategische Prozessführung in den Aktrionsradius der europäischen Zivilgesellschaft geraten.

Seit 1865 war in den USA zwar die Sklaverei abgeschafft, jedoch wurde die "Rassentrennung" rechtlich aufrecht erhalten. Durch den 14. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, wurde Afro-Amerikanern zwar die Bürgerrechte zuerkannt.  Weiße und Afro-Amerikaner wurden jedoch in öffentlichen Einrichtungen, wie etwa Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, öffentlichen Verkehrsmittel und Gebäuden, Gaststätten, Theater, Kinos, Schwimmbäder und Parks voneinander getrennt. Angebote dieser öffentlichen Einrichtungen mussten aber von gleicher Qualität sein (getrennt aber gleichwertig). Ob dies faktisch der Fall war, wurde jedoch nicht geprüft. Erst 1954 wurde mit rechtlichen Mitteln die Aufhebung der Rassentrennung in Schulen erstritten, wenngleich deren Umsetzung noch dauern sollte.
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