Auch im Winter 2013/14 können Haushalte mit besonders geringem Einkommen vom Land Vorarlberg einen Heizkostenzuschuss bekommen. Wie schon in den letzten Jahren ist der Zuschuss beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt zu beantragen und wird dort sofort direkt ausbezahlt. In der Heizperiode 2012/2013 wurde der Heizkostenzuschuss aninsgesamt 13.249 Personen/Haushalte in Vorarlberg ausbezahlt.
Der Vorarlberger Heizkostenzuschuss beträgt 250 Euro. Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung erhalten von derBezirkshauptmannschaft einen Zuschuss bis zur Höhe des Heizkostenzuschusses, wenn der Aufwand für die Beheizung nachweislichhöher ist, als der im Mindestsicherungssatz dafür vorgesehene Anteil.
Die Voraussetzungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses 2013/14:
- Zuschusshöhe: 250 Euro
- Antragsfrist: 14. Oktober 2013 bis 7. Februar 2014
- Einkommensgrenze (monatlich netto):
- allein lebende Personen: 1.070 Euro
- zwei Erwachsene (Ehepaare/Lebensgemeinschaften): 1.577 Euro
- Alleinerziehende mit einem Kind: 1.313 Euro
- für jede weitere im Haushalt lebende Person (insbesondere Kinder) zusätzlich 188 Euro
- Merkblatt HEIZKOSTENZUSCHUSS 2013/2014
- Hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen siehe: Gegen das große Amtsschweigen: Der Vorarlberger Heizkostenzuschuss 2012/13
- [Google Search] Vorarlberger Heizkostenzuschuss 2013/14
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- 31.10.13 [Letzte Aktualisierung 31.10.13]
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