In den meisten EU-Mitgliedstaaten werden nach dem Tod einer Person Steuern erhoben, insbesondere Erbschaft- und Nachlasssteuern, während in einigen Mitgliedstaaten Erbschaften und Nachlässe im Rahmen anderer Steuern wie beispielsweise der Einkommensteuer besteuert werden können.
Nicht so in Österreich. In Österreich wird seit dem 1. August 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr erhoben. Damit werden Erbschaftssteuern in anderen Staate fällig, auf die Österreich ohne Nutzen für die Steuerpflichtigen zugunsten der Budgets anderer Staaten verzichtet.
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Verschenkt Österreich die Erbschaftssteuer an andere (EU-)Staaten?
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