Ein Anspruch auf BMS kommt also erst in Frage, wenn keine ausreichende finanzielle Absicherung durch andere Mittel (z.B. Einkommen, Leistungen aus der Sozialversicherung, Unterhalt, etc...) oder Vermögen möglich ist.
Mit diesem Online-Ratgeber wollen wir Ihnen helfen, Ihre persönliche Situation in Bezug auf die für die BMS geltenden Rahmenbedingungen besser beurteilen zu können und die zuständigen AnsprechpartnerInnen in Ihrem Bundesland zu finden.
Der Online-Ratgeber dient nur zur ersten Orientierung. Diese ist anspruchswilligen wie anspruchsberechtigten Personen angerate, weil sie dann vorweg mögliche bürokratische Hürden erkennen können und eine entsprechende sachliche wie fachliche Vorbereitung erfolgen kann, die eine möglicherweise widersinnige Ablehnung von vornherein beseitigen. Er kann weder eine definitive Auskunft über Ihre Anspruchsberechtigung geben, noch können alle denkmöglichen Fälle und Fragestellungen vollständig abgedeckt werden.
Die Einbringung eines Antrages auf eine BMS - Leistung ist an dieser Stelle nicht möglich.
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- Online-Ratgeber: Bedarfsorientierte Mindestsicherung
22.4.11 [Letzte Aktualisierung 20.12.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.
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