Diese allgemeine Zulassungsfrist gilt nur für den Beginn bzw. den Wechsel eines Bachelor- oder Diplomstudiums. Für Studien mit Aufnahmeverfahren, besonderen Aufnahmebedingungen oder Eignungstests gelten diese Fristen nicht. Die Fortsetzung des Studiums kann mit einer Fortsetzungsmeldung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist erfolgen.
Die erstmalige Zulassung zu einem Diplom- oder Bachelorstudium darf innerhalb der Nachfrist für das Wintersemester bis 30. November und für das Sommersemester bis 30. April nur in bestimmten Ausnahmefällen erfolgen.
Für die Mehrzahl der Studien an den (öffentlichen) österreichischen Universitäten bestehen neben der Hochschulreife (Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung) keine besonderen Voraussetzungen bzw. Aufnahmeverfahren, d.h. die Studienrichtung und der Studienort können grundsätzlich frei gewählt werden.
Kunst und Sport setzen jedoch eine besondere Eignung voraus, die vor der Zulassung durch eine Prüfung nachzuweisen ist. Ab dem Wintersemester 2014/15 gilt diese Regelung auch für Lehramtsstudien. Details dazu werden ab Mitte Februar 2014 zur Verfügung stehen.
In Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Psychologie und Kommunikationswissenschaft / Publizistik ist ein geregelter Zugang erforderlich, um gute Studienbedingungen sicherzustellen.
Aufnahmeverfahren. Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie (zu diesem Studienfeld zählen auch die Ernährungswissenschaften), Informatik, Pharmazie und Wirtschaft: Im Zuge der Einführung eines neuen Modells der Universitätsfinanzierung (Studienplatzfinanzierung) wird in diesen, besonders stark nachgefragten Studien ab dem Wintersemester 2013/14 ein neues Aufnahmeverfahren angewandt. Die Aufnahmeverfahren finden nur einmal jährlich, vor Beginn des Wintersemesters, für das kommende Studienjahr statt. Studierende können die Zulassung im Winter- oder Sommersemester realisieren.
Die erstmalige Zulassung zu einem Diplom- oder Bachelorstudium darf innerhalb der Nachfrist für das Wintersemester bis 30. November und für das Sommersemester bis 30. April nur in bestimmten Ausnahmefällen erfolgen.
Kunst und Sport setzen jedoch eine besondere Eignung voraus, die vor der Zulassung durch eine Prüfung nachzuweisen ist. Ab dem Wintersemester 2014/15 gilt diese Regelung auch für Lehramtsstudien. Details dazu werden ab Mitte Februar 2014 zur Verfügung stehen.
In Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Psychologie und Kommunikationswissenschaft / Publizistik ist ein geregelter Zugang erforderlich, um gute Studienbedingungen sicherzustellen.
Aufnahmeverfahren. Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie (zu diesem Studienfeld zählen auch die Ernährungswissenschaften), Informatik, Pharmazie und Wirtschaft: Im Zuge der Einführung eines neuen Modells der Universitätsfinanzierung (Studienplatzfinanzierung) wird in diesen, besonders stark nachgefragten Studien ab dem Wintersemester 2013/14 ein neues Aufnahmeverfahren angewandt. Die Aufnahmeverfahren finden nur einmal jährlich, vor Beginn des Wintersemesters, für das kommende Studienjahr statt. Studierende können die Zulassung im Winter- oder Sommersemester realisieren.
Verpflichtende Registrierungfür besonders stark nachgefragte Studien:
Der erste Schritt zum Wunschstudium ist die rechtzeitige Registrierung bei der gewünschten Universität. Die Fristen für die Registrierung sind unterschiedlich, beginnen für das Wintersemester 2014/15 aber österreichweit einheitlich am 1. März 2014.
[citizen|bürgerInnen|citoyen]⇒
- Genauere Informationen hier auf Studienbeginn.at!
- [Google Search] Gesetzliche Anmeldefrist an den österreichischen Universitäten
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- 30.7.14 [Letzte Aktualisierung, online seit 19.6.11]
- Das ⇒ #Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs und findet man auch auf Facebook.
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