Mittwoch, 21. September 2011

Mitbestimmung: Die Arbeitnehmervertretungen in Europa

In Europa sind nationale Volkswirtschaften umso stärker, je besser Arbeitnehmer bis in die Unternehmensspitze hinein obligatorisch an Entscheidungen beteiligt sind.

In allen 27 Ländern der Europäischen Union (EU), also einschließlich der 12 Länder, die der EU im Mai 2004 und im Januar 2007 beigetreten sind, gibt es Strukturen für die Vertretung der Arbeitnehmer auf Betriebs- und Unternehmensebene. Doch obwohl diese Strukturen in allen Ländern prinzipiell denselben Zweck verfolgen, nämlich Verteidigung und Förderung der Arbeitnehmerinteressen, sind Formen und Regeln, nach denen sie arbeiten, sehr unterschiedlich.

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Die Arbeitnehmervertretungen in Europa
22.7.10/20.9.11/

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