Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für die Altersgruppen von 0 bis 18 Jahren und umschließt daher auch die Rechte von jungen Menschen von 14 bis 18 Jahren, die in Österreich als Jugendliche definiert sind.
Österreich war eines jener Länder, die die Kinderrechtskonvention am ersten Tag (26. Jänner 1990) unterzeichnet hatten. Nach der Genehmigung durch den Nationalrat am 26. Juni 1992 wurde die Konvention am 6. August 1992 ratifiziert. 30 Tage nach der Ratifizierung ist die Kinderrechtskonvention am 5. September 1992 in Österreich in Kraft getreten, jedoch mit einem Erfüllungsvorbehalt, der eine direkte Anwendbarkeit durch Gerichte oder Behörden verhindert. Damit werden Menschenrechte ausgeklammert, denn Kinderrechte sind Menschenrechte!
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- 17.12.17 [Letzte Aktualisierung, online seit 8.11.14]
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