Sonntag, 1. Januar 2012

Stärkerer Verhetzungsschutz ab 1. Jänner 2012



"Die Verhetzung aufgrund aller sieben Diskriminierungsgründe ist nun strafbar, die Details lassen aber noch immer zu wünschen übrig" berichtet der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierugsopfern.

Seit mehreren Jahren wurde die Ausweitung des strafrechtlichen Verhetzungsverbots, der sich in der Vergangenheit nur auf ethnische Gruppen und religiöse Gruppen bezogen hat, gefordert. In Zukunft ist Verhetzung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe verboten (siehe die Neufassung des § 283 StGB). Das ist ein wichtiger erster Schritt zu einem sinnvollen Verhetzungsverbot. Einige Probleme wurden aber nicht beseitigt.

§ 283 Abs. 1 lautet nun:

§ 283 (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

§ 283 Abs. 2 lautet nun:

§ 283 (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.

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Verhetzungsschutz ab 1. Jänner 2012 ausgeweitet


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