Betriebsessen und Aperitifs von Vereinen und Klubs und Betriebsfeiern laden zum Umtrunk ein. Auch der Organisator einer Veranstaltung darf, ja soll dabei mitdenken und kann Gefahrenstellen entschärfen.
Mehr + eSource
bei den Naturfreunden Vorarlbergs:
Ratschlag: Alkohol und Vereinsfeiern ...
11.12.10/vorkoster/5.1.12/
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen