Wer kann Förderanträge einreichen? Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Gemeinden, Schulen und ähnliche Einrichtungen aus dem Gebiet der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK).
Welche Projekte werden gefördert? Die Projekte müssen grenzüberschreitend sein und einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Leitbilds der IBK für den Bodenseeraum vom 27. Juni 2008 leisten. Die Projekte dürfen nicht den Ausschlusskriterien des Fonds widersprechen. Die Projekte müssen bis 31.12.2012 abgeschlossen und abgerechnet sein. Weiteres siehe Merkblatt.
Wie hoch ist die Förderung? Der Fördersatz aus dem IBK-Kleinprojektefonds beträgt maximal 50 Prozent der eingereichten Kosten. Die Förderhöchstsumme beträgt i.d.R. 2.500 €, in Ausnahmefällen bis 10.000 €. Minimalförderung: 200 €.
Bis wann müssen Anträge eingereicht werden? Das Förderprogramm läuft bis Ende 2014. Anträge können laufend eingereicht werden. Viermal pro Jahr wird über die Förderung aktueller Anträge entschieden. Nächste Einreichfristen: 28. Februar 2013, 31. Mai 2013, 31. August 2013, 15. November 2014
Wo und wie sind Anträge einzureichen? Schriftlich von allen Partnern rechtsverbindlich unterschrieben sowie elektronisch einzureichen bei der Geschäftsstelle der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK):
Geschäftsstelle der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK),
Benediktinerplatz 1, D-78467 Konstanz, Tel: +49 7531 52 722
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IBK-Kleinprojektefonds
- Förderantrag / IBK-Kleinprojektefonds (doc)
- Hinweise zum Verfahren (pdf)
- Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit (pdf)
- Vorlage Projektbericht (doc)
- Flyer Kleinprojektefonds (pdf)
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