Die Gsiberger wollen, dass statt der bestehenden Vielzahl von unterschiedlichen immer konkret unzuständigen "Anwaltschaften" ein Vorarlberger Bürgerbeauftragter als One-Stop-Shop von der Zivilgesellschaft und ausdrücklich nicht von den Verwaltungen und der Politik nominiert und bestellt wird.
Dieser Vorarlberger Bürgerbeauftragte soll alle diese Aufgaben unterschiedlicher Anwaltschaften zusammenfassen und statt vieler teurer machtloser und immer von der Verwaltung abhängiger Büro-Leiter einen Expertenstab anleiten. Die Einrichtungen der Zivilgesellschaft von der Feuerwehr bis zur Caritas sollten dazu einen Leitungsausschuss bilden. Desgleichen könnten bei einem solchen Reformvorhaben den Whistleblowern ein Rechtsschutz gewährt und damit die Kontrolle von unten und die Bürgerbeteiligung gestärkt werden. Ebenso ist dem Bürgerbeauftragten ein Gesetzesbegutachtungs- und Vorschlagsrecht einzuräumen.
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Für einen zivilgesellschaftlichen Bürgerbeauftragten!
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