Mittwoch, 25. Januar 2012

Vorarlberger Heizkostenzuschuss 2011/12 - Höchste Zeit! Nur bis 10. Februar!

Anträge können zwischen 17. Oktober 2011 und 10. Februar 2012 eingebracht werden. Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt durch die Gemeinden.

Das Land Vorarlberg gewährt  in der Heizperiode 2011/12 erneut einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 250 Euro. Die Höhe der Beihilfe bleibt damit gegenüber den vergangenen drei Wintern unverändert, es stehen ja auch keine Wahlen an. Erhöhungen und Anpassungen finden in Vorarlberg in der Regel vor Wahlen statt, damit damit Propaganda gemacht werden kann. In den Wintermonaten 2010/11 wurde der Zuschuss von 12.446 Personen bzw. Haushalten in Anspruch genommen.

Auch die Voraussetzungen zum Bezug des Heizkostenzuschusses bleiben dieselben wie in den vorangegangenen Jahren. Als monatliche Netto-Einkommensgrenzen sind damit festgelegt: 1.068 Euro für allein lebende Personen, 1.575 Euro für Lebensgemeinschaften zweier Erwachsener sowie 133 Euro zusätzlich für jede weitere Person im Haushalt. Preissteigerungen interessieren das Land Vorarlberg nicht und damit fallen jene um den Heizkostenzuschuss, welche lediglich wegen des Inflationsausgleiches eine geringfügige Erhöhung ihres Einkommens erfahren haben. Dabei sind in den letzten Jahren gerade Wohnungskosten und Energiekosten am stärksten gestiegen.

Beachten!

Bei Ihrer Gemeinde beantragen! Der Zuschuss beträgt auch heuer 250 Euro und die Voraussetzungen für die Gewährung bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Heizkostenzuschuss wird von den Gemeinden sofort direkt ausbezahlt; diese bekommen das Geld vom Land ersetzt.

Infos zum Vorarlberger Heizkostenzuschuss 2010/11
Zuschusshöhe: 250 Euro
Antragsfrist: 17. Oktober 2011 – 10. Februar 2012
Einkommensgrenze (monatlich netto):
- allein lebende Personen: 1.068 Euro
- zwei Erwachsene (Ehepaare/Lebensgemeinschaften): 1.575 Euro
- für jede weitere im Haushalt lebende Person (insbesondere Kinder) zusätzlich 133 Euro

Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus nicht selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Vermietung und Verpachtung. Zum Einkommen zählen somit insbesondere Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung, weiters Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld und Lehrlingsentschädigungen.

Leider sind aber Haushalte mit Lehrlingsentschädigungen noch immer benachteiligt!

Nicht als Einkommen gelten Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegelder, Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz sowie Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz. Unberücksichtigt bleiben auch allfällige Sonderzahlungen (sogenannte 13. und 14.). Tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen werden bei der Ermittlung der Höhe des Einkommens bis zu einem Betrag von € 133,-- pro
unterhaltsempfangender Person abgezogen. Es ist von Einkommen die Rede, Vermögen wird nicht berücksichtigt. 

Belege: Sämtliche Einkommen bzw zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch möglichst aktuelle Unterlagen (zB Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung) nach zu weisen.

Was für die Erlangung des Heizkostenzuschusses noch wichtig sein könnte:

1. Willkürregelung "Härtefälle": In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, zB überdurchschnittlich großer Wohnraum der zu beheizen ist oder hoher gerechtfertigter Wohnungsaufwand, kann die Gemeinde die erwähnten Einkommensgrenzen bis zu einem Ausmaß von höchstens 10 % überschreiten. Wenn Ihr Einkommen in maximal diesem Ausmaß darüberliegt, so berufen Sie sich auf diese Regelung. Lassen Sie sich deshalb nicht abwimmeln sondern bestehen auf diese Regelung. Notfalls wenden Sie sich an die Landesvolksanwaltschaft!

2. Gestaltbarer Aktionszeitraum: Der Heizkostenzuschuss kann im Zeitraum vom 17. Oktober 2011 bis 10. Februar 2012 beantragt werden. Wer also jetzt nur Arbeitslosengeld bekommt und schon weiß, dass er im Jänner wieder Arbeit und damit ein höheres Einkommen hat, der sollte unbedingt den Antrag JETZT stellen. Auch dann, wenn er eine Lohnerhöhung erwartet. Natürlich gilt das auch umgekehrt, wenn etwa ein Arbeitsverhältnis im Dezmber endet.

Link ➨ 
Heizkostenzuschuss 2011/12 - Land Vorarlberg

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