Sonntag, 14. April 2019

[ #Kinderschutz ] Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus: Code of Conduct

Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung in Tourismusschulen, -fachhochschulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie von Fachleuten in der Tourismusindustrie hinsichtlich sexueller Ausbeutung von Kindern im Tourismus - diesem Ziel widmet sich „Offenders beware!“, - ein 3-jähriges EU – Kooperationsprojekt von respect und ECPAT Österreich.

Es sind großteils die Kinder in Entwicklungsländern, die vielfältigen Formen der Ausbeutung ausgesetzt sind, darunter verschiedene Formen sexueller Ausbeutung. Die Bündelung von Problemen wie etwa Armut, Herkunft, sozialer Status, Geschlecht, Erziehung etc. führen zu einer besonderen Vulnerabilität von Kindern in Entwicklungsländern. Die TäterInnen, welche sich diese Umstände zu Nutze machen, sind häufig TouristInnen oder Geschäftsreisende aus europäischen Ländern. Das übergeordnete Ziel dieses Projektes ist demnach, einen Beitrag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung durch TouristInnen zu leisten und die Nachfrage westlicher Reisender nach sexuellen Dienstleistungen von Kindern - unter besonderer Berücksichtung der Länder Indien, Dominikanische Republik, Philippinen, Südafrika, Costa Rica und Kenia – zu reduzieren. Schwerpunkte im Projekt sind demnach: Sensiblilisierung, Kapazitätenaufbau und Steigerung der Motivation von Einzel- und Schlüsselpersonen, sich für den Schutz der Kinder einzusetzen.

Code of Conduct. Der Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus – Eine internationale Initiative von ECPAT- UNICEF - UNWTO sowie Tourismusunternehmen

1998 wurden der „Code of Conduct for the Protection of Children from Sexual Exploitation in Travel and Tourism“ von ECPAT Schweden und in Zusammenarbeit mit der WTO/OMT entwickelt. Seither wurde er in 6 europäischen Ländern, darunter auch Österreich, und verschiedenen Reisedestinationen von Reiseunternehmen und Verbänden umgesetzt.

Die WTO/OMT und zahlreiche internationale Dachverbände der Tourismuswirtschaft haben sich zu einem gemeinsamen Auftreten gegen jegliche Form der sexuellen Ausbeutung von Kindern und jungen Menschen im Tourismus ausgesprochen. Ziel des ECPAT Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder ist es, durch konkrete Maßnahmen, wie Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit, dieses Verhalten von Touristen zu stoppen bzw. zumindest zu erschweren. Durch gezielte Aufklärung sollen Reisende zum einen auf das Thema aufmerksam werden, zum anderen aber auch Hilfestellung erhalten, WIE sie reagieren können, wenn sie als Reisende verdächtige Annäherungen von Erwachsenen an Kinder beobachten oder gar unverschuldet ZeugInnen einer kriminellen Handlung gegenüber Kindern werden.

Mehr als 1000 touristische Unternehmen und Verbände aus 42 Ländern weltweit sind seither demKinderschutzkodex der Tourismuswirtschaft – Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus – beigetreten. Ziel des Kinderschutzkodex der Tourismuswirtschaft ist es, im Unternehmen Kinderschutz aktiv zu verankern, Geschäftspartner aufzuklären sowie Reisende und KundInnen zu informieren.

Kriterien. Der Kinderschutzkodex beinhaltet sechs Kriterien, die das Unternehmen schrittweise umsetzen muss:
  • Entwicklung einer ethischen Unternehmenspolitik zum Schutz der Kinder
  • Information und Fortbildung von MitarbeiterInnen im Herkunftsland und im Zielgebiet
  • Klauseln in Verträgen mit Hotels und anderen Kooperationspartnern
  • Information und Aufklärung von Reisenden und KundInnen
  • Sensibilisierung und Kooperation mit Schlüsselpersonen vor Ort, d.h. in den Destinationen
  • Jährlicher Report über die Fortschritte der Implementierung
Mithelfen - mitdenken. Was können Sie tun, um Kinder in Urlaubsdestinationen zu schützen?
  • Fragen Sie bei der Reisebuchung ob der Reiseveranstalter, den Sie für Ihre Reisebuchung ausgewählt haben, den internationalen „Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung“ unterzeichnet hat.
  • Informieren Sie sich vor der Abreise über die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen vor Ort
  • Informieren Sie sich über die kulturellen Gebräuche und Sitten im Gastland bzw. der Reisedestination und respektieren Sie diese. Z.B. ist Oben-ohne-Baden in vielen Ländern NICHT erwünscht, wenngleich sich Touristinnen nicht daran halten. Auch die Ignoranz solcher kultureller Tabus kann Kinderprostitution und sexuelle Ausbeutung von Kindern unterstützen!
  • Fällt Ihnen an Ihrem Urlaubsort etwas Verdächtiges auf, so sprechen Sie über Ihre Wahrnehmungen an Ort und Stelle mit der Reiseleitung Ihres Reiseveranstalter, dem Hotelpersonal oder der Vertretung Österreichs (Botschaft, Konsulat) in Ihrem Urlaubsland.
  • Bei eindeutigen Angeboten von Mittlern, z.B. Taxifahrern: Drücken Sie Ihren Unmut aus. Ignorieren allein ist zuwenig. Erstatten Sie Bericht im Hotel und bei Ihrer Reiseleitung vor Ort bzw. informieren Sie das Reisebüro und den Reiseveranstalter, wenn Sie wieder zu Hause sind.
  • Handelt es sich bei den mutmaßlichen Tätern um Österreicher, sind Ihre Mitteillungen auch für österreichische Behörden wichtig. Wenden Sie sich in diesem Fall an die österreichische Botschaft in Ihrer Urlaubsdestination oder wenden Sie sich zu Hause an die Interpol-Stelle unter: 01/24836 85025 (24h-Dienst; anonyme Mitteilungen möglich).
  • Unterstützen Sie Organisationen, die sich gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern einsetzen. Entweder vor Ort oder in Österreich. Nähere Informationen unter:www.ecpat.at
[citizen|BürgerIn|citoyen]⇒

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