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Mit dieser Novelle wurde Österreich neben Schweden mit einer gesetzlichen Verankerung von innerbetrieblichen Einkommensberichten Vorreiter in der Europäischen Union. Die Novelle beinhaltet unter anderem eine Verpflichtung zur Erstellung eines Einkommensberichts für Unternehmen ab einer bestimmten Größe. Auch wenn vorerst erst Unternehmen mit 1000 Arbeitnehmern einen solchen Bericht erstellen müssen, ist die Situation doch schon in drei Jahren so, dass auch Betriebe mit 150 Mitarbeitern einen solchen Bericht zu erstellen haben. Es ist also tunlich, sich bereits heute damit zu beschäftigen. Für Betriebsräte und Personalvertreter gilt dies sowieso.
Stufenplan für die Erstellung eines Einkommensberichtes:
- ab 2011 Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern,
- ab 2012 Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern,
- ab 2013 Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und
- ab 2014 Unternehmen mit mehr als 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für das Jahr 2013!
[citizen|bürgerInnen|citoyen]⇒
- Der Einkommensbericht. Ein Praxis-Ratgeber, 2013 (PDF 3539 kB)
- Leitfaden zur Erstellung eines Einkommensberichts, 2011 (PDF 426 kB)
- [Google Search] Gender-Tool: Praxis-Ratgeber Einkommensbericht
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- 16.8.14 [Letzte Aktualisierung, online seit 13.6.13]
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