Samstag, 16. August 2014

[ #gender ] Gender-Tool: Praxis-Ratgeber Einkommensbericht

Die Novelle mit der Auflage zur Erstellung eines Einkommensberichtes zum österreichischen Gleichbehandlungsgesetz ist bereits am 1. März 2011 in Kraft getreten und entfaltet besondere Wirkung ab 2014

Mit dieser Novelle wurde Österreich neben Schweden mit einer gesetzlichen Verankerung von innerbetrieblichen Einkommensberichten Vorreiter in der Europäischen Union. Die Novelle beinhaltet unter anderem eine Verpflichtung zur Erstellung eines Einkommensberichts für Unternehmen ab einer bestimmten Größe. Auch wenn vorerst erst Unternehmen mit 1000 Arbeitnehmern einen solchen Bericht erstellen müssen, ist die Situation doch schon in drei Jahren so, dass auch Betriebe mit 150 Mitarbeitern einen solchen Bericht zu erstellen haben. Es ist also tunlich, sich bereits heute damit zu beschäftigen. Für Betriebsräte und Personalvertreter gilt dies sowieso.

Stufenplan für die Erstellung eines Einkommensberichtes:
  • ab 2011 Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, 
  • ab 2012 Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, 
  • ab 2013 Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und 
  • ab 2014 Unternehmen mit mehr als 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für das Jahr 2013!
Leitfaden und Praxisratgeber zur Erstellung eines Einkommensberichts. Um den Unternehmen die Erstellung des Einkommensberichts für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellte zu erleichtern, stellte das Frauenstaatssekretariat  bisher einen beispielhaften Leitfaden als Angebot zur Verfügung.  Neu ist ein Praxis-Ratgeber. Er gibt einen Überblick über die verschiedenen Stationen beim Erstellen und Analysieren des Einkommensberichts. Zahlreiche Tipps aus der Praxis sollen dabei helfen, einen informativen und griffigen Einkommensbericht zu erstellen.

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