Mit der Eintragung in die so genannte "Rote Liste" will das Welterbekomitee die Aufmerksamkeit der politisch Verantwortlichen und das öffentliche Interesse am Schutz der gefährdeten Kultur- und Naturerbestätten wecken. Die Rote Liste ist nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel, den Staat zum Handeln und die Staatengemeinschaft zur Unterstützung zu bewegen. Die Liste des gefährdeten Welterbes wird jährlich auf der Tagung des Welterbekomitees überprüft.
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- 10.12.17 [Letzte Aktualisierung, online seit 6.9.11]
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