In keinem anderen Bundesland geht die Einkommensschere zwischen Frauen und Männer so weit auseinander wie in Vorarlberg. Das geht aus dem Einkommensbericht 2010 des Rechnungshofes (für das Jahr 2009) hervor.
Der Einkommensbericht über die (durchschnittlichen) Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen, der selbständig Erwerbstätigen und der PensionistInnen ist gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes vom Rechnungshof dem Nationalrat, dem Bundesrat und allen Landtagen alle zwei Jahre vorzulegen (Nationalrat: III-189 d.B. XXIV GP).
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