Freitag, 18. Mai 2018

[ #Steuergerechtigkeit ] Steuerrecht: Gegen den Muff von 100 Jahren


Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren zu erheblichen Veränderungen in der Wirtschaft geführt.

Im Jahr 2006 befand sich lediglich ein Unternehmen aus der digitalen Wirtschaft unter den Top 20 der Unternehmen weltweit. Im Jahr 2017 stammen 9 der Top 20 aus der digitalen Wirtschaft und die ersten vier Plätze nehmen geschlossen Unternehmen aus der digitalen Wirtschaft ein (Apple, Alphabet-Google, Microsoft, Amazon).

Die Grundprinzipien des internationalen Steuerrechts sind allerdings fast 100 Jahre alt. OECD und EU sind gefordert eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft sicherzustellen. Die Digitalisierung hat auch einen neuen Boom in der sogenannten „Sharing Economy“, der Ökonomie des Teilens ausgelöst, die ebenfalls neue Anforderungen an die Besteuerungsregeln stellt, weil es regelmäßig zu Überschneidungen zwischen privaten und wirtschaftlichen Aktivitäten kommt.

Die wichtigsten Punkte:
  • Die Digitalisierung hat zu geänderten steuerlichen Rahmenbedingungen geführt. Die Grundprinzipien der internationalen Unternehmensbesteuerung sind fast 100 Jahre alt und nicht mehr zeitgemäß. Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer und Steueroasen sind aufgrund der zunehmenden Bedeutung von immateriellen Vermögensgegenständen (z. B. Marken, Daten, uäm) problemlos möglich. Das führt dazu, dass die effektiven Steuersätze in der digitalen Wirtschaft nur halb so hoch sind wie in der traditionellen Wirtschaft.
  • Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, die sicherstellen, dass auch die Unternehmen der digitalen Wirtschaft und die Akteure der „Sharing Economy“ fair und angemessen besteuert werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen und den Beitrag zum Wohlfahrtstaat sichern.
  • Ein Paradigmenwechsel bei der Ertragsbesteuerung ist unumgänglich, um sicherzustellen, dass Gewinne dort besteuert werden, wo sie anfallen und die Wertschöpfung erwirtschaftet wird („Unitary Taxation“, Digitale Betriebsstätte).
  • Bei der Mehrwertsteuer gilt schon jetzt das Bestimmungslandprinzip, d. h. es gelten die Bestimmungen des Landes indem sich die KundInnen befinden. Geeignete Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten die sicherstellen, dass die Regelungen eingehalten werden sind zu implementieren.
  • Im Bereich der „Sharing Economy“ sind Regelungen die zu mehr Transparenz führen unumgänglich um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.

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