Dienstag, 12. Mai 2009

Copyright-Kapriolen: Markenschutz für Melodien


Auch Melodien können als Marken geschützt werden. Das Schweizerische Bundesgericht hat einer Folge von sieben Tönen, die für Confiserie, Schokolade und Patisserie beansprucht wird, erstmals Markenschutz erteilt.

Die deutsche Süsswaren Herstellerin August Storck KG hatte die Melodie vor drei Jahren als Marke angemeldet. Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern wies das Markengesuch jedoch ab. In Deutschland dagegen ist die Marke eingetragen.

Das Institut meinte, Hörmarken ohne Text seien nicht unterscheidungskräftig genug, um geschützt werden zu können. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid im letzten Oktober, allerdings mit einer andern Begründung. Das Gericht befand, die Melodie sei als Gemeingut anzusehen.

Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun aufgehoben und das Institut angewiesen, die Melodie als Marke einzutragen. Das höchste Schweizer Gericht bezeichnete die Tonfolge als einfache Melodie, mit der auch das musikalisch ungeschulte Ohr leicht vertraut wird und die weder allgemein noch den Abnehmern von Confiserie, Schokolade und Patisserie bekannt ist.

Die Firma Storck hatte schon 1934 Markengeschichte geschrieben, als sie nämlich mit dem "Storck 1 Pfennig RIESEN" das allererste Markenbonbon Deutschlands auf den Markt gebracht hatte.

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