Das Vereinsgesetz 2002 regelt die Vereinsgründung, dessen grundlegende Organisation und die behördliche Aufsicht über Vereine. Das Gesetz gilt für Hobby-Vereinigungen als auch große und komplexe Vereine. So sind sie auch häufige Organisationform von NGO's und Institutionen der Zivilgesellschaft.
Das Vereinsgesetz gehört zum unentbehrlichen Handwerkzeug des Funktionsträgers in einem Verein, aber auch das echte Mitglied muss oder kann daran ein Interesse haben.
Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres findet man eine "Anleitung zur Vereinsgründung" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002:
- Der Gründungsvorgang
- Zentrales Vereinsregister
- Grundsätzliches
- Zeit danach
- Vereinsbehörden
- Gesetzestexte
- Literaturhinweise
- Abfragen, Formulare & e-Government
- FAQ
- Umfrage
[citizen|BürgerIn|citoyen]⇒
- BMI - Anleitung zur Vereinsgründung
- Vereinswesen - Gesetzestexte
- Vereinsregister-Abfrage Online
- [Google Search] ⇒ Österreichisches Bundesgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002 - VerG)
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- Beachte dort auch weitere Informationen zum Thema unter "Nachschlagen A-Z".
- 3.1.18 [Letzte Aktualisierung, online seit 25.10.10]
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