Mittwoch, 30. Oktober 2019

[ #Arbeitswelt ] Arbeitskämpfe im Wandel: Sind gesetzgeberische Konsequenzen beim Streikrecht notwendig?


Arbeitskämpfe waren in den vergangenen Jahrzehnten – im Gegensatz zu den auch durch „wilde“ Streiks gekennzeichneten 1960er und 1970er Jahren kein prominenter Gegenstand der Forschung über Arbeitsbeziehungen. 

Der Grund liegt wohl in der Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland zu den streikarmen Ländern gehört. Dasselbe gilt wohl auch für Österreich oder die Schweiz.

Doch seit Anfang/Mitte der 2000er Jahre kommt Streiks, vor allem ihren veränderten Formen und Konsequenzen, im Zusammenhang von Berufsgewerkschaften (wieder) erhöhte Bedeutung zu. Berufsgewerkschaften sind nicht allein wegen ihrer Größe bzw. der Zahl ihrer Mitglieder oder hohen Organisationsgrade von Interesse, sondern auch wegen der – behaupteten weitreichenden – Folgen, die ihre (Streik-)Aktionen für am Tarifkonflikt unbeteiligte Dritte haben können. Wegen dieser externen Effekte fordern gegenwärtig mehrere Akteure weitgehende Einschränkungen des Streikrechts.
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