Donnerstag, 29. Dezember 2011

Dem Skandal im Innenministerium mit einer Strafanzeige begegnet


Das Innenministerium hat offenbar eine neue Strategie, wie Menschen, die Protestbriefe gegen Abschiebungen schreiben, behandelt werden sollen - Den engagierten Absendern wird eine Gebühr verrechnet. Das berichtet Link ➨   Standard.at. Gegen dieses amtsmissbräuchliche Verhalten wurde nun eine Strafanzeige erstattet. 



An die
Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption
Dampfschiffstraße 4
1030 Wien

wksta.leitung@justiz.gv.at

Strafanzeige wegen Amtsmissbrauches gegen unbekannt.


Im Standard (derStandard.at - Onlineausgabe vom 28. Dezember 2011 http://derstandard.at/1324501454148/Gebuehr-Abschiebegegner-werden-zur-Kasse-gebeten ) ist ein besonders dreister Amtsmissbrauch geschildert. Für die Schreiben von Bürgern, welche sich demokratisch und zivilgesellschaftlich engagieren, werden Gebühren im Sinne des § 14 Tarifpost 6 Abs. 1 des Gebührengesetzes 1957 idgF angedroht.

Dies ist eine denkunmögliche und völlig willkürliche Rechtsauslegung des Gebührengesetzes und der Versuch die demokratischen Möglichkeiten und die Informationsfreiheit einzuschränken. Der Versuch muss angesichts der besonderen juslastigen Ausbildung von Mitarbeitern als wissentlich und mit Vorsatz bewertet werden. Die Vorgangsweise richtet sich darüberhinaus mittelbar auch gegen die Rechte und Interessen der von Abschiebung betroffenen Personen. Es besteht akute Wiederholungsgefahr.

Es ist unklar, ob und inwieweit der/die Täter auf Weisung und mit Kenntnis der vorgesetzten Behördenstrukturen gehandelt haben. Es ist auch nicht ganz abwegig, dass diese Haltung in einem vorauseilenden Gehorsam der Haltung der Führung des Innenministeriums entspricht. Eine solche Handlung ist aber in einer zentralen auf die Sicherheit der Bürger und des Staates eingerichteten Behörde ein besonderes Risiko.

Ich bitte Sie höflichst um umgehende Veranlassungen.

Heinz Starchl

Keine Kommentare: