Mittwoch, 9. November 2011

Deutsche Richter erklären Fünfprozentklausel für verfassungswidrig


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen gekippt. Sie benachteilige kleinere Parteien und verstoße gegen die Chancengleichheit.

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Fünfprozentklausel bei Europawahl ist verfassungswidrig

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