Mittwoch, 19. Dezember 2012

Leitfaden zur Erstellung eines Einkommensberichts nach dem Gleichbehandlungsgesetz

Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz ist mit 1. März 2011 in Kraft getreten. Mit dieser Novelle ist Österreich neben Schweden mit einer gesetzlichen Verankerung von innerbetrieblichen Einkommensberichten Vorreiter in Europa.

Die Novelle beinhaltet unter anderem eine Verpflichtung zur Erstellung eines Einkommensberichts für Unternehmen ab einer bestimmten Größe. Auch wenn vorerst erst Unternehmen mit 1000 Arbeitnehmern einen solchen Bericht erstellen müssen, ist die Situation doch schon in drei Jahren so, dass auch Betriebe mit 150 Mitarbeitern einen solchen Bericht zu erstellen haben. Es ist also tunlich, sich bereits heute damit zu beschäftigen. Für Betriebsräte und Personalvertreter gilt dies sowieso.

Stufenplan für die Erstellung eines Einkommensberichtes:
  • ab 2011 Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, 
  • ab 2012 Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, 
  • ab 2013 Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und 
  • ab 2014 Unternehmen mit mehr als 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für das Jahr 2013!
Um die Erstellung des Einkommensberichts zu erleichtern, steht ein beispielhaften Leitfaden als PDF-Datei zur Verfügung.

[citizen | bürgerInnen | citoyen] LINK ➨  
Der Einkommensbericht. Ein Praxis-Ratgeber, 2013 (PDF 3539 kB)
24.6.11 [Letzte Aktualisierung  20.12.12] Das Vorarlberger Bloghaus  verlinkt interessante Weblogs.

Keine Kommentare: