Mittwoch, 9. Mai 2012

Kaum befreite Dokumente: Informationsfreiheit & Auskunftspflicht in Vorarlberg

In Österreich wird die Verwaltungstransparenz auf Bundesebene durch das Auskunftspflichtgesetz (Bundesgesetz vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes und eine Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986) geregelt. Für Länder und Gemeinden gelten das Auskunftspflicht-Grundsatzgesetz (Bundesgrundsatzgesetz vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung der Länder und Gemeinden) sowie Auskunftspflichtgesetze der Länder.

Vorrang der Auskunftspflicht. Die Amtsverschwiegenheit ist seit 1925 im B-VG geregelt (heute Art. 20 Abs. 3 B-VG) und erfuhr 1987 mit der Einführung der Auskunftspflicht (Art. 20 Abs. 4 B-VG) eine völlig neue Ausrichtung. Diese beiden Verfassungsbestimmungen normieren in der Zusammenschau schon jetzt einen grundsätzlichen Vorrang der Auskunftspflicht der Verwaltung, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. Dieser Vorrang findet freilich im legistischen Aufbau der Bestimmungen keine Entsprechung, sodass sehr leicht der Eindruck entstehen kann, diese beiden Prinzipien bestünden nebeneinander.

Befreite Dokumente. Während in Österreich die Auskunftspflicht noch ein Mauerblümchendasein fristet, ist man in Deutschland weiter. Die Initistive "Befreite Dokumente" ist ein gemeinsames Projekt des Chaos Computer Club e.V. (CCC) und des Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V (FoeBuD). Es ist keine offzielle Einrichtung einer Behörde des Bundes oder der Länder.

Als "Aktensammelstelle" der Informationsfreiheitsgesetze der Länder und des Bundes. bietet das Portal folgende Möglichkeiten:

Suchen von bereits gestellten Anträgen und eingestellten Akten
Einstellen von Informationen über gestellte Anträge
Hochladen von erhaltenen Akten

Befreite Dokumente möchte damit, dass alle Bürgerinnen und Bürger möglichst leicht und schnell vom neuen Informationsfreiheitsgesetz profitieren können. Oft nehmen die Behörden hohe Gebühren für die Herausgabe oder Kopie von Unterlagen und Schriftstücken. Bei "Befreite Dokumente" werden aus den Aktenkellern "befreite" und vielleicht teuer bezahlte Akten unkompliziert auch anderen Interessierten zugänglich machen. Das macht den Staat transparent, spart doppelte Arbeit und doppelte Kosten für alle Beteiligten.

Man will dort Anträge und "befreite Dokumente" bündeln und dokumentieren. Dieses Portal lebt davon, dass Bürger/innen, Journalist/innen, Anwält/innen und andere Interessierte ihre "befreiten Dokumente" zur Verfügung stellen. Ddie Organisatoren betreten Neuland, Gegenden, wo vor uns noch nie ein Mensch gewesen ist.

[CITIZEN|BÜRGER|-INNEN|CITOYEN] LINK ➨ 
1. Vorarlberger_Auskunftsgesetz_LGBl._Nr._17_aus_1989.pdf
2. Vorarlberger Auskunftsgesetz: Gesetz über die Auskunftserteilung in der Verwaltung des Landes und der Gemeinden LGBl. Nr. 17/1989
3. Befreite Dokumente
4. Österreichische Datenschutzkommission
5. Vorarlberger Landes-Datenschutzgesetz
[Letzte Aktualisierung 9.5.12/ ] 

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