Dienstag, 14. April 2009

Phorm: EU droht Großbritannien mit Klage wegen Datenschutzversäumnissen

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich eingeleitet. Vorausgegangen waren mehrere Beschwerden britischer Internetnutzer und ein reger Austausch zwischen der Kommission und den britischen Behörden über die Nutzung einer unter der Bezeichnung "Phorm" bei den Internetdiensteanbietern bekannten Werbetechnologie. Das Verfahren betrifft Probleme bei der Umsetzung der EU-Vorschriften zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation.

Das Vereinigte Königreich hat zwei Monate Zeit, um auf das heute versandte Aufforderungsschreiben, den ersten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens, zu reagieren. Erhält die Kommission keine oder eine nicht zufriedenstellende Antwort vom Vereinigten Königreich, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben (zweiter Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens). Sollte das Vereinigte Königreich seinen aus dem EU-Recht erwachsenden Verpflichtungen dann immer noch nicht nachkommen, wird die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Die EU-Kommission zeigte sich außerdem besorgt darüber, dass das Vereinigte Königreich keine unabhängige nationale Aufsichtsbehörde hat, die sich mit solchen Abhöraktionen befasst.

Es geht um den heftig umstrittenen Einsatz des Online-Werbesystems Phorm. Der Werbedienstleister Phorm will mit seiner OIX-Plattform das lukrative Geschäft mit Onlinewerbung revolutionieren. Verträge mit Internetprovidern erlauben Phorm dazu den direkten Zugriff auf den Klick-Stream der Anwender. Nach Bekanntwerden von Phorms Plänen Mitte Februar 2008 regt sich in Großbritannien mittlerweile Widerstand. Auf der Website BadPhorm wird dazu aufgerufen, sich beim Internetprovider zu beschweren sowie den Datenschutzbeauftragten und die Abgeordneten zu alarmieren. Geheime Tests in Zusammenarbeit mit British Telecom (BT) hatte es jedoch schon im vergangenen Sommer gegeben. BT hatte damals solche Tests abgestritten. Dieser Fakt und Phorms Vergangenheit als Spyware-/Adware-Lieferant mit dem Namen 121Media dürften die Zweifel in der britischen Öffentlichkeit jedoch kaum aus der Welt schaffen.

In der britischen Öffentlichkeit wird jedenfalls rege argumentiert. Die britische Bürgerrechtsorganisation Open Rights Group hat an die "Big Player" Microsoft, Google, Facebook, AOL, Yahoo!, Amazon und eBay einen offenen Brief gerichtet. Diesen wird darin nahegelegt, sich "zum Schutze der Privatsphäre der User" gegen den Einsatz von Phorm zu entscheiden.

Die EU fordert von der britischen Regierung dabei vor allem eine Klarstellung, ob das Werbesystem eine Verletzung der derzeit geltenden EU-Datenschutzrechtsbestimmungen darstellt oder nicht. Mit Hilfe von Phorm lassen sich alle besuchten Seiten der Providerkunden analysieren, um aus den so ermittelten Daten ein detailliertes Interessensprofil der Nutzer zu erstellen. So kann den Surfern auf allen Seiten, die sie besuchen, maßgeschneiderte Werbung gezeigt werden. Falls das von Kritikern bereits des Öfteren als "User-Bespitzelungs-Tool" bezeichnete System nicht dem EU-Datenschutzrecht entspricht, dürfe es nicht von Internetprovidern eingesetzt werden, so der Schluss der EU-Kommissarin.

Mehr:
Telecoms: Commission launches case against UK over privacy and personal data protection
Open Rights Group
Phorm
EU sorgt sich um die Priorität des Datenschutzes im Web

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