Dienstag, 3. März 2009

Deutsches Verfassungsgericht macht aus Wahlcomputern Sondermüll


Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von Wahlcomputern für verfassungswidrig erklärt. Die teilweise bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzten Geräte dürfen nicht mehr verwendet werden.

Es hat den Einsatz der bislang in Deutschland eingesetzten Geräte für grundgesetzwidrig erklärt, weil damit keine demokratische Kontrolle der Stimmabgabe mehr möglich ist. Die Richter gaben damit im Kern der Wahlprüfungsbeschwerde zweier Bürger gegen die Bundestagswahl 2005 recht, bei der rund zwei Millionen Stimmen per Wahlcomputer abgegeben worden waren.
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Das Urteil aus Karlsruher bedeutet zwar kein generelles Nein gegen die digitale Stimmabgabe, sondern bezieht sich nur die bisher eingesetzte Technik. Wesentliche Voraussetzung für den Computereinsatz sei aber, dass die Wahlhandlung und das Wahlergebnis öffentlich überprüfbar sein müssen. Es war gerügt worden, dass nach der Stimmabgabe per Computer alles in einer Art "Black Box" verschwinde und von niemandem mehr kontrolliert werden könne. Das Gericht hat den Ausdruck der Stimmzettel - so quasi einen "Kassabon" angeregt.

Computer-Experten warnen davor, dass digitale Stimmabgabegeräte stark anfällig sind für Manipulationen. So wendet sich etwa der Chaos Computer Club (CCC) prinzipiell gegen Wahlcomputer. Gemeinsam mit niederländischen Hackern hatte der CCC schon vor Jahren mehrere Wahlmaschinen der Firma Nedap geknackt, die mit den in Deutschland verwendeten Geräten fast baugleich sind. Laut CCC könnten selbst durchschnittlich begabte Informatik-Studenten Wahlautomaten knacken und Ergebnisse manipulieren.

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